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							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
TREP8KA35D5         PCD112 ET35              Ø70.1 Ø57.1                  57,1    Kunststoff    720      2160      02/11
71
TREP8KA35M5         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 03/10
71
TREP8KA35T57        PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 06/10
1
TREP8KA35Y5         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 06/09
71
TREP8KA35571        PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 04/09
TREP8SA35D5         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 02/11
71
TREP8SA35M5         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 03/10
71
TREP8SA35T57        PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 06/10
1
TREP8SA35Y5         PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 06/09
71
TREP8SA35571        PCD112 ET35              Ø70.1     Ø57.1              57,1    Kunststoff      720     2160 04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : 1T; 1KM; 2K; 5N; 1K; 2KN; 1F; 1KP; 13; 3BG; 16; 3C; 3B
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                           Typ : 7M
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG;
                                           3C; 5N
                                           170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91            11A; 22I; 24C; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,          205/55R16 94            11A; 22I; 24C; 24M; 5HI langer Radstand;
               L320
                                               215/55R16 93       11A; 22I; 24C; 24D; 5HA Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 22I; 24C; 24D; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91            11A; 22B; 24C; 24D;         Nicht Caddy Maxi;
                                                                  5GG
2KN            e1*2007/46*0217*..,             205/55R16 94       11A; 22B; 24C; 24D          nur bis
               L320
                                               215/55R16 93       11A; 22B; 24C; 24D          WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                              0;
                                                                                              kurzer Radstand;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..     85 - 184 205/55R16           11A; 21P; 22M; 24M;         Cabrio;
                                                                  51G
                                               215/55R16 93       11A; 21P; 22M; 22P; 24J;    Frontantrieb;
                                                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22H; 22L; 22P;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                               235/50R16 95       11A; 21B; 22H; 22L; 22Q;    74P; 76U
                                                                  24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..     55 - 169 205/55R16 90        11A; 22P; 24C; 24D       Nur Golf 5; Nur bis
                                              215/55R16 93        11A; 21B; 22F; 24C; 24D  e1*2001/116*0242*24;
                                              225/50R16 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24D  Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   103       205/55R16 91       11A; 22H; 22Q; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
                                               215/55R16 93       11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
                                                                  24D                      Schrägheck;
                                               225/50R16 92       11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
                                                                  24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 118 205/50R16 91        11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
                                                                  26P; 27H                 Frontantrieb;
                                               205/55R16 91       11A; 21T; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  26P; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/55R16 93       11A; 21T; 24C; 24M;      721; 725; 729; 73C;
                                                                  26B; 26N; 27F            74A; 74P; 76U
                                               225/45R16 89       11A; 21T; 241; 246; 248;
                                                                  26B; 26N; 27F; 685
                                               225/50R16 92       11A; 21T; 24C; 244; 247;
                                                                  26B; 26N; 27F; 57T



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91           11A; 22H; 22P; 24C; 24D Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                               215/55R16 93       11A; 21P; 22H; 22Q;      e1*2001/116*0242*25;
                                                                  24C; 24D                 Schrägheck;
                                               225/50R16 92       11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Frontantrieb;
                                                                  24D; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76U
1KM            e1*2007/46*0492*..    59 - 118 205/55R16 91        11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
                                                                  24M                      ab
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24C; 24M                 Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 21J; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91            11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                  248                         e1*2001/116*0304*21;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22F; 22L; 24J;    Frontantrieb;
                                                                  248                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22F; 22L; 24J;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  248                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 125 205/55R16 90        11A; 22P; 24C; 24D          Nicht CrossGolf;
                                              215/55R16 93        11A; 21B; 22F; 24C; 24D     Nur Golf Plus; Nur
                                              225/50R16 92        11A; 21B; 22F; 24C; 24D     bis
                                                                                              e1*2001/116*0304*13;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91         11A; 21P; 22H; 22L; 24C;    Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..                                 244                         e1*2001/116*0304*14;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22H; 22L; 24C;    Frontantrieb;
                                                                  244                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22H; 22L; 24C;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                  244; 247                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 205/55R16 91        11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Nur CrossGolf; Nur
                                                                  24M                         bis
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 22F; 22L; 24J;    e1*2001/116*0304*13;
                                                                  24M                         Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 22F; 22L; 24D;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24J                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/55R16 87             11A; 21P; 24J; 248; 270;    Nur Jetta
                                                                  51J                         (Stufenheck);
                                               195/60R16 89       11A; 21P; 24J; 248; 270;    Frontantrieb;
                                                                  51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R16 87       11A; 21P; 24J; 248; 271     12A; 51A; 573; 71C;
                                               205/55R16 91       11A; 21P; 24J; 248; 271     71K; 721; 725; 729;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 241; 244; 246;    73C; 74A; 74P; 76U
                                                                  247; 260; 272
                                               225/45R16 89       11A; 21B; 24J; 248; 260;
                                                                  271
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                                  260; 272; 57T

