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							Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                         Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)        : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
OIL848D571             LK112 ET48                  Ø70.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff      703    1995     08/04
OIL848W571             LK112 ET48                  Ø70.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff      703    1995     08/04
OIL848571              LK112 ET48                  Ø70.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff      703    1995     12/03
PGUOIL848571           LK112 ET48                  Ø70.1 Ø57.1              57,1      Kunststoff      703    1995     12/03


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                               für Typ : 1T; 1KM; 2K; 1K; 1t; 2KN; AU; 1KP; 16
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                               Typ : 7M
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm für Typ : AU; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN
                                               170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 81            195/65R15 91                                   kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                    205/60R15 91      11A; 248                     Allradantrieb;
               L320
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                                   73C; 74A; 74P; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 81    195/65R15         51G                          Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                  205/60R15 91      5GG                          nur bis
               L320
                                                    205/60R15 95                                   WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                                   0;
                                                                                                   kurzer Radstand;
                                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12K; 51A; 71K; 722;
                                                                                                   73C; 74A; 74P; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       62 - 81    195/65R15         51G                          Nur Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                  205/60R15 91      5GG                          langer Radstand;
               L320
                                                    205/60R15 95      5HR                          Frontantrieb;
                                                    215/60R15 94      11A; 24J; 5HI                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                                   73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 51 - 81      195/65R15         12S; 51G                    Nicht Caddy Maxi;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                                                            ab
               L320
                                                                                            WV2ZZZ2K?8?05280
                                                                                            1;
                                                                                            kurzer Radstand;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q; VB1

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..      63       195/60R15 88      12T                         nur Golf 7; ab
                                              195/65R15 91      12T                         e1*2007/46*0623*01;
                                     77       205/60R15 91      12R                         Schrägheck; 5-türig;
                                              205/65R15 94      12A                         Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nur
                                                                                            Golf 5; Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0242*24;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                         Nur Golf 6; Ab
               e1*2007/46*0490*..
                                              205/60R15 91      12A                     e1*2001/116*0242*25;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 24J; 24M      Schrägheck;
                                              225/55R15 92      11A; 12A; 24J; 24M; 686 Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15         51G                     Nur Golf 5; Nur bis
                                              205/60R15         51G                     e1*2001/116*0242*24;
                                              215/60R15 94                              Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                        722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88      12M                     Cabrio;
                                              195/65R15 91      12M                     Frontantrieb;
                                              205/55R15 88      12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R15 91      12N                     51A; 71K; 722; 73C;
                                              215/60R15 94      11A; 12A; 245           74A; 74P; 76Q
                                              225/50R15 91      11A; 12A; 21S; 24J; 57I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15             12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Nicht
                                                                                            CrossGolf; Nur Golf
                                                                                            Plus; Nur bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91                                   Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..
                                               205/60R15 91                             e1*2001/116*0304*14;
                                               215/60R15 94     11A; 248                Frontantrieb;
                                               225/55R15 92     11A; 22M; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                        76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91       12V                     Reifen mit
               e1*2007/46*0491*..
                                               205/60R15 91     12V                         Schneeketten; Nur
                                                                                            Golf Plus 6; Ab
                                                                                            e1*2001/116*0304*14;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 103 195/65R15         12T; 51G                    Nur CrossGolf; Nur
                                              205/60R15 91      12A                         bis
                                                                                            e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   75 - 90   195/65R15        12T; 51G                    Nur CrossGolf 6; Ab
                                               205/60R15 91     12A                         e1*2001/116*0304*21;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15         12K; 51G                    Nur bis
                                              205/60R15 91      12A                         e1*2001/116*0304*13;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 195/60R15 88           12R                         Nur Jetta
                                         195/65R15              12R; 51G                    (Stufenheck);
                                         205/55R15 88           12Q                         Frontantrieb;
                                         205/60R15 91           12Q                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94           12A                         51A; 573; 71K; 722;
                                         215/60R15 94           12A                         73C; 74A; 74P; 76Q
                                         225/50R15 91           11A; 12A; 270; 57I

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15             12S; 51G                    JETTA (Limousine);
                                          205/60R15             12A; 51G                    GOLF (Variant);
                                                                                            GOLF 6 (Variant);
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15             12S; 51G; 52J               nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                                                                            51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q; 76Z
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 205/60R15 91      5GG                         nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,   66 - 110 195/65R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                              205/60R15 95                                  12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q
1t             DE*2007/46*0506*..,   66 - 103 195/65R15 91      12S; 5GG                    nicht CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..
1T             e1*2001/116*0211*.,   66 - 110 195/65R15         12S; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0357*..
                                              195/65R15 91 12S; 5GG                         51A; 71K; 722; 73C;
                                              M+S
                                              195/65R15 91W 12S; 5GG                        74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*93/81*0023*.., 66 - 85 215/60R15 94             5HI                         nur bis
             e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15               51G                         e1*98/14*0023*11;
             e1*98/14*0023*..           205/60R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R15               51G                         12A; 51A; 573; 71K;
                                        225/55R15 92            5GM                         722; 73C; 74A; 74P;
                                        225/60R15 96            11A; 21P; 22I; 54A          76Q
7M           e1*98/14*0023*..  66 - 110 195/65R15               51G                         ab e1*98/14*0023*12;
                                        205/60R15 95            5HR                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                        215/60R15 94            11A; 22L; 24J; 5HI          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                            71K; 722; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
7M           e1*98/14*0023*..  66 - 110 195/65R15               12U; 51G                    Reifen mit
                                        205/60R15 95            12U; 5HR                    Schneeketten; ab
                                        215/60R15 94            11A; 12A; 22L; 24J; 5HI     e1*98/14*0023*12;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 51A; 573; 71K;
                                                                                            722; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw.
     RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                     Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337
ANLAGE: 106 VW                                                    Radtyp: OIL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
     Hinterachse).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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