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							TÜV AUSTRIA                      Deutschstraße 10            12-TAAP-3375
AUTOMOTIVE GMBH                  A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                        TEIL EGUTACHTEN
                                                TGA-Art: 13.1

                                         366-0238-12-WIRD-TG

Hersteller:                             US Cars-Wheels GmbH

                                        59556 Lippstadt
Art:                                    Sonderrad 8 1/2 J X 20 CH
Typ:                                    GEMINI 8,5x20

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 CH                             Radtyp: GEMINI 8,5x20
Antragsteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
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Weitere Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 20X8.5J gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit GEMINI in Verbindung mit der Radgröße 8,5x20 gekennzeichnet.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform
nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-        zul.   zul.     gültig
                                                                    kreis       loch   preß-       Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe         last   umf.     Fertig.
                   Rad                       Zentrierring           -zahl              (mm)        (kg)   (mm)     Datum
8,5Jx20 10 112     GEMINI 8,5x20             Ø74.1 Ø57.1               112/5      57,1        45    700   2350 06/12
45571              PCD112
8,5Jx20 10 112     GEMINI 8,5x20             Ø74.1 Ø66.6               112/5      66,6        45    700   2350 06/12
45666              PCD112
8,5Jx20 10 120     GEMINI 8,5x20             Ø74.1 Ø72.6               120/5      72,6        45    700   2350 06/12
45726              PCD120
8,5Jx20 10 120     GEMINI 8,5x20             ohne                      120/5      74,1        45    700   2350 06/12
45741              PCD120
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : US Cars-Wheels GmbH

                                   59556 Lippstadt
Handelsmarke                    : VENSA
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Radanschlußbereich mit einem Deckel abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 12,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 8,5Jx20 10 120 45741:

                                    : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                          : --                                       : US Cars-Wheels GmbH
Handelsmarke                        : --                                       : VENSA
Radtyp                              : --                                       : GEMINI 8,5x20
Radausführung                       : --                                       : GEMINI 8,5x20 PCD112
Radgröße                            : --                                       : 8 1/2 J X 20 CH
Einpreßtiefe                        : --                                       : ET45
Herstellungsdatum                   : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 06.12
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                       : JWL




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 CH                             Radtyp: GEMINI 8,5x20
Antragsteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
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Weitere Kennzeichnung               : --                                     : M298             VIA
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm, wobei Innen- und Außenseite
spiegelbildlich vertauscht sind. Gegen das spiegelbildlich ausgeführte Tiefbett bestehen keine technischen
Bedenken.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH mit Nr.12-TAAP-1749/AB vom 12.06.2012
liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Austria Cert Reg. - Nr 20 102 11200
6432 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 1/2 J X 20 CH                              Radtyp: GEMINI 8,5x20
Antragsteller: US Cars-Wheels GmbH                                   Stand: 28.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                   Ausführung                      ET      erstellt am       Allg.
age                                                                                                           Hinweise
  1    AUDI                                         8,5Jx20 10 112 45571            45      28.10.2012        liegt bei
  2    SEAT                                         8,5Jx20 10 112 45571            45      28.10.2012        liegt bei
  3    VW                                           8,5Jx20 10 112 45571            45      28.10.2012        liegt bei
  4    DAIMLER                                      8,5Jx20 10 112 45666            45      28.10.2012        liegt bei
  5    BMW AG                                       8,5Jx20 10 120 45726            45      28.10.2012        liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 28.10.2012
HPS




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
                                      mit Änderung
Fest.-Tech.-Bericht                   12-TAAP-1749/AB                        12.06.2012
Radbeschreibung                       GEMINI 8,5Jx19CH                       10.10.2012
Radzeichnung                          M295A-2085-JJ-011                      08.03.2011




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                Stand: 28.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG

      Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
    Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
    Für: Leichtmetallrad          Typ: GEMINI 8,5x20
    des Herstellers / Importeurs: US Cars-Wheels GmbH       59556 Lippstadt Datum: 28.10.2012
    Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
    Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
    Fahrzeughersteller:          ,                         Fahrzeugtyp:         ,
    Fahrzeug-Ident-Nr.:
    ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
    Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
    wurden berücksichtigt.
    Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:

    Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
    bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
    Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.:                        Unterschrift u. Name
    Ort u. Datum der Abnahme:                                    a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.



                                              Fahrzeugbeschreibung
                                                                                     P.2
B      -            2.1             2.2               L      -        9    -         P.4
                                                                                              /-                     T     -

J                              4                      18     -                         19      -
E                                         3           20     -                            G    -
D.1    -                                              12     -            13     -                      Q       -
                                                      V.7    -            F.1    -                   F.2        -
       -                                              7.1    -            7.2    -                   7.3        -
D.2
       -                                              8.1    -            8.2    -                   8.3        -
       -                                              U.1    -            U.2    -                   U.3        -
D.3    -                                              O.1    -            O.2    -                 S.1      -        S.2       -
2      -                                             15.1    -
                                                     15.2    -
5
                                                     15.3    -
V.9    -                                              R      -                                                      11     -
14                                                    K      -
P.3    -                                              6      -                  17    -            16       -
10     -         14.1              P.1    -           21     -
       -
       -
22     -
       -
       -
Zusatzinformation
Radtyp         :GEMINI 8,5x20
Hersteller     :US Cars-Wheels GmbH
Stand          :28.10.2012

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                                                                                                      Seite: 1 von 1



Zu Auflage 21B:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


Zu Auflage 21P:
      Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
      diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


Zu Auflage 998:
      Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt:

                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/35R20
                   Hinterachse:                           285/30R20
                   Hersteller:                            Typ:
                   DUNLOP                                 SP Sport 9000
                   GOODYEAR                               Eagle F1 GS-D3

      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
                                                                                  TÜV AUSTRIA
                                                                                  AUTOMOTIVE GMBH

                                                                                  Geschäftsstelle:
                                                                                  Deutschstraße 10
                                                                                  1230 Wien
                                                                                  Telefon:
                                                                                  +43 (0)1 610 91-0
US Cars-Wheels GmbH                                                               Fax:
Tilsitner Strasse 43                                                              +43 (0)1 610 91-6555
                                                                                  pzw@tuv.at
59556 Lippstadt
                                                                                  Ansprechpartner:
                                                                                  Dipl.-Ing. Christian ABEL
                                                                                  Telefon:
                                                                                  +43 (0)1 610 91-6470
                                                                                  ab@tuv.at
                                                                                        ®
                                                                                  TÜV




Ihr Zeichen:        Ihre Nachricht vom:             Unser Zeichen:   Datum:
--                  --                              AB               02.11.2012

Betrifft:

Erstellung eines Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG über LM-Sonderrad
GEMINI 8,5x20



Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                                  Prüfstelle,
                                                                                  Inspektionsstelle,
als Anlage senden wir Ihnen unser obengenanntes Gutachten.                        Technischer Dienst (KBA)

                                                                                  Geschäftsführung:
                                                                                  Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Wir danken für Ihren Auftrag.                                                     Mag. Christoph
                                                                                  WENNINGER

                                                                                  Sitz:
                                                                                  Krugerstraße 16
                                                                                  1015 Wien/Österreich
Mit freundlichen Grüßen                                                           weitere
                                                                                  Geschäftsstellen:
                                                                                  Bludenz, Lauterach, Linz,
                                                                                  Wien 23 und Filderstadt
                                                                                  (D)

                                                                                  Firmenbuchgericht/
                                                                                  -nummer:
                                                                                  Wien / FN 288473 a

                                                                                  Bankverbindungen:
                                                                                  UC BA 52949001084
                                                                                  IBAN
Abel                                                                              AT121200052949001084
                                                                                  BIC BKAUATWW
                                                                                  RZB 001-04.093.266
                                                                                  IBAN
Anlage: 1 Teilegutachten                                                          AT593100000104093266
                                                                                  BIC RZBAATWW
        1 Nachweis
                                                                                  UID ATU 63237036
                                                                                  DVR 3002479




                                          Seite 1 von 1
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: 3 VW                                                     Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                       : VW
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 20 CH             Einpreßtiefe (mm)      : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                   loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
8,5Jx20 10 112      GEMINI 8,5x20           Ø74.1 Ø57.1                 57,1    Kunststoff    700    2350      06/12
45571               PCD112


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VW
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
1K           e1*2001/116*0242*..      55 - 125 225/30R20 85W 21P; 22H; 24J; 24M;           Nur Golf 5; Nur bis
                                                             5EG; 56G                      e1*2001/116*0242*24;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 724; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/30R20 85          21P; 22H; 22M; 24J;        Nur CrossGolf; Nur
                                                                24M; 5EG; 56G              bis
                                                                                           e1*2001/116*0304*13;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 724; 73C; 74A;
                                                                                           74P
1KP            e1*2001/116*0304*..    75 - 103 225/30R20 85     21P; 22H; 22M; 5EG;        Nur CrossGolf 6; Ab
                                                                56G
                                                                                           e1*2001/116*0304*21;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                           71K; 724; 73C; 74A;
                                                                                           74P




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: 3 VW                                                     Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 125 225/30R20 85W 21B; 21N; 22H; 22L; 22Q; GOLF (Variant); nur
                                                         24C; 24D; 5EG; 56G       bis
                                                                                  e1*2001/116*0328*14;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                  724; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/30R20 85W 21B; 21N; 22H; 22L; 22Q; GOLF 6 (Variant);
             e1*2007/46*0492*..                          24C; 24D; 5EG; 56G       ab
                                                                                  e1*2001/116*0328*15;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                  724; 729; 73C; 74A;
                                                                                  74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         5IM                        nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                        10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0189*..
                                                                                           12A; 51A; 533; 56C;
                                                                                           573; 71K; 724; 729;
                                                                                           73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                           76S; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: 3 VW                                                     Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                  Stand: 28.10.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0238-12-WIRD-TG

ANLAGE: 3 VW                                                      Radtyp: GEMINI 8,5x20
Hersteller: US Cars-Wheels GmbH                                   Stand: 28.10.2012
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden. Es sind
     die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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