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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 44 VW                                                           Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                            : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
TREK2KA44D5         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff    575     1975     03/11
71
TREK2SA44D5         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff     575     1975 03/11
71
TREK2SA44T57        PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff     575     1975 06/10
1
TREK2SA44W5         PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff     575     1975 03/09
71
TREK2SA44571        PCD100 ET44                    Ø60.1 Ø57.1                 57,1   Kunststoff     575     1975 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85              185/55R15-81       nur bis 924 kg zul.         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0070*..                                        Achslast; 51J               12A; 51A; 71C; 71K;
1EX0           G407                                 195/50R15          51G                         721; 725; 73C; 74A;
                                                    195/50R15-82                                   74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                          Auflagen zu Reifen          Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                    12G                         Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                       12G; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                    12G                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P
1H             e1*96/79*0068*..          66         185/55R15-81                                   Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                 195/50R15          51G                         Allradantrieb;
                                                    195/50R15-82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P
1HX0F          F894                      40 - 85    195/50R15          51G                         Steilheck;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 44 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
1HX0F        F894             40 - 44 185/55R15-81              12G                         Steilheck;
                              40 - 85 195/50R15                 12G; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/50R15-82              12G                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 85   195/50R15         51G                         Schrägheck;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15         51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/50R15-82                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74     195/45R15-78                                  10B; 11G; 11H; 12K;
               e1*97/27*0085*..,
               e1*98/14*0085*..
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6N           e1*96/79*0069*.., 37 - 88        195/45R15-78                                  nur bis
               e1*98/14*0069*..                                                             e1*98/14*0069*06;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15         51G                         Polo GP (Facelift
                                                                                            Okt.1999); ab
                                                                                            e1*98/14*0069*07;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 44 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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