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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 41 VW                                                          Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 06.12.2012
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W571          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1              57,1     Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..         44 - 55    175/55R15 77      12Q                         Schrägheck 2-türig;
                                                    175/60R15 81      12A                         Schrägheck 4-türig;
                                                    185/55R15 82      12A                         Frontantrieb;
                                                    195/50R15 82      11A; 12A; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85      11A; 12A; 245; 248          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
9KV          e9*93/81*0007*.., 42 - 66              195/50R15 82      11A; 21B; 367; 5DK      10B; 11B; 11G; 11H;
               e9*98/14*0007*..                     205/50R15 86      11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
9KVF           H337                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85              185/55R15-81      nur bis 924 kg zul.     nur
1EX0         G407                                                     Achslast; 51J           e1*96/79*0070*00;
                                                    195/50R15         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/55R15-83      11A; 21B; 22B; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                                    205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 41 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                                     Kombi; Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       195/55R15-83             11A; 21B; 22B; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                       205/50R15-85             11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 185/55R15-81                                     nicht Kombi;
1HX0         F804                      195/50R15                11A; 22B; 51G           Frontantrieb;
                                       195/55R15-83             11A; 21B; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/50R15-85             11A; 21B; 22B; 24J      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
1H             e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                              Pkw geschlossen;
1HX1           G156                           195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G      Allradantrieb;
                                              195/50R15-82      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
1HX0F          F894                 40 - 85   185/55R15-81                              Schrägheck;
                                              195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
1HX0F          F894                 40 - 44   185/55R15-81                              Steilheck;
                                    40 - 85   195/50R15         51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/55R15-83      11A; 21B; 22B; 54A      721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15         11A; 24J; 24M; 51G      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/50R15-82      11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 24J; 24M      74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77          195/45R15 78      11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92        195/45R15 78                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..
                                              195/50R15 82      11A; 21B; 22B; 54A          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6X             e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/45R15-78      VEI; 11A                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,
               e1*98/14*0085*..
                                              195/50R15-82      11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                54A                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 41 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
6KV          e9*93/81*0008*.., 40 - 81        185/55R15-81                                  Kombi;
               e9*98/14*0008*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6KV            e9*93/81*0008*..,    40 - 81   185/55R15-81      11A; 367                    Limousine;
               e9*98/14*0008*..               195/50R15-82      11A; 24J; 367               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6KV            H249                 55        185/55R15-81      11A; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82      11A; 24J; 367               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15-78      11A; 22B; 22L; 24M          Polo GP (Facelift
                                                                                            Okt.1999); ab
                                                                                            e1*98/14*0069*07;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
6N             e1*96/79*0069*..,    33 - 88   195/45R15-78      11A; 24M                    nur bis
               e1*98/14*0069*..,                                                            e1*98/14*0069*06;
               G774                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
6NF            G951                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 41 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 41 VW                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 06.12.2012
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
     hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
     eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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