Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk112 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 13, 16, 3B, 3BG, 3BS, 3CC, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) (syncro, 4-Motion) K01)K04)K15) K21)K35) e1*98/14*0043*15E min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1 RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) (4-Motion) K03)K04) K15)K41) e1*2001/116*0157*12 min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei 5/112/57,1 Allrad Typ: 3BS ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 202 Passat W8, 225/40R18 A01) bis A10) Passat Variant W8 K03)K04) K15)K41) e1*2001/116*0173*04 1230/1160(1210) 5/112/57,1 Typ: 5N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10) K80) K01)K02) 245/45R18 255/45R18 K80) e1*2001/116*0450*11 1190 / 1130 (1205) 5/112/57,1 Typ: 5N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 147 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10) K80) K01)K02) 245/45R18 255/45R18 K80) e1*2007/46*0487*01 1190 / 1170 (0) 5/112/57,1 RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 3CC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 Passat CC 225/40R18 M+S A01) bis A10) K01)K02)K83)K84) 235/40R18 K82) 245/35R18 e1*2001/116*0468*11 1110/950(1050) 2WD 5/112/57,1 1160/1020(1120) 4WD Typ: 13 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 125 Scirocco 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K03)K04)K15) 235/40R18 A01)K01)K02)K15)K86)K87) 245/35R18 A01)K01)K02)K15)K86) 147 bis 195 Scirocco 215/40R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 A01)K03)K04)K15) 235/40R18 A01)K01)K02)K15)K86)K87) 245/35R18 A01)K01)K02)K15)K86) e1*2001/116*0471*09 1080/770(0) 5/112/57,1 RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0401*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 Sharan 215/45R18 A01) bis A10) A93)K04)M00) 225/45R18 A93)K04) 235/40R18 K02)K03) 245/40R18 K01)K02) 255/40R18 K01)K02) e1*2007/46*0401*03 1280/1310 (1405) 5/112/57,1 Typ: 7N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0434*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 Sharan 215/45R18 A01) bis A10) A93)K04)M00) 225/45R18 A93)K04) 235/40R18 K02)K03) 245/40R18 K01)K02) 255/40R18 K01)K02) e1*2007/46*0434*03 1270/1250 (0) 5/112/57,1 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Beetle 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine) M00) K01)K04) 225/45R18 K26)K95) e1*2007/46*0539*06 1030/870(0) 5/112/57,1 RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten. RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen Stoßleiste aufzuweiten. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen. RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 2c Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx