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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     1/4                                                                  Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          53R7704
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Radausführung:                                                 53R7704.03
Radgröße:                                                        7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                           68,0 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                 675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 35I Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     ZP40308 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                             35I
ABE / EG-Genehmigung:            E657 ; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                      205/40R17                             A01) bis A10)
              Passat Variant                                                     F10)
              (bis zul. Achslast 1000 kg)
. E657/1/NT14E   950/1020                                                       4/100/57,1




RA-000587-A0-104-11~VW-4-100-57-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     2/4                                                                   Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                      205/40R17                         A02) bis A10)
              Golf Variant                      G30)


F804/NT17E          920/890                                                       4/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,             205/40R17                                  A02) bis A10)
              Golf-Variant             G30)
              (nicht syncro)

e1*96/79*0068*03E   950/990                                                       4/100/57,1



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet                    205/40R17                         A02) bis A10)
                                                G30)


G407/NT08E          950/800(960/800 nur NT04)                                     4/100/57,0


Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf-Cabriolet           205/40R17                                  A02) bis A10)
                                       G30)


e1*96/79*0070*04    950/810                                                       4/100/57,1
e1*98/14*0070*10E



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156; e1*92/53*0004*.. , e1*93/81*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf syncro,               205/40R17                                A02) bis A10)
              Golf Variant syncro

G156/NT12E          950/900(Kombi950/990)                                         4/100/57,1




RA-000587-A0-104-11~VW-4-100-57-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     3/4                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

F10) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.



RA-000587-A0-104-11~VW-4-100-57-ET40_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                11
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig einge-
     tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




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