Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 46R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1F, 1K, 1KM, 1KP, 1t, 1T, 2K, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm
2KN, 3B, 3C, 16H Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16 Jetta: ZP50704 120 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Beetle: ZP50704 140 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 Passat, Passat Variant 205/50R16 A02) bis A10)
(incl. syncro/4-Motion) E24)
205/55R16
215/55R16
A01)G01)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*98/14*0043*15E Frontantrieb:min. 930/970 max. 1170/1080, 5/112/57,1
Allrad: 1190/1160
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 205/55R16 A02) bis A10)
Sharan syncro E24a)
66 bis 150 Sharan, 215/55R16
Sharan syncro
225/50R16
A01)K53)
e1*2001/116*0023*36 2WD 1240/1280(1355)| 4WD 1240/1330(1405) 5/112/57,1
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) E53)
A93)
205/55R16 M+S
A93)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
e1*2001/116*0211*27 1200/1170(1250) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1T
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) E53)
A93)
205/55R16 M+S
A93)
75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
e1*2007/46*0357*06 1200/1120(0) 5/112/57,1
Typ: 1t
ABE / EG-Genehmigung: DE*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) E53)
A93)
205/55R16 M+S
A93)
77 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)
DE*2007/46*0506*00 1180/1170(12500) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 4 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)E50)K03)
225/50R16
A01)K03)K04)
59 bis 173 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
77 bis 155 Golf 6 Cabrio 205/50R16 A01) bis A10)
A93)E24)K03)
205/55R16
K03)
215/50R16
K01)
225/50R16
K01)K04)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)V00)
K03) K04)K64)
e1*2001/116*0242*43 1120/980(1020) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 5 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 118 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
A93)E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0490*03 1120/950(0) 5/112/57,1
Typ: 2K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy Allrad, A93) K03)
Caddy Life,
Caddy Maxi, 225/50R16
Caddy Maxi Life, B43)K04)
Caddy Life Allrad
e1*2001/116*0252*32 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy Allrad A93) K03)
Caddy CNG,
Caddy CNG Allrad, 225/50R16
Caddy LPG B43)K04)
e1*2007/46*0217*10 5/112/57,1
Typ: 2KN
ABE / EG-Genehmigung: L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10)
Caddy Allrad A93) K03)
225/50R16
B43)K04)
L320NT26 1170/1300(0) – Gas 80kW: 1090/1250 5/112/57,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 6 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf Plus Cross A93)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0304*26 1150/990(1035) 5/112/57,1
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 90 Golf Plus 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2007/46*0491*03 1090/1060(0) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Golf 5 Variant, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf 6 Variant, A93) E05a) E06)
Jetta
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01) E50)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0328*24 1100/1080(1110) 5/112/57,1
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 7 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 205/55R16 A02) bis A10)
A93) E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01) E50)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2007/46*0492*04 1030/1070(0) 5/112/57,1
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 Passat, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
Passat Variant A93)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
e1*2001/116*0307*31 1170/1170(1250) 5/112/57,1
Typ: 3c
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 Passat, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
Passat Variant A93)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
e1*2007/46*0547*01 5/112/57,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 8 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 Passat Variant 205/55R16 A02) bis A10)E06)
A93)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)
e1*2007/46*0502*05 5/112/57
Typ: 1F
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 184 EOS 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E06)
205/55R16
E05a)
215/55R16
225/50R16
e1*2001/116*0349*16 1120/1000(1060) 5/112/57,1
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 9 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 16
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147 Jetta 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)K13)K22)
225/50R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)K22)K28)K63)
77 bis 147 Beetle 215/60R16 A02) bis A10)
(Limousine)
225/55R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0539*08 1060/960(980) 5/112/57,1
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 10 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
Typ: 16H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Jetta 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
205/55R16
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)K13)K22)
225/50R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)K22)K28)K63)
e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 11 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000567-B0-104-30d~VW-5-112-57-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46323
Nr. : RA-000567-B0-104
Anlage-Nr. : 30d
Seite : 13 / 13 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R6705
K53) An Achse 2 sind die ins Radhaus ragenden Kunststofflaschen (an der
Stoßfängeroberkante) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 30d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.04.2012
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