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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    1/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R7805
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                             51R7805.03
Radgröße:                                                    8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             700 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2050 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller         :       Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50397 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N     M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                          53I
ABE / EG-Genehmigung:         E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 118    Corrado                 205/40R17                            A01)bis A10)
              ( 5-Loch Radanschluß)                                         K01)K16)K28)
 140           Corrado VR6             225/35R17

E664/1/NT6E     950/710                                                     5/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                            35I
ABE / EG-Genehmigung:           E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 100   Passat,                    205/40R17                              A01)bis A10)
              Passat Variant                                                    K11)K16)K75)
              (Achslasten bis 990 kg)    215/40R17
 128          Passat VR6
              (Achslasten bis 990 kg)    225/35R17

 55 bis 110         Passat Variant            215/40R17                         A01)bis A10)
                    (Achslasten bis 1020kg)                                     K11)K16)K75)
 128                Passat Variant VR6
                    (Achslasten bis 1020kg)
E657/1/NT14E        1020/1020                                                   5/100/57,1



Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf, Vento                     205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                                K16)
                                              215/40R17
 128                Vento VR6,                G01)K11) K28)
                    Golf VR6

F804/NT17E          980/840                                                     5/100/57,1



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf, Vento              205/40R17                                A01) bis A10)
                                                                                K16)
                                              215/40R17
 128                Vento VR6,                G01)K11)K28)
                    Golf VR6

 140                Golf syncro VR6,          205/40R17                         A02) bis A10)
                    Golf Variant syncro VR6
                                              215/40R17
                                              A01)G01)K11)
e1*96/79*0068*03E   980/990                                                     5/100/57,1



Typ:                           35I-299
ABE / EG-Genehmigung:          E960 abNT8
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135          Passat Variant syncro VR6 215/40R17                               A02) bis A10)


E960/NT14E          1035/1060                                                   5/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          1HX1
ABE / EG-Genehmigung:         G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6                    205/40R17                               A02) bis A10)

 140                   Golf Variant syncro VR6   215/40R17
                                                 A01)G01)K11)

G156/NT12E             980/990                                                           5/100/57,1



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.. / e1*98/14*0071*.. / e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        215/45R17                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       225/45R17
                                          A01)K03)K04)K32)K31)

                                                 235/40R17
                                                 A01)K03)K04)K32)
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)K04)K32)
                                                                                         V00n)
                                                 215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)K04)K32)
                                                                                         V00n)
                                                 225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)K03)K04)
                                                                                         K31) K32)K44)V00n)
e1*2001/116*0071*37E   1110/1080(1130)                                                   5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   New Beetle               215/45R17                                  A02) bis A10)

                                                 225/45R17
                                                 A01)K31)

                                                 235/40R17
                                                 A01)K03)K04)K33)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02)bis A10)
                                                                                         V00n)
                                                 215/45R17            235/40R17          A01)bis A10)
                                                                                         K04)K33)V00n)
                                                 225/45R17            245/40R17          A01)bis A10)
                                                 K31)                                    K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                      205/40R17                                     A01)bis A10)
              (außer Polo FUN, Polo                                                    K03)K04)
              Cross, Polo Blue Motion) 215/35R17

                                               225/35R17
                                               K28)K47)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/40R17            225/35R17          A01)bis A10)
                                                                                       K03)K04)K28)K47)
                                                                                       V00n)
96 bis 132              Polo                   205/40R17                               A01)bis A10)
                       (außer Polo FUN, Polo                                           K03)K04)
                       Cross)                  215/35R17

                                               225/35R17
                                               K28)K47)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/40R17            225/35R17          A01)bis A10)
                                                                                       K03)K04)K28)K47)
                                                                                       V00n)
40 bis 77              Polo FUN,               205/40R17 M+S                           A02)bis A10)
                       Polo CROSS
                                               215/40R17

                                               225/35R17
                                               A01)K03)K04)K28)K47)
e1*2001/116*0174*25E   960/840(880)                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    5/9                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        215/45R17                                  A02)bis A10)

                                          225/45R17
                                          A01)K31)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K33)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            225/45R17          A02)bis A10)
                                                                                  V00n)
                                          215/45R17            235/40R17          A01)bis A10)
                                                                                  K04)K33)V00n)
                                          225/45R17            245/40R17          A01)bis A10)
                                          K31)                                    K04)K33)V00n)
e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)                                               5/100/57,0



Typ:                            5Z
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                       205/40R17                                A01)bis A10)
               (nicht Cross Fox)         K03)K04)K32)

                                          215/35R17
                                          K01)K04)K32)

                                          225/35R17
                                          K01) K02) K28)K32)
e1*2001/116*0301*11   870/800(-)                                                  5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                    205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17
                                        K28)K90)
 132                  Polo GTI          205/40R17 M+S                   A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17
                                        K28)K90)
 51 bis 77            Cross Polo        205/40R17                       A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17
                                        K28)K90)
e1*2001/116*0510*08   960/800(800)                                      5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Polo                   205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        215/35R17

                                        225/35R17
                                        K28)K90)
e1*2007/46*0486*02    940/800(800)                                      5/100/57,0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor), die serienmäßig
     nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rech-
     ten vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin
     zu versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt).

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa
     zur Radmitte, ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett abzuschneiden.




RA-000505-B0-104-14d~VW-5-100-57-ET35_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K44) Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
     (Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite von
     50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen.
     - Die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach vorn
     zu formen (auf ABS-Steuerleitung achten).
     - Die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab Unter-
     kante bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder warm
     einzuformen.

K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 25 mm Breite (ge-
     messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
     entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.

K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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