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							Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                         Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
AGE9K8HA38571          PCD112 ET38             ohne                        57,1                   670    2120       07/12
AGE9K8HA38571          PCD112 ET38             ohne                        57,1                   675    2114       07/12
AGE9K8KP38571          PCD112 ET38             ohne                        57,1                   675    2114       07/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
1F           e1*2001/116*0349*..         85 - 110 225/35R19 88  11A; 21P; 22H; 22L; 22P;       Cabrio;
                                                                24J; 24M                       Frontantrieb;
                                         85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 22P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                  235/35R19 87W 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;       725; 73C; 74C
                                                                24J; 24M
                                         85 - 184 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22L; 22Q;
                                                                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..          63 - 110 225/35R19 88     11A; 244; 245; 26B; 26N;
                                                                                        nur Golf 7; ab
                                                                   27F                  e1*2007/46*0623*01;
                                                 235/35R19 87      11A; 241; 244; 246; 26B;
                                                                                        Schrägheck; 5-türig;
                                                                   26N; 27F             Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74C
1K             e1*2001/116*0242*..       103     225/35R19 88W 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
                                                               24D                      e1*2001/116*0242*25;
                                                 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
                                                               24D                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..    188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
                                                            24D; 51J                 Ab
                                              235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
                                                            24D                      Schrägheck;
                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74C
1K             e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24;
                                                            5ET                      Allradantrieb;
                                    55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; Frontantrieb;
                                                            5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74C
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..                           24D; 5ET                 e1*2001/116*0242*25;
                                    59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q;       Schrägheck;
                                                            24C; 24D                 Frontantrieb;
                                    59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24C; 24D; 5FE            12A; 51A; 71K; 721;
                                              235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 24C; 725; 73C; 74C
                                                            24D
1K             e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88    11A; 21T; 24C; 248; 26B; Cabrio;
                                                            26N; 27F                 Frontantrieb;
                                              235/35R19 87W 11A; 21T; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            26B; 26N; 27F; 5ET       12A; 51A; 71K; 721;
                                    77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 24C; 248; 26B; 725; 73C; 74C
                                                            26N; 27F
                                              235/35R19 91 11A; 21T; 24C; 244; 247;
                                                            26B; 26N; 27F; 5ET

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88          11A; 21P; 22H; 22L; 24J;
                                                                                    Nur CrossGolf; Nur
                                                                24M; 5FE            bis
                                              235/35R19 87      11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                                    e1*2001/116*0304*13;
                                                                24M; 5ET            Frontantrieb;
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74C
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22F; 24C;      Nicht CrossGolf;
                                                            24M; 5FE                Nur Golf Plus; Nur
                                              235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; 24D; bis
                                                            5ET                     e1*2001/116*0304*13;
                                     55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C;     Frontantrieb;
                                                            24M; 5FE                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                    721; 725; 73C; 74C




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 24C;           Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..                          244; 5FE                           e1*2001/116*0304*14;
                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;           Frontantrieb;
                                                         244; 5ET                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;            12A; 51A; 573; 71K;
                                                         244                                721; 725; 73C; 74C
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88   11A; 21P; 22H; 22L; 24J;           Nur CrossGolf 6; Ab
                                                         248; 5FE                           e1*2001/116*0304*21;
                                           235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;            Frontantrieb;
                                                         248; 5ET                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;            12A; 51A; 573; 71K;
                                                         248                                721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen   Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/40R19 93           11A; 26P; 27I        Nur Beetle
                                         235/35R19 91           11A; 245; 248; 26P; 27I
                                                                                     (Schrägheck);
                                         235/40R19 92           11A; 245; 248; 26P; 27I
                                                                                     Frontantrieb;
                                         245/35R19 93           11A; 24J; 248; 26B; 26N;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                27B                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 73C; 74C
16             e1*2007/46*0539*..    77 - 103 225/35R19 88 11A; 21B; 241; 244; 246; Nur Jetta
                                                            260; 272                 (Stufenheck);
                                     77 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 241; 244; 246; Frontantrieb;
                                                            260; 272                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                            260; 272                 721; 725; 73C; 74C
                                              245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 247;
                                                            261; 273

