Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                          Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TVL8A571               LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     02/11
TVL8BA571              LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     02/11
TVL8BW571              LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8B571               LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     06/06
TVL8W571               LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     06/07
TVL8571                LK112 ET38                  Ø70.1 Ø57.1              57,1    Kunststoff      625    1985     06/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 81            195/65R15 91      11A; 245; 248              kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                    205/60R15 91      11A; 22H; 24J; 244         Allradantrieb;
               L320
                                                    215/60R15 94      VB0; 11A; 22H; 241; 244;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      246                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                    225/55R15 92      VB0; 11A; 22F; 241; 244;   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                      246; 247                   75I; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 81    195/65R15         11A; 24J; 24M; 51G         Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                  205/60R15 91      11A; 22I; 24J; 24M; 5GG    nur bis
               L320
                                                    205/60R15 95      11A; 22I; 24J; 24M         WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                                 0;
                                                    215/60R15 94      11A; 22I; 24J; 24M         kurzer Radstand;
                                                    225/55R15 92      11A; 22B; 24C; 24D;        Frontantrieb;
                                                                      5GM
                                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 75I; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 81      195/65R15         11A; 24J; 24M; 51G      Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,              205/60R15 91      11A; 22I; 24J; 24M; 5GG ab
               L320
                                              205/60R15 95      11A; 22I; 24J; 24M      WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                        1;
                                              215/60R15 94      VB0; 11A; 22H; 24C; 24D kurzer Radstand;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        75I; 76Q; VB1

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..      63       195/60R15 88                              nur Golf 7; ab
                                              195/65R15 91                              e1*2007/46*0623*01;
                                     77       205/60R15 91      11A; 245; 248           Schrägheck; 5-türig;
                                              205/65R15 94      11A; 245; 248; 27H      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                     Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         11A; 22P; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94      11A; 22P; 24J; 24M      Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91       11A; 24J; 24M           Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                              205/60R15 91      11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0242*25;
                                              215/60R15 94      11A; 24C; 24D            Schrägheck;
                                              225/55R15 92      11A; 22H; 22P; 24C;      Frontantrieb;
                                                                24D; 686                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88      11A; 21S; 245            Cabrio;
                                              195/65R15 91      11A; 21S; 245            Frontantrieb;
                                              205/55R15 88      11A; 21S; 24J; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91      11A; 21S; 24J; 26P; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/60R15 94      11A; 21T; 241; 246; 248; 725; 73C; 74A; 74P;
                                                                26P; 27H                 76Q
                                              225/50R15 91      11A; 21T; 24C; 248; 26B;
                                                                26N; 27F; 57I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91         11A; 24J; 248               Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                               205/60R15 91     11A; 22M; 24J; 248          e1*2001/116*0304*14;
                                               215/60R15 94     11A; 21P; 22M; 24J; 244     Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 21P; 22H; 22L; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                244; 686                    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         51G                         Nicht CrossGolf;
                                              205/60R15         11A; 22P; 24J; 24M; 51G     Nur Golf Plus; Nur
                                              215/60R15 94      11A; 22P; 24J; 24M          bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15         11A; 22H; 22M; 51G          Nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91      11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    bis
                                                                24M                         e1*2001/116*0304*13;
                                               215/60R15 94     11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15        11A; 22H; 22M; 51G          Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91     11A; 21P; 22H; 22M          e1*2001/116*0304*21;
                                               215/60R15 94     11A; 21P; 22H; 22M; 24J;    Frontantrieb;
                                                                248                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88                                    Nur Jetta
                                         195/65R15 91                                    (Stufenheck);
                                         205/55R15 88           11A; 21P; 24J; 248; 270 Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           11A; 21P; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94           11A; 21P; 24J; 248; 270 12A; 51A; 573; 71K;
                                         215/60R15 94           11A; 21P; 24J; 248; 270 721; 725; 73C; 74A;
                                         225/50R15 91           11A; 21B; 24J; 248; 260; 74P; 76Q
                                                                271; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 195/65R15             11A; 21P; 22M; 22P; 51G     JETTA (Limousine);
                                          205/60R15             11A; 21P; 22L; 22Q; 24J;    Frontantrieb;
                                                                51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 21B; 22H; 22L; 24J     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 90     195/65R15         11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF 6 (Variant);
               e1*2007/46*0492*..
                                              205/60R15         11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; ab
                                                                51G                      e1*2001/116*0328*15;
                                              215/60R15 94      11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..   75 - 103 195/65R15         11A; 21P; 22M; 22P; 51G GOLF (Variant); nur
                                              205/60R15         11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; bis
                                                                51G                      e1*2001/116*0328*14;
                                              215/60R15 94      11A; 21B; 22H; 22L; 24J Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15             51G; 52J                    nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 76Z
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 205/60R15 91      11A; 24J; 24M; 5GG          nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,   66 - 110 195/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                              205/60R15 95      11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/60R15 94      11A; 24J; 24M               725; 73C; 74A; 74P;
                                              225/55R15 92      11A; 24J; 24M               76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15               12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14D0043*..,                                                            Schneeketten; Kombi;
               e1*98/14*0043*..                                                             Limousine;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 74P
3B             e1*95/54*0043*..,     81 - 142 195/65R15         51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,              205/60R15-91                                  Allradantrieb;
               e1*98/14*0043*..               225/55R15-92      11A; 22B; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
3B             e1*95/54*0043*..,     66 - 142 195/65R15         51G                         Kombi; Limousine;
               e1*98/14D0043*..,              205/60R15-91                                  Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..               225/55R15-92      11A; 22B; 24J; 686          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
3BG          e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15            51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0157*..
                                              205/60R15 91                                  11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q; 4LF
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15          12M; 51G                    Reifen mit
               e1*98/14*0157*..
                                                                                            Schneeketten;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q; 4LF

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 10
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 10
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                      Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 10
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4LF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                      Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                               Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 10
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          205/60R15
                     Hinterachse:                          225/55R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0318-06-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46350
ANLAGE: 85 VW                                                     Radtyp: TVL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1K
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0242*..
       Handelsbez.:    GOLF

       Variante(n):    Cabrio, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 380                    VA
             26P                      x = 230             y = 330                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 380             16                VA
             26N                   x = 280       y = 380              8                VA
             27F                   x = 260       y = 310             36                HA
             27H                   x = 260       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen