Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 9C, 9N, 6R M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf GT, Vento GT, 205/40R17 A01) bis A10) Golf GTI, Vento GTI, K03a)K16)K18) Golf TDI 128 Vento VR6, 205/40R17 Golf VR6 F804/NT17E 980/840 5/100/57,0 RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Golf, Vento, 205/40R17 A01) bis A10) Golf Variant K03)K16)K18) 128 Vento VR6, Golf VR6 140 Golf syncro VR6 , 205/40R17 A01) bis A10) Golf Variant syncro VR6 K03) e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Golf syncro VR6, 205/40R17 A02) bis A10) Golf Variant syncro VR6 G156/NT12E 980/990 5/100/57,0 Typ: 1J ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 Golf, Golf 4-motion, 215/45R17 A02) bis A10) Bora, Bora 4-motion (Limousine + Variant) 225/45R17 A01) L21) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) 177 Golf R32 215/45R17 M+S A02) bis A10) 225/45R17 e1*2001/116*0071*37E 1030/1080 5/100/57,0 Typ: 9C ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 New Beetle 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0106*26E 1030/800(846) 5/100/57,0 RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: 9N ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 Polo 205/40R17 A02) bis A10) (außer POLO FUN und E48) POLO Blue Motion) 215/35R17 A01)K03)K04) 96 bis 132 Polo 205/40R17 A02) bis A10) (außer POLO FUN) E48) 215/35R17 A01)K03)K04) 40 bis 77 Polo FUN, 205/40R17 M+S A02) bis A10) Polo Cross 215/40R17 e1*2001/116*0174*25 960/840(880) 5/100/57,0 Typ: 1Y ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 New Beetle Cabrio 215/45R17 A02) bis A10) 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R17 225/45R17 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) 5/100/57,0 Typ: 5Z ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Fox 205/40R17 A02) bis A10) E49) (nicht Cross Fox) A01)K03) 215/35R17 A01)K03)K04) e1*2001/116*0301*11E 890/800 5/100/57,0 RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 VW Polo 205/40R17 A02) bis A10) (außer Cross) A01)K93) 215/35R17 A01)K04) 215/40R17 A01)K04)K25)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 VW Polo GTI 205/40R17 M+S A02) bis A10) (außer Cross) A01)K93) 215/35R17 A01)K04) 215/40R17 A01)K04)K25)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 VW Polo Cross 205/40R17 A02) bis A10) A01)K93) 205/40R17 M+S A01)K93) 215/35R17 215/40R17 A01)K25)K93) RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E48) Nicht für Polo FUN, Polo CROSS (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei Fz.-Ausf. mit Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012 RA-000352-N0-015-09~VW-5-100-57-ET38.docx