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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  54R8805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         54R8805.03
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke
                         :        Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, 9N           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000698-A0-104-04c~VW-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     2/7                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        215/40R18                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion         A01)K32)
              (Limousine + Variant)
                                          225/35R18

                                                225/40R18
                                                A01)K31)K32)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                        K31)K32)V00)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 177                   Golf R32                 225/40R18                               A01) bis A10)
                                                                                        K32)

                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                vorne                hinten
                                                225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                        K32)V00)
e1*2001/116*0071*37E   1030/1080(1130)                                                  5/100/57,0
                       1110/ -R32



Typ:                         9N
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0174*.. , e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 132    Polo                    215/35R18                                        A01) bis A10)
              (außer POLO FUN)                                                          G01)K03)K04)K28)
                                                                                        K47)

40 bis 77               Polo FUN,               215/35R18                               A01) bis A10)
                        Polo Cross                                                      K03)K04)K28)
                                                                                        K47)

e1*2001/116*0174*25E   940(960_96KW)/840(880)                                           5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   VW Beetle                215/40R18                                  A02) bis A10)
                                       A01)K33)

                                               225/35R18

                                               225/40R18
                                               A01)K31)K33)

                                               245/35R18
                                               A01)K31)K33)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                       K31)K33)V00)
e1*2001/116*0106*26   1030/800(846)                                                    5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        215/40R18                                       A02) bis A10)
                                       A01)K33)

                                               225/35R18

                                               225/40R18
                                               A01)K31)K33)

                                               245/35R18
                                               A01)K31)K33)
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                                                       K31)K33)V00)
e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)                                                    5/100/57,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                                   e1*2001/116*0301*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55             VW Fox                  225/30R18                                A02) bis A10)
                      (außer CROSS FOX)       A01)K01)K02)K28)K32)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     4/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       VW Polo                 225/30R18                          A02) bis A10)
                (außer Cross)           A01)K01)K02)K25)K28)K90)K93)T82)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             VW Polo GTI             225/30R18                          A02) bis A10)
                (außer Cross)           A01)K01)K02)K25)K28)K90)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       VW Polo Cross           225/30R18                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K25)K28)K90)K93)T82)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000698-A0-104-04c~VW-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000698-A0-104-04c~VW-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
     mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden.

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
     Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
     Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite
     (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000698-A0-104-04c~VW-5-100-57-ET32_54R8805.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48241 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000698-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  54R8805



Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2012




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