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90            11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    JETTA (Limousine);
                                                                  24M                         Frontantrieb;
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24M                    12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24C; 24D                    74A; 74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   59 - 118 205/55R16 91        11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    GOLF 6 (Variant);
                                                                  24M                         ab
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24C; 24M                    Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 147 205/55R16 91        11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    GOLF (Variant); nur
                                                                  24M                         bis
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    e1*2001/116*0328*14;
                                                                  24C; 24M                    Frontantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
1KM            e1*2001/116*0328*..   77        205/55R16 91       11A; 21B; 22H; 22L; 24J;    GOLF 6 (Variant);
                                                                  24M                         ab
                                               215/55R16 93       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                  24C; 24M                    Allradantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3C           DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16               11A; 22P; 51G               ab
               e1*2001/116*0307*..,
               e1*2007/46*0502*..,
               e1*2007/46*0547*..
                                      77 - 147 205/55R16          11A; 22M; 22P; 245; 248; e1*2001/116*0307*24;
                                                                  51G                      Kombi; Limousine;
                                      77 - 155 215/55R16 93       11A; 22M; 22Q; 245; 248  Allradantrieb;
                                               225/50R16 92       11A; 22L; 22Q; 245; 248  Frontantrieb;
                                               235/50R16 95       11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  241; 244; 246            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U
3C             e1*2001/116*0307*..    75 - 147 205/55R16          11A; 22M; 22P; 51G       nur bis
                                               215/55R16 93       11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
                                               225/50R16 92       11A; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine;
                                               235/50R16 95       11A; 21P; 22H; 22L; 22Q; Allradantrieb;
                                                                  24C; 24D                 Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 205/55R16               51G; 52J                    Coupe; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 147 215/65R16              51G                         Allradantrieb;
               e1*2007/46*0487*..
                                               225/60R16 98 11A; 24M                          Frontantrieb;
                                               235/60R16 100 11A; 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16               11A; 24J; 51G; 52J          nur CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..,
               e1*2007/46*0506*..
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U; 76Z




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
1T           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91            11A; 24J; 24M; 5GG          nicht CrossTouran;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..,
               e1*2007/46*0506*..
                                     66 - 125 205/55R16 91W       11A; 24J; 24M; 5GG          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16 94        11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/55R16 93        11A; 24C; 24D               721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R16 92        11A; 24C; 24D               74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 81 - 142 205/55R16 91                                      Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,          225/50R16-92              11A; 22B; 24J; 367      Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
3B             e1*95/54*0043*..,     66 - 142 205/55R16 91                                Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,              225/50R16-92        11A; 22B; 24C; 24M; 57T Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91                                 10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0157*..
                                                                                              11H; 12K; 51A; 573;
                                                                                              71C; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74A; 74P
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91         12M                         Reifen mit
               e1*98/14*0157*..
                                                                                              Schneeketten;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93           nicht Allradantrieb; 11A; ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..                                   21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  5HA; 51J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                               205/55R16 94       11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                  24M; 5HI; 51J             74A; 74P
                                     66 - 150 195/60R16C          11A; 21P; 22L; 24J; 24M;
                                                                  5HR; 51G; 56G
                                               215/55R16 93       nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                  21B; 22B; 22L; 24C; 24D;
                                                                  5HA
                                               215/55R16 95       11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24D; 5HR
                                               225/50R16          11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
                                                                  24C; 24D; 53S
                                     150       205/55R16 94       11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24M; 5HI; 51J; 52J
7M             e1*93/81*0023*..,     66 - 128 215/55R16           VDO; 11A; 21B; 22B;       nur bis
               e1*95/54*0023*..,                                  24D; 24J                  e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..                215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24D; 24J; Frontantrieb;
                                                                  5HA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R16          VDP; 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  22F; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                               225/50R16 92       VDN; 11A; 21B; 21J;       74P
                                                                  22B; 22F; 24C; 24D
                                               225/55R16 95       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  24C; 24D; 5HR; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der gesamten Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
     (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
     genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer
     genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile
     Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten
     im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N5
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ANLAGE: 25 VW                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 11.10.2011
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                                                                                                        Seite: 12 von 12
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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