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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 CA80735
Art des Sonderrades:                                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                             Borbet
Radausführung:                                                             112
Radgröße:                                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                    112 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                  72,50 mm
Zentrierart:                                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                        BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                 2300 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  :       Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
1K, 1KM, 1KP, 16, 16H                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                                  M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7M                                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      140 Nm
                                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm


Typ:                         7M
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 150    Sharan,                 225/45R17                                   A01) bis A10)
               Sharan syncro                                                       K49)


e1*2001/116*0023*36   2WD 1240/1280(1355)                                                 5/112/57,1
                      4WD 1240/1330(1405)




RA-000355-I0-015-06a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169      VW Golf 5                   205/50R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)M00)
                Serienreifen in 15Zoll oder
                16Zoll)                     215/45R17
                                            A01)K03)

                                           225/45R17
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                                e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             VW Golf 5, R32              205/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)M00)
                Serienreifen in 17Zoll)
                                            225/45R17
                                            A01)K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                               e1*2001/116*0242*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155      VW Golf 6 Cabrio          215/45R17                           A02) bis A10)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1K                             e1*2001/116*0242*..
1K                             e1*2007/46*0490*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199      VW Golf 6               205/50R17                             A02) bis A10)
                                        M00)

                                           215/45R17

                                           225/45R17




RA-000355-I0-015-06a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/50R17                         A01) bis A10)
              Golf Plus Cross          M00)                              K03)K04)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2001/116*0304*27   1150/990(1035)                                     5/112/57,1



Typ:                         1KP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 90    Golf Plus               205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)K04)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2007/46*0491*04    1090/1060(0)                                       5/112/57,1



Typ:                          1KM
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta                    205/50R17                         A01) bis A10)
              Golf 5 Variant,          M00)                              K03)
              Golf 6 Variant
                                       215/45R17

                                          225/45R17
e1*2001/116*0328*25   1100 /1080 (1110)                                  5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Golf 6 Variant          205/50R17                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K03)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
e1*2007/46*0492*05    1030/1070(0)                                       5/112/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      VW Jetta, Jetta Hybrid    205/50R17                               A02) bis A10)
                                          M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17

                                          235/45R17
                                          A01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000355-I0-015-06a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des

B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
     Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-I0-015
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
     komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
     anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
     Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012




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