Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    1/6                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         CC 85830
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    Lk112
Radgröße:                                                       8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,50 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                                1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                      : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
16, 16H, 1K, 1KM, 1KP, 1T               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm


Typ:                         1T
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  215/40R18                                  A01) bis A10)
                                      T89)                                       K04)

 75 bis 125           Touran Cross           215/40R18 M+S                       A01) bis A10)
                                             T89)                                K04)

e1*2001/116*0211*19   1200/1160(1245)                                            5/112/57,1




RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    2/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         1T
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  215/40R18                         A01) bis A10)
                                      T89)                              K04)

 75 bis 125            Touran Cross       215/40R18 M+S                 A01) bis A10)
                                          T89)                          K04)

e1*2007/46*0357*06     1200/1120(0)                                     5/112/57,1



Typ:                         1t
ABE / EG-Genehmigung:        DE*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  215/40R18                         A01) bis A10)
                                      T89)                              K04)

 77 bis 125            Touran Cross       215/40R18 M+S                 A01) bis A10)
                                          T89)                          K04)

DE*2007/46*0506*00     1180/1170(12500)                                 5/112/57,1


Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169   Golf 5                  215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                        K01)

184                    Golf 5, R32        215/40R18 M+S                 A01) bis A10)
                                                                        K01)

e1*2001/116*0242*24E   1110/1040(1080)                                  5/112/57,1


Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 199   Golf 6                  215/40R18                         A02) bis A10)


e1*2001/116*0242*42    1100/880(940)                                    5/112/57,1



Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 118   Golf 6                  215/40R18                         A02) bis A10)


e1*2007/46*0490*02     1120/950(0)                                      5/112/57,1




RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    3/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               215/40R18                         A01) bis A10)
              Golf Plus Cross                                            K03)K04)

e1*2001/116*0304*25   1140/1140(1035)                                    5/112/57,1



Typ:                         1KP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 90    Golf Plus               215/40R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)

e1*2007/46*0491*03    1090/1060(0)                                       5/112/57,1


Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                  215/40R18                          A01) bis A10)
              Golf 5 Kombi,                                              K03)K63)
              Golf 6 Kombi

e1*2001/116*0328*16   1100 /1080 (1110)                                  5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 90    Golf 6 Variant          215/40R18                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K63)

e1*2007/46*0492*02    1030/1070(0)                                       5/112/57,1



Typ:                         16
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 147    Jetta                  215/40R18                          A02) bis A10)

                                          225/35R18
                                          A01)K04)

                                          225/40R18
                                          A01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                          235/35R18
                                          A01)K01)K04)
e1*2007/46*0539*06    1060/960(980)                                      5/112/57,1




RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    4/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         16H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Jetta                   215/40R18                         A02) bis A10)

                                        225/35R18
                                        A01)K04)

                                        225/40R18
                                        A01)K04)K13)K21)K22)K63)

                                        235/35R18
                                        A01)K01)K04)
e1*2007/46*0584*00   920/930 (955)                                      5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    5/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
     lichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               28a
Seite :                    6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830




Die Anlage Nr. 28a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-28a~VW-5-112-57-ET50.docx