Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                          Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                            Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                          : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
AQZ8571                LK112 ET43              Ø70.1 Ø57.1                 57,1      Kunststoff    900    2080      12/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 2KN; 2K
Zubehör                                     : AEZ Artikel Nr. ZJAE
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 70X02D; 70X02BN; 70X12B; 70X12C; 70X12A; 7DB; 7M;
                                              70X12BL; 7DZA; 70X02BL; 70X12D; 70X12BN; 7DW; 7DWA;
                                              70X02B; 70X02C; 7DZ; 70X02A
Zubehör                                     : AEZ Artikel Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 2K; 2KN
                                              160 Nm für Typ : 7DW; 7DWA; 7DZ; 7DZA
                                              170 Nm für Typ : 7M
                                              180 Nm für Typ : 7DB; 70X02A; 70X02B; 70X02BL; 70X02BN;
                                              70X02C; 70X02D; 70X12A; 70X12B; 70X12BL; 70X12BN; 70X12C;
                                              70X12D
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/55R16 91               11A; 24J; 24M; 5GG         Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,          205/55R16 94               11A; 24J; 24M              nur bis
               L320
                                                                                                WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                                0;
                                                                                                kurzer Radstand;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..       62 - 103 205/55R16 91       11A; 24J; 5GG              Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                205/55R16 94       11A; 24J; 5HI              langer Radstand;
               L320
                                                   215/55R16 93      11A; 24J; 24M; 5HA         Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/55R16 91          11A; 245; 248               kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,          215/55R16 93          11A; 22H; 245; 248          Allradantrieb;
               L320
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 103 205/55R16 91      11A; 24J; 24M; 5GG          Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,            205/55R16 94      11A; 24J; 24M               ab
               L320
                                              215/55R16 93      11A; 22I; 24J; 24M       WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                         1;
                                              225/50R16 92      VB0; 11A; 22H; 24D; 24J; kurzer Radstand;
                                                                5GM                      Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74P; VB2
2K             e1*2001/116*0252*..   51 - 103 205/55R16 91      11A; 24J; 24M; 5GG       Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,            205/55R16 94      11A; 24J; 24M            ab
               L320
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 24M               WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                            1;
                                                                                            kurzer Radstand;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74P; VB1

Verkaufsbezeichnung:     CARAVELLE, MULTIVAN, TRANSPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
7DB          e1*96/79*0067*.., 50 - 103 215/60R16 99 11A; 21B; 22B; 24J; 5JK                10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0067*..           225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J; 5HR                12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/55R16 99 11A; 21B; 22B; 24J; 5JK                73C; 74A; 74P; 76Q
7DW          e1*96/79*0066*.,  50 - 103 215/60R16 99 11A; 21B; 22B; 24J; 5JK                10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0066*.            225/55R16 99 11A; 21B; 22B; 24J; 5JK                12A; 51A; 71K; 721;
7DWA         e1*98/14P0120*..                                                               73C; 74A; 74P; 76Q
7DZ          e1*97/27*0095*.., 65 - 150 205/60R16C   51G                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        100
             e1*98/14*0095*..           215/60R16    51G                                    12A; 51A; 71K; 721;
7DZA         e1*98/14P0143*..           215/60R16 99 5JK                                    73C; 74A; 74P
                                        225/55R16 99 5JK
                                        225/60R16    11A; 21B; 22B; 51G
                                        225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 5JA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16            11A; 22L; 24J; 51G          ab e1*98/14*0023*12;
               e1*98/14*0023*..
                                             205/55R16 94       11A; 22L; 24J; 5HI; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    66 - 150 215/55R16 93       nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                21B; 22L; 24J; 24M; 5HA 721; 73C; 74A; 74P
                                              215/55R16 95      11A; 21B; 22L; 24J; 24M;
                                                                5HR
                                              225/50R16         11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
                                                                24M; 53S
                                    150       205/55R16 94      11A; 22L; 24J; 5HI; 51J;
                                                                52J
7M             e1*93/81*0023*..,    66 - 128 215/55R16          VDO; 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
               e1*95/54*0023*..,             215/55R16 93       11A; 22B; 24J; 24M; 5HA e1*98/14*0023*11;
               e1*98/14*0023*..              225/50R16          VDP; 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb;
                                                                24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      VDN; 11A; 21B; 22B;       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M                  73C; 74A; 74P
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                5HR; 54A

Verkaufsbezeichnung:    VW T4 (ab 1996)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
70X02A       H325              50 - 103 215/60R16-99            11A; 22B; 24J; 5JK          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        Reinf
70X02B       H298                       225/55R16-99            11A; 22B; 24J; 5JK          12A; 51A; 71K; 721;
                                        Reinf
70X02BL      H304                       225/60R16-102           11A; 21B; 22B; 24J; 54A 73C; 74A; 74P; 76Q
70X02BN      H300
70X02C       H297
70X02D       H324
70X12A       H326
70X12B       H306
70X12BL      H322
70X12BN      H323
70X12C       H299
70X12D       H327


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0049-06-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46358
ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: AQZ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
     Hinterachse).
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
     kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
     den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen