Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYA78HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 670 2141 12/09
AYA78HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 680 2105 12/09
AYA78HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 705 2037 12/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KM; 1F; 2K; 7N; 5N; 1T; 1K; 2KN; 13; 16; 3BG; 3CC; 1KP;
3C; 3B; 3BS
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG;
3BS; 3C; 3CC; 5N
140 Nm für Typ : 7N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 11A; 22I; 24C; 24M; 5HA Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG langer Radstand;
L320
225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 205/50R17 93 11A; 22B; 24C; 24D Nicht Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; nur bis
L320 5GG
225/45R17 90 11A; 22B; 24C; 24D; 5GA WV2ZZZ2K?8?05280
0;
225/45R17 94 11A; 22B; 24C; 24D kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 24M Cabrio;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M; 51G; 52J 721; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22L; 22P; 76S
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71C;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 71K; 721; 73C; 74A;
24D 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Nur Golf R (6er);
24D; 51G Ab
215/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
24D; 51J Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
24D 71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 76S
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22H; 22P; 24C; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 94 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 76S
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; e1*2001/116*0242*24;
51J Allradantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24C; 24D; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
26P; 27H; 5ET Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24C; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 721; 729; 73C; 74A;
26P; 27H 74P; 76S
225/45R17 91 11A; 21T; 24C; 248; 26B;
26N; 27F
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5ET Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 71K; 721; 73C; 74A;
24M 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24D;
24J
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
244; 51J 71K; 721; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 74P; 76S
244
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24C;
244
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; Nicht CrossGolf;
51J Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24C; 24D; 51J bis
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 90 11A; 22P; 24C; 24D Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf 6; Ab
248 e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Frontantrieb;
248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
248 71K; 721; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 74P
248
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L; 24J;
248
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 11A; 245; 248; 26P; 27I Nur Beetle
215/55R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27I (Schrägheck);
225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R17 96 11A; 24J; 24M; 26B; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
27B; 27H 721; 729; 73C; 74A;
245/45R17 95 11A; 248; 27I; 57F; 67R; 74P; 76S
67T
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 241; 244; 246; Nur Jetta
260; 271 (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 271 Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 272 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 11A; 21B; 241; 244; 246; 71K; 721; 729; 73C;
260; 271 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244; 247;
260; 272
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; JETTA (Limousine);
24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 721; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
24C; 24D; 51J ab
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M; 5ET; 51J Allradantrieb;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 71K; 721; 729; 73C;
24C; 24D 74A; 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant); nur
24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 721; 73C; 74A; 74P
24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*.. 24C; 24D; 51J ab
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; e1*2001/116*0328*15;
24M; 5ET; 51J Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 721; 729; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F; 22L;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; Nicht Passat
e1*2001/116*0307*.., 248 Alltrack (Cross);
e1*2007/46*0502*..,
e1*2007/46*0547*..
77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 245; 248 ab
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*24;
248 Kombi; Limousine;
77 - 220 205/50R17 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; Allradantrieb;
248; 51G Frontantrieb;
205/50R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; 71K; 721; 73C; 74A;
248 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22L; 22Q; 245;
248
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M nur bis
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22Q; 24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 11A; 22M; 22P Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
75 - 220 205/50R17 11A; 22M; 22Q; 24J; 71K; 721; 73C; 74A;
24M; 51G 74P
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J;
M+S 24M
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 205/50R17 M+S 12R; 51G; 52J nur bis
225/45R17 91 12A; 52J e1*2001/116*0468*10;
M+S
Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89 51J Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 57E; 681; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
90 - 147 205/50R17 51G; 52J 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 76S
235/45R17 94
245/45R17 95
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Frontantrieb;
225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1T DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/50R17 91 11A; 24J; 52J nur CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
225/45R17 91 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
1T DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 11A; 24C; 24D; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2001/116*0211*.,
e1*2007/46*0357*..,
e1*2007/46*0506*..
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 125 205/50R17 93 11A; 24C; 24D 721; 73C; 74A; 74P
215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG
225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24C; 24M; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 22F; 721; 73C; 74A; 74P
24C; 24M; 66A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J; 24M Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 66A; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J 721; 73C; 74A; 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F; 24D;
57F; 66B; 681; 687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J; 24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 24C;
24M; 66A; 684
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 85 215/45R17 87 11A; 22I; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*..
74 - 110 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET 12A; 51A; 573; 71C;
74 - 132 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 5FM 71K; 721; 73C; 74A;
74 - 142 205/50R17 89Y 11A; 21B; 22B; 5FM 74P
205/50R17 93 11A; 21B; 22B
215/45R17 91 11A; 22I
225/45R17 91 11A; 22B
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24D; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 573; 71C;
21B; 22B; 22F; 22L; 24C; 71K; 721; 73C; 74A;
24D; 5HA 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22F; 22L;
24C; 24D; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 5HA Frontantrieb;
245/40R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GG; 66B; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*..
85 - 147 205/55R17 95 51J Frontantrieb;
225/45R17 94W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 51G; 67F 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 33 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R17
Hinterachse: 225/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0340-09-WIRD/N4
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.