Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 41R5655.03
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2015 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 35I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm
35I-299, 53I, 5Z, 6R, 9C, 9N M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Typ: 53I
ABE / EG-Genehmigung: E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Corrado 205/50R15 A02) bis A10)
215/50R15
A01)K76)
195/55R15 M+S
E664/1/NT06E 950/710 5/100/57,1
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 128 Passat, 205/50R15 A02) bis A10)
Passat Variant
(nur bei 5-Loch-Rad- 205/55R15
anschluß)
195/55R15 M+S
E657/1/NT14E 1020/1020 5/100/57
Typ: 1HXO
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf, Vento 195/50R15 A01) bis A10)
(5-Loch-Radanschluß) K65) B39)
205/50R15
K57)
215/45R15
K57)
215/50R15
K57)
185/55R15 M+S
A93)K65)
195/55R15 M+S
K65)
128 Vento VR6, 205/50R15
Golf VR6 K57)
215/50R15
K57)
195/55R15 M+S
K57)
185/55R15 M+S
A93)K65)
F804/NT17E 980/840 5/100/57,1
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Golf, Vento 195/50R15 A01) bis A10)
(5-Loch-Radanschluß) K65)
205/50R15
K57)
215/45R15
K57)
215/50R15
K57)
185/55R15 M+S
A93) K65)
195/55R15 M+S
K65)
128 Vento VR6, 205/50R15
Golf VR6 K57)
215/50R15
K57)
195/55R15 M+S
K65)
185/55R15 M+S
A93)K65)
140 Golf syncro VR6, 205/50R15 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
185/55R15 M+S
A93)
e1*96/79*0068*03E 980/990 5/100/57,1
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 Passat Variant VR6 syncro 205/50R15 A02) bis A10)
E960/NT14E 1035/1060 5/100/57,1
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Golf syncro VR6, 205/50R15 A02) bis A10)
Golf Variant syncro VR6
185/55R15 M+S
A93)
G156/NT12E 980/990 5/100/57,1
Typ: 1J
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 110 Golf, Golf 4-motion, 195/65R15 A02) bis A10)E04)
Bora, Bora 4-motion
(Limousine + Variant) 195/60R15
205/60R15
A01)K03)
205/55R15
A01)K03)
e1*2001/116*0071*37E 1020/1080(1130) 5/100/57
Typ: 9C
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 New Beetle 195/65R15 A02) bis A10)
E04)
195/60R15
205/60R15
205/55R15
e1*20017116*0106*26 1030/800(846) 5/100/57,0
RA-000556-B0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_41R5655.docx
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Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 9N
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10)
(außer Polo FUN, Polo A93) E04)E54)
Cross)
195/50R15
A93)
195/55R15
A93)
205/50R15
96 Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10)
(außer Polo FUN, Polo A93) E04)
Cross)
195/55R15
A93)
205/50R15
110 Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10)
(außer Polo FUN, Polo A93)
Cross)
195/55R15
A93)
40 bis 77 Polo Fun, 185/60R15 M+S A02) bis A10)
Polo Cross A93)
e1*98/14*0174*04 940(960_ 96KW)/840(880) 5/100/57,0
e1*2001/116*0174*25
Typ: 1Y
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 New Beetle Cabrio 195/65R15 A02) bis A10)
E04)
195/60R15
205/60R15
205/55R15
e1*2001/116*0205*16 1040/939(974) 5/100/57,0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 5Z
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Fox 185/55R15 A01) bis A10)
(nicht Cross Fox) A93) E49)K03)K04)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
e1*2001/116*0301*11 890/800(-) 5/100/57,0
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 185/55R15 A02) bis A10)
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15 M+S
A01)K04)
215/50R15 M+S
A01)K01)K04)
e1*2007/46*0486*02 940/800(0) 5/100/57,0
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
Typ: 6R
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Polo 185/55R15 A02) bis A10)
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
A01)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
132 Polo GTI 185/55R15 M+S A02) bis A10)
185/60R15 M+S
195/50R15 M+S
195/55R15 M+S
205/50R15 M+S
A01)K04)
215/50R15 M+S
A01)K01)K04)
51 bis 77 Cross Polo 185/55R15 A02) bis A10)
185/60R15
195/50R15
195/55R15
205/50R15
215/50R15
e1*2001/116*0510*11 960/800(840) 5/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000556-B0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B39) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
innenbelüftete Bremsscheibe Ø280x22 mm in Verbindung mit Bremssattel Lucas.
RA-000556-B0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_41R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47368
Nr. : RA-000556-B0-104
Anlage-Nr. : 5d
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R5655
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L, 5L)
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandene Verbreiterungen sind
entsprechend zu kürzen.
K76) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von der Unterkante des Schwellers bis zum
Stoßfänger umzulegen und das Radhaus zusätzlich unterhalb der seitlichen
Stoßschutzleiste auf einer Länge von 100 mm auszustellen.
Die Anlage Nr. 5d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.01.2012
RA-000556-B0-104-05d~VW-5-100-57-ET38_41R5655.docx