Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48105
Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7705.03
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf GT, Vento GT, 205/40R17 A01) bis A10)
Golf GTI, Vento GTI, K03a)K16)K18)
Golf TDI
128 Vento VR6, 205/40R17
Golf VR6
F804/NT17E 980/840 5/100/57,0
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Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 Golf , Vento, 205/40R17 A01) bis A10)
Golf Variant K03)K16)K18)
128 Vento VR6,
Golf VR6
140 Golf syncro VR6 , 205/40R17 A01) bis A10)
Golf Variant syncro VR6 K03)
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6, 205/40R17 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
G156/NT12E 980/990 5/100/57,0
Typ: 1J
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 215/45R17 A02) bis A10)
Bora, Bora 4-motion
(Limousine + Variant) 225/45R17
A01) L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
177 Golf R32 215/45R17 M+S A02) bis A10)A10Y)
225/45R17
e1*96/79*0071*09 1030/1080 5/100/57,0
e1*2001/116*0071*37E
Typ: 9C
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 New Beetle 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0106*23 1030/800(846) 5/100/57,0
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Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
Typ: 9N
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Polo 195/40R17 A02) bis A10)
(außer POLO FUN und E48) E54)
POLO Blue Motion) 205/40R17
215/35R17
A01)K03)K04)
96 bis 132 Polo 205/40R17 A02) bis A10)
(außer POLO FUN) E48)
215/35R17
A01)K03)K04)
40 bis 77 Polo FUN, 205/40R17 M+S A02) bis A10)
Polo Cross
215/40R17
e1*98/14*0174*04 960/840(880) 5/100/57,0
e1*2001/116*0174*25
Typ: 1Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 New Beetle Cabrio 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) 5/100/57,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 195/40R17 A02) bis A10)
(außer CROSS FOX) E49)
205/40R17
A01)K03)
215/35R17
A01)K03)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48105
Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 VW Polo 195/40R17 A02) bis A10)
(außer Cross) T81)
195/45R17
A01)K93)
205/40R17
215/35R17
215/40R17
A01)K25)K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 VW Polo GTI 195/45R17 M+S A02) bis A10)
(außer Cross) A01)K93)
205/40R17 M+S
215/35R17
215/40R17
A01)K25)K93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 VW Polo Cross 195/40R17 A02) bis A10)
T81)
195/45R17
A01)K93)
205/40R17
215/35R17
215/40R17
A01)K25)K93)
RA-000588-B0-104-10d~VW-5-100-57-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48105
Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48105
Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
sein.
E48) Nicht für Polo FUN, Polo CROSS (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L, 5L)
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen
Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.
(Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei Fz.-Ausf. mit
Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48105
Nr. : RA-000588-B0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7705
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.08.2012
RA-000588-B0-104-10d~VW-5-100-57-ET40_53R7705.docx