Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OFRL8GP3857 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 625 1990 06/09
1
OFRL8MA3857 PCD112 ET38 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 625 1990 06/09
1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 77 195/65R15 91 11A; 245; 248 kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 22H; 24J; 244 Allradantrieb;
L320
215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R15 92 VB0; 11A; 22F; 241; 244; 721; 73C; 74A; 74P;
246; 247 76Q
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 80 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG ab
L320
205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052801;
215/60R15 94 VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 77 205/60R15 91 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 51 - 80 195/65R15 11A; 24J; 24M; 51G nur bis
L320
205/60R15 95 11A; 22I; 24J; 24M WV2ZZZ2K.8.052800;
215/60R15 94 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand;
225/55R15 92 11A; 22B; 24C; 24D; Frontantrieb;
5GM
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
75I; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91 11A; 24J; 24M Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*..
205/60R15 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
215/60R15 94 11A; 24C; 24D Schrägheck;
225/55R15 92 11A; 22H; 22P; 24C; Frontantrieb;
24D; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nur Golf 5; Nur bis
205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24;
215/60R15 94 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 90 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF 6 (Variant);
205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; ab
51G e1*2001/116*0328*15;
215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 11A; 22H; 22M; 51G Nur CrossGolf 6; Ab
205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 51G Nicht CrossGolf;
205/60R15 11A; 22P; 24J; 24M; 51G Nur Golf Plus; Nur
215/60R15 94 11A; 22P; 24J; 24M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 22H; 22M; 51G Nur CrossGolf; Nur
205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; bis
24M e1*2001/116*0304*13;
215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 11A; 24J; 248 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*..
205/60R15 91 11A; 22M; 24J; 248 e1*2001/116*0304*14;
215/60R15 94 11A; 21P; 22M; 24J; 244 Frontantrieb;
225/55R15 92 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 686 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88 Stufenheck;
195/65R15 91 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 21P; 22H; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 21P; 22H; 24J; 248 12A; 51A; 573; 71C;
205/65R15 94 11A; 21P; 22H; 24J; 248 71K; 721; 729; 73C;
215/60R15 94 11A; 21P; 22H; 24J; 248 74A; 74P; 76Q
225/50R15 91 11A; 21B; 21N; 22F; 24J;
248; 57I
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G JETTA (Limousine);
205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 90 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF 6 (Variant);
205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; ab
51G e1*2001/116*0328*15;
215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 195/65R15 11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF (Variant); nur
205/60R15 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; bis
51G e1*2001/116*0328*14;
215/60R15 94 11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..
66 - 110 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
225/55R15 92 11A; 24J; 24M 76Q
1T e1*2001/116*0211*., 75 - 103 195/65R15 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0357*..
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q; 76Z
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 12M; 51G Reifen mit
e1*98/14D0043*.., Schneeketten; Kombi;
e1*98/14*0043*.. Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15 51G Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 205/60R15-91 Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 225/55R15-92 11A; 22B; 24J; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0157*..
205/60R15 91 11H; 12A; 51A; 573;
71C; 71K; 721; 73C;
74A; 74P; 76Q
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15 12M; 51G Reifen mit
e1*98/14*0157*..
Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76Q
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 56 VW Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 21.03.2011
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türverkleidung (Überstand
über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.