Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 51R8805.37
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2285 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
16, 16H, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
2K, 2KN, 3C Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 140 Nm
de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
70X02A, 70X02B, 70X02C, Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewin- ZP50792 160 Nm
70X12B, 70X12C, 7DB, 7DW, de M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
7DWA, 7DZ
3D Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 140 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 70X02C
ABE / EG-Genehmigung: H297
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Transporter, Bus, 245/40R18 A01) bis A10)
Caravelle K01a)K52)
245/45R18
G01)
H297/NT05 min. 1330/1230 max.1600/1490 5/112/57,1
Typ: 70X02A
ABE / EG-Genehmigung: H325
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Transporter 245/40R18 A01) bis A10)
(Lkw geschl. Kasten) K01a)K52)
245/45R18
G01)
H325/NT04 min.1250/1230 max. 1600/1490 5/112/57,1
Typ: 70X02B
ABE / EG-Genehmigung: H298
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Transporter, Multivan, 245/40R18 A01) bis A10)
Caravelle K01a)K52)
245/45R18
G01)
H298/NT13 min.1400/1330 max. 1600/1490 5/112/57,1
Typ: 70X12C
ABE / EG-Genehmigung: H299
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 85 Transporter , Bus, 245/40R18 A01) bis A10)
Caravelle, Syncro K01a)K52)
245/45R18
G01)
H299/NT03 min.1400/1230 max. 1570/1490 5/112/57,1
Typ: 70X12B
ABE / EG-Genehmigung: H306
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 85 Transporter, Multivan, 245/40R18 A01) bis A10)
California, Syncro K01a)K52)
245/45R18
G01)
H306/NT03 min.1480/1330 max. 1480/1490 5/112/57,1
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 7DW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0066*.. , e1*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 California 245/40R18 A01) bis A10)
K01)K52)
245/45R18
G01)
e1*96/79*0066*13E min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1
Typ: 7DB
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0067*.. , e1*98/14*0067
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 Transporter ww. 245/40R18 A01) bis A10)
Multivan, California, K01)K52)
Syncro
245/45R18
G01)
e1*96/79*0067*07 min.1330/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1
e1*98/14*0067*14E
Typ: 7DWA
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14P0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 103 California 245/40R18 A01) bis A10)
K01)K52)
245/45R18
G01)
e1*98/14P0120*04 min.1400/1490 max. 1510/1490(1560) 5/112/57,1
Typ: 7DZ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0095*.. , e1*98/14*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 150 Caravelle, Multivan 245/40R18 A01) bis A10)
K01)K52)
245/45R18
G01)
e1*98/14*0095*07E min.1400/1230 max. 1600/1490(1575) 5/112/57,1
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10)
E24)T92) K03)K04)K48)K49)
235/40R18
150 Sharan 235/40R18
e1*2001/116*0023*35 2WD 1240/1280(1355) 5/112/57,1
4WD 1240/1330(1405)
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 3D
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331 VW Phaeton 235/50R18 A02) bis A10)
E05a)
245/45R18
255/45R18
235/50R18 M+S
e1*2001/116*0189*18 1650/1410(1500) 5/112/57
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0211*25 1200/1160(1240) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)
75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K03)
e1*2007/46*0357*04 1200/1160(1240) 5/112/57,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03)
215/40R18 M+S
K03)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
184 Golf 5, R32 225/40R18 A01) bis A10)
K01)K04)K63)
215/40R18 M+S
K03)
e1*2001/116*0242*24E 1110/1040(1080) 5/112/57
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K03)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)K63)
e1*2001/116*0242*34 1100/880(940) 5/112/57,1
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 118 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10)
K03)
225/35R18
K01)T87)
225/40R18
K01)K63)
e1*2007/46*0490*00 1120/950(0) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Maxi, E24) K01)K04)
Caddy Life,
Caddy Life Maxi,
Caddy Life Allrad
e1*2001/116*0252*30 1225/1300(1300) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Allrad E24) K01)K04)
Caddy CNG,
Caddy CNG Allrad
e1*2007/46*0217*07 1200/1300(0) 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 225/40R18 A01) bis A10)
Caddy Allrad E24) K01)K04)
L320 *23 1170/1300(1300) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf Plus Cross E46)K03)K04)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
e1*2001/116*0304*21 1130/990(1025) 5/112/57
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03)K04)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K63)
e1*2007/46*0491*00 1090/1060(0) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10)
Golf 5 Variant, E46)K03) K64)
Golf 6 Variant
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2001/116*0328*18 1100/1080 (1110) 5/112/57
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10)
E46)K03) K64)
225/35R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)
e1*2007/46*0492*00 1030/1070(0) 5/112/57,1
RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 147 Passat, 225/40R18 A01) bis A10)
Passat Variant K03)
235/40R18
K03)K63)
245/35R18
K01)K04)K21)K63)
184 bis 220 Passat, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
Passat Variant, E26)
Passat R36,
Passat Variant R36 235/40R18
A01)K03)K63)
e1*2001/116*0307*24 5/112/57
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125 Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
K03)
235/40R18
K03)K63)
245/35R18
K01)K04)K21)K63)
e1*2007/46*0502*00 5/112/57
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155 EOS 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
235/40R18
A01)K03)
184 bis 191 EOS 215/40R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18 M+S
235/40R18
A01)K03)
e1*2001/116*0349*13 1120/1000(1060) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Typ: 16
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 Jetta 215/40R18 A02) bis A10)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63)
235/35R18
A01)K01)K04)K21)K63)
235/40R18
A01)G01)K01)K04)K13)K21)K22)K28) K63)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)
e1*2007/46*0539*01 1060/960(980) 5/112/57,1
Typ: 16H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Jetta 215/40R18 A02) bis A10)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63)
235/35R18
A01)K01)K04)K21)K63)
235/40R18
A01)G01)K01)K04)K13)K21)K22)K28) K63)
245/35R18
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)
e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1260 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausaus-
schnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen.
K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer
Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer
3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffrad-
innenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K52)An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Blechkanten komplett wegzuschneiden. Das
Radhaus ist anschließend neu mit der Seitenwand zu verschweißen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
ner Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (ent-
sprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschrau-
be zu kürzen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47458
Nr. : RA-000509-C0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R8805
Die Anlage Nr. 23d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.03.2011
RA-000509-C0-104-23d~VW-5-112-57-ET45_51R8805.docx