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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    1/8                                                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                            CC 85830
Art des Sonderrades:                                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                                       Lk112
Radgröße:                                                                          8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                               112 mm
Lochzahl:                                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                                             72,50 mm
Zentrierart:                                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                   BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                                   1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                            2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                                moment
13, 16, 3B, 3BG, 3BS, 3CC, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                                   120 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                                                        140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                            3B
ABE / EG-Genehmigung:           e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 142   Passat, Passat Variant      225/40R18                                                  A01) bis A10)
              (syncro, 4-Motion)                                                                     K01)K04)K15)
                                                                                                     K21)K35)
e1*98/14*0043*15E   min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad                                5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    2/8                                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          3BG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 142   Passat, Passat Variant    225/40R18                                   A01) bis A10)
              (4-Motion)                                                            K03)K04) K15)K41)

e1*2001/116*0157*12   min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei               5/112/57,1
                      Allrad


Typ:                          3BS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 202          Passat W8,                225/40R18                                   A01) bis A10)
              Passat Variant W8                                                     K03)K04) K15)K41)

e1*2001/116*0173*04   1230/1160(1210)                                               5/112/57,1



Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 155   Tiguan                  235/50R18                                     A01) bis A10)
                                      K80)                                          K01)K02)

                                                                        245/45R18

                                                                        255/45R18
                                                                        K80)
e1*2001/116*0450*11   1190 / 1130 (1205)                                            5/112/57,1



Typ:                         5N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 147    Tiguan                 235/50R18                                     A01) bis A10)
                                      K80)                                          K01)K02)

                                                                        245/45R18

                                                                        255/45R18
                                                                        K80)
e1*2007/46*0487*01    1190 / 1170 (0)                                               5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         3CC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 220   Passat CC              225/40R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                                        K01)K02)K83)K84)
                                            235/40R18
                                            K82)

                                            245/35R18
e1*2001/116*0468*11   1110/950(1050) 2WD                                5/112/57,1
                      1160/1020(1120) 4WD


Typ:                         13
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125    Scirocco               215/40R18                         A02) bis A10)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K04)K15)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K02)K15)K86)K87)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K02)K15)K86)

 147 bis 195           Scirocco             215/40R18 M+S               A02) bis A10)

                                            225/40R18
                                            A01)K03)K04)K15)

                                            235/40R18
                                            A01)K01)K02)K15)K86)K87)

                                            245/35R18
                                            A01)K01)K02)K15)K86)
e1*2001/116*0471*09   1080/770(0)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    4/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0401*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Sharan                  215/45R18                         A01) bis A10)
                                      A93)K04)M00)

                                        225/45R18
                                        A93)K04)

                                        235/40R18
                                        K02)K03)

                                        245/40R18
                                        K01)K02)

                                        255/40R18
                                        K01)K02)
e1*2007/46*0401*03   1280/1310 (1405)                                   5/112/57,1



Typ:                         7N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Sharan                  215/45R18                         A01) bis A10)
                                      A93)K04)M00)

                                        225/45R18
                                        A93)K04)

                                        235/40R18
                                        K02)K03)

                                        245/40R18
                                        K01)K02)

                                        255/40R18
                                        K01)K02)
e1*2007/46*0434*03   1270/1250 (0)                                      5/112/57,1



Typ:                         16
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Beetle                 215/45R18                         A01) bis A10)
              (Limousine)             M00)                              K01)K04)

                                        225/45R18
                                        K26)K95)

e1*2007/46*0539*06   1030/870(0)                                        5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    5/8                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    6/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
         anzulegen.
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
         Stoßfängeroberkante aufzuweiten.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    7/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
         Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
         Blechradhaus anlegen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
         Stoßleiste aufzuweiten.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
        Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
        Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
        auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
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Anlage-Nr. :               2c
Seite :                    8/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
        entfernen
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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