Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk112
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2280 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN-VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
13, 16, 3B, 3BG, 3BS, 3CC, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
(syncro, 4-Motion) K01)K04)K15)
K21)K35)
e1*98/14*0043*15E min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3BG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10)
(4-Motion) K03)K04) K15)K41)
e1*2001/116*0157*12 min. 970/980max. 1190/1060, 1200/1160(1205) bei 5/112/57,1
Allrad
Typ: 3BS
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 Passat W8, 225/40R18 A01) bis A10)
Passat Variant W8 K03)K04) K15)K41)
e1*2001/116*0173*04 1230/1160(1210) 5/112/57,1
Typ: 5N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10)
K80) K01)K02)
245/45R18
255/45R18
K80)
e1*2001/116*0450*11 1190 / 1130 (1205) 5/112/57,1
Typ: 5N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 147 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10)
K80) K01)K02)
245/45R18
255/45R18
K80)
e1*2007/46*0487*01 1190 / 1170 (0) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 3CC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220 Passat CC 225/40R18 M+S A01) bis A10)
K01)K02)K83)K84)
235/40R18
K82)
245/35R18
e1*2001/116*0468*11 1110/950(1050) 2WD 5/112/57,1
1160/1020(1120) 4WD
Typ: 13
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*..
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Scirocco 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K03)K04)K15)
235/40R18
A01)K01)K02)K15)K86)K87)
245/35R18
A01)K01)K02)K15)K86)
147 bis 195 Scirocco 215/40R18 M+S A02) bis A10)
225/40R18
A01)K03)K04)K15)
235/40R18
A01)K01)K02)K15)K86)K87)
245/35R18
A01)K01)K02)K15)K86)
e1*2001/116*0471*09 1080/770(0) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0401*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Sharan 215/45R18 A01) bis A10)
A93)K04)M00)
225/45R18
A93)K04)
235/40R18
K02)K03)
245/40R18
K01)K02)
255/40R18
K01)K02)
e1*2007/46*0401*03 1280/1310 (1405) 5/112/57,1
Typ: 7N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0434*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 Sharan 215/45R18 A01) bis A10)
A93)K04)M00)
225/45R18
A93)K04)
235/40R18
K02)K03)
245/40R18
K01)K02)
255/40R18
K01)K02)
e1*2007/46*0434*03 1270/1250 (0) 5/112/57,1
Typ: 16
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Beetle 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine) M00) K01)K04)
225/45R18
K26)K95)
e1*2007/46*0539*06 1030/870(0) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten.
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
Blechradhaus anlegen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
Stoßleiste aufzuweiten.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante
auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen.
RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
entfernen
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
Stoßfängeroberkante umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 2c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012
RA-000468-D0-015-02c~VW-5-112-57-ET30.docx