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							Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                         Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 24.03.2011
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
OFRP6GP3557         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff    703     1995     06/09
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OFRP6MA3557         PCD100 ET35                  Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff     703     1995 06/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
                                             120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..       40 - 55    195/45R16 80                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/45R16 83      11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/40R16 82      11A; 24J; 24M                721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92             Frontantrieb; 11A; 22F;      GOLF; Limousine;
               e1*96/79*0071*..,                                    24J; 24M; 367; 57T           Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..
                                       50 - 150 205/55R16 90        VEN                          Frontantrieb;
                                                205/55R16 90        11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R16-89        11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/50R16-92        Allradantrieb; 11A; 22F;     721; 73C; 74A; 74P
                                                                    24J; 24M; 367
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 125 225/50R16-92           Frontantrieb; 11A; 22F;      BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                                    24C; 24D; 367; 57T           GOLF VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                                  BORA
                                       50 - 150 205/55R16 90        VEN                          VARIANT;
                                                205/55R16 90        11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                225/45R16-89        11A; 24D; 24J                Frontantrieb;
                                                225/50R16-92        Allradantrieb; 11A; 22F;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24C; 24D; 367                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*..., 55 - 125 205/55R16 89          11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0106*..,
               e1*98/14*0106*..
                                               225/45R16-89       11A; 21B; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/50R16-92       11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A; 74P
                                                                  367; 57T

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*. 55 - 110 205/55R16 90             11A; 21B; 22B; 24C; 24D Cabrio;
                                         225/45R16 89             11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92             11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  367; 57T                 721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..     51 - 77   195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 22I          Nur CrossPolo;
                                               205/45R16 83       11A; 21P; 22I               Schrägheck;
                                               205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H; 22I     Frontantrieb;
                                               215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H; 22I;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  5DK                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R16 86       11A; 21N; 21P; 22H; 22I     721; 73C; 74A; 74P;
                                               225/45R16 89       11A; 21B; 21N; 22H; 22I     76U
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77    195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 248          Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..
                                               205/45R16 83       11A; 21P; 248               Schrägheck;
                                               205/50R16 87       11A; 21B; 21N; 22H; 24J;    Frontantrieb;
                                                                  248                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H; 248;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  5DK                         721; 73C; 74A; 74P;
                                     44 - 132 215/45R16 86        11A; 21N; 21P; 22H; 248     76U
                                              225/45R16 89        11A; 21B; 21N; 22H; 24J;
                                                                  248
                                     132       195/50R16 84       11A; 21N; 21P; 248; 52J
                                               215/40R16 82       11A; 21N; 21P; 22H; 248;
                                                                  5DK; 52J

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 205/45R16-83              11A; 21B; 22B               Limousine;
1HX0         F804                       215/40R16-82              11A; 22B                    Frontantrieb;
                               66 - 128 205/45R16                 Nur bis 955 kg zul.         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  ACHSLAST; 11A; 21B;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  22B; 631
                                               215/45R16          11A; 21B; 22B; 54A; 631     721; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R16          11A; 22B; 631; 66D
                                     128       205/45R16          VD2; 11A; 21B; 22B
                                               215/40R16          VD3; 11A; 22B




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  140    205/45R16                   VD2; 11A; 22B               Limousine;
1HX1         G156                     215/40R16-86                11A; 22B; 24K               Allradantrieb;
                                      Reinf
                                      225/40R16                   11A; 21B; 22B; 22F; 24K; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  631; 66D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                  66 - 85   205/45R16-83       11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R16-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R16-86       11A; 21B; 22B; 54A       721; 73C; 74A; 74P
                                               225/40R16-86       11A; 22B; 66D

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.. 132           205/45R16     24K; 51G                nur Polo GTI "Cup
                                               215/40R16 82W 11A; 22B; 24J; 24M; 5DK Edition";
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    195/45R16 80 11A; 24M; 5DA            nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                              195/45R16 84        11A; 24M                    nicht Polo-Cross;
                                              215/40R16 82        11A; 22B; 24J; 24M          Stufenheck;
                                     40 - 110 205/45R16           11A; 24J; 24M; 51G          Schrägheck;
                                              215/40R16 82W       11A; 22B; 24J; 24M; 5DK     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16 86        11A; 22B; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 7
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 7
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
     ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 7
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
VD2) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 BRIDGESTONE                           RE71(ZR), S-01
                 DUNLOP                                SP SPORT 8000
                 FULDA                                 Y3000(ZR)
                 GOODYEAR                              EAGLE F1, EAGLE GSD+
                 MICHELIN                              MXX3 Reinforced
                 PIRELLI                               P700-Z Reinforced
                 UNIROYAL                              RTT-1
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VD3) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                 Hersteller:                           Typ:
                 BRIDGESTONE                           RE71(ZR), S-01
                 DUNLOP                                SP Sport 8000(ZR)
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0090-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47681
ANLAGE: 45 VW                                                       Radtyp: OFRP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 24.03.2011
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VEN) Bei Fahrzeugen mit GTI-Fahrwerk, serienmäßigen Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 20 mm
     oder geänderte Federn mit einer Tieferlegung von mindestens 20 mm ist die Radabdeckung ausreichend.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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