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							Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                          Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 21.03.2011
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
             Kennzeichnung                         Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
             Rad                                   Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
AYAL8HA48V57 PCD112 ET48                           ohne                       57,1                 650    1990      02/10
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel Nr. ZJV8 ww. Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 77                 195/65R15 91                                kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                    205/60R15 91     11A; 248                   Allradantrieb;
               L320
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 73C; 74C; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       75 - 77    195/65R15        51G                        Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                  205/60R15 91     5GG                        langer Radstand;
               L320
                                                    205/60R15 95     5HR                        Frontantrieb;
                                                    215/60R15 94     11A; 24J; 5HI              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 73C; 74C; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 80    195/65R15        12S; 51G                   Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                                                              ab
               L320
                                                                                                WV2ZZZ2K.8.052801;
                                                                                                kurzer Radstand;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74C; 76Q; VB1
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 77    205/60R15 91     5GG                        Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,       51 - 80    195/65R15        51G                        nur bis
               L320
                                                    205/60R15 95                                WV2ZZZ2K.8.052800;
                                                                                                kurzer Radstand;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 73C; 74C; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                     Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91         12V                         Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                              205/60R15 91      12A                     e1*2001/116*0242*25;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24J; 24M      Schrägheck;
                                              225/55R15 92      11A; 12A; 24J; 24M; 686 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         12S; 51G                Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         12A; 51G                e1*2001/116*0242*24;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                     Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         51G                     e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94                              Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74C;
                                                                                        76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         12V; 51G                Reifen mit
                                                                                        Schneeketten; Nur
                                                                                        Golf 5; Nur bis
                                                                                        e1*2001/116*0242*24;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15             12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nicht
                                                                                            CrossGolf; Nur Golf
                                                                                            Plus; Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         12K; 51G                    Nur bis
                                              205/60R15 91      12A                         e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                     Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 90      195/65R15         12T; 51G                    Nur CrossGolf 6; Ab
                                              205/60R15 91      12A                         e1*2001/116*0304*21;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15         12T; 51G                    Nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91      12A                         bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                         Reifen mit
               e1*2007/46*0491*..
                                              205/60R15 91      12V                         Schneeketten; Nur
                                                                                            Golf Plus 6; Ab
                                                                                            e1*2001/116*0304*14;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91                                   Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                              205/60R15 91                              e1*2001/116*0304*14;
                                              215/60R15 94      11A; 248                Frontantrieb;
                                              225/55R15 92      11A; 22M; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 73C; 74C;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88           12R                         Stufenheck;
                                         195/65R15              12R; 51G                    Frontantrieb;
                                         205/55R15 88           12Q                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/60R15 91           12Q                         51A; 573; 71C; 71K;
                                         205/65R15 94           12A                         721; 729; 73C; 74C;
                                         215/60R15 94           12A                         76Q
                                         225/50R15 91           11A; 12A; 22H; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15             12S; 51G                    JETTA (Limousine);
                                          205/60R15             12A; 51G                    GOLF (Variant);
                                                                                            GOLF 6 (Variant);
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 74C; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                     Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/60R15 91          5GG                         nicht CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..
                                     66 - 110 195/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 95                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74C; 76Q
1T             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 195/65R15 91      12S; 5GG                    nicht CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..
                                     66 - 110 195/65R15         12S; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/65R15 91      12S; 5GG                    51A; 71C; 71K; 721;
                                              M+S
                                              195/65R15 91W     12S; 5GG                    73C; 74C; 76Q
1T             e1*2001/116*0211*.,   75 - 103 195/65R15         12S; 51G; 52J               nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74C; 76Q; 76Z

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                     Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw.
     RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                      Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 21.03.2011
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       Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
       Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
       dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0338-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47939
ANLAGE: 15 VW                                                     Radtyp: AYAL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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