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;        GOLF (Variant); nur
                                                            24C; 24D                        bis
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;        e1*2001/116*0328*14;
                                                            24C; 24D                        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C
1KM            e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88       11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    GOLF 6 (Variant);
               e1*2007/46*0492*..                               24C; 24D                    ab
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                24C; 24D                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C
1KM            e1*2001/116*0328*..   77       225/35R19 88      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;    GOLF 6 (Variant);
                                                                24C; 24D                    ab
                                              235/35R19 91      11A; 21B; 21J; 22F; 22L;    e1*2001/116*0328*15;
                                                                24C; 24D                    Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88      11A; 21B; 21N; 22H; 22L;        JETTA (Limousine);
                                                            24C; 24D                        Frontantrieb;
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24C; 24D                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
3c           DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat
3C           e1*2007/46*0547*..                         22M; 22Q; 245; 248; 5FE Alltrack (Cross);
               e1*2001/116*0307*..,
               e1*2007/46*0502*..
                                      77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P;        ab
                                                             22M; 22Q; 245; 248; 5FE        e1*2001/116*0307*24;
                                               235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 245;        Kombi; Limousine;
                                                             248                            Allradantrieb;
                                      77 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 245;       Frontantrieb;
                                                             248                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4LY; 4PS
3c             e1*2007/46*0547*..   103 - 155 225/40R19 93      11A; 22M                    Nur Passat Alltrack
3C             e1*2001/116*0307*..,                                                         (Cross);
               e1*2007/46*0502*..
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4LY; 4PJ
3C             e1*2001/116*0307*..    75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P;        nur bis
                                                             22M; 22Q; 24J; 24M; 5FE        e1*2001/116*0307*23;
                                      75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P;        Kombi; Limousine;
                                                             22M; 22Q; 24J; 24M; 5FE        Allradantrieb;
                                               235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;        Frontantrieb;
                                                             24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      75 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                             24M                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4BB

Verkaufsbezeichnung:     PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
3CC          e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91         11A; 21P; 22I; 24M          Limousine;
                                 100 - 155 235/35R19 91W        11A; 21P; 22I; 24M          Allradantrieb;
                                 100 - 220 235/35R19 91Y        11A; 21P; 22I; 24M          Frontantrieb;
                                           245/35R19 89Y        11A; 21N; 21P; 22H; 22I;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M; 5FM               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/35R19 88          51J                         Coupe; Frontantrieb;
                                          235/35R19 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R19 89          11A; 22I                    12A; 32I; 51A; 71K;
                                 90 - 195 235/35R19 91Y                                     721; 725; 73C; 74C
                                          245/35R19 93          11A; 22I

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92         11A; 22I; 24M; 51J          Allradantrieb;
               e1*2007/46*0487*..
                                              245/40R19 94      11A; 22I; 24M               Frontantrieb;
                                              245/45R19 98      11A; 22I; 22P; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 4HA

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 235/35R19 91          11A; 24J                    nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 235/35R19 91      11A; 21Q; 24C; 24D; 367; nicht CrossTouran;
1T             e1*2007/46*0506*..                               5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2001/116*0211*.,
               e1*2007/46*0357*..
                                     66 - 125 235/35R19 91W 11A; 21Q; 24C; 24D; 367; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            5GG                      725; 73C; 74C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
       "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
       Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
       geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4HA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 3AA 907 275 B ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4PJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist nicht zulässig. Es kann ein
     geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist nicht zulässig.
     Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.




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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 230             y = 330                    VA
             26B                      x = 280             y = 380                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 280       y = 380              8                VA
             27F                   x = 260       y = 310             36                HA
             27H                   x = 260       y = 310              8                HA
             26J                   x = 280       y = 380             16                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0078-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 48993
ANLAGE: 4 VW                                                      Radtyp: AGE9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                    Seite: 12 von 12

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 250             y = 300                    VA
             27B                      x = 350             y = 300                    HA
             27I                      x = 300             y = 250                    HA
             26B                      x = 300             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 350              8                VA
             27F                   x = 350       y = 300            26,5               HA
             27H                   x = 350       y = 300              8                HA
             26J                   x = 300       y = 350            18,5               VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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