Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 1 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BS5 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 13, 16H, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1t, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 1T, 3B, 3BG, 3BS, 3C, 3CC, 5N M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 16 Jetta: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Beetle: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 2 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. , e1*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) (syncro, 4-Motion) K03)K50) e1*98/14*0043*15E min. 930/970 max. 1170/1080, 1190/1160 bei Allrad 5/112/57,1 Typ: 3BG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Passat, Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) (4-Motion) K03) e1*2001/116*0157*12E min. 970/980max. 1190/1060 5/112/57,1 Typ: 3BS ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0173*.., e1*2001/116*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 202 Passat W8, 225/40R18 A01) bis A10) Passat Variant W8 K03) e1*2001/116*0173*04E 1230/1160(1210) 5/112/57,1 Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. , e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10) T92) K01)K04)K39) 235/40R18 150 Sharan 235/40R18 e1*2001/116*0023*36 2WD 1240/1280(1355)| 4WD 1240/1330(1405) 5/112/57,1 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03) e1*2001/116*0211*26 1200/1170(1245) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 3 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 75 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03) e1*2007/46*0357*06 1200/1110(0) 5/112/57,1 Typ: 1t ABE / EG-Genehmigung: DE*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04) 77 bis 125 Touran Cross 225/40R18 M+S A01) bis A10) K03) DE*2007/46*0506*05 1180/1170(12500) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 215/40R18 A01) bis A10) E50) K01)K04)K64) 215/40R18 M+S 184 Golf 5 R32 215/40R18 M+S A01) bis A10) K01)K04)K64) 59 bis 199 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10) (außer Cabriolet) K04) K01)K64) 225/40R18 K02) e1*2001/116*0242*42 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 118 Golf 6 215/40R18 A01) bis A10) K04) K01)K64) 225/40R18 K02) e1*2007/46*0490*02 1120/980(0) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 4 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 A01) bis A10) Golf Plus Cross K01)K04)K64) e1*2001/116*0304*25 1150/990(1035) 5/112/57,1 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K64) e1*2007/46*0491*03 1090/1060(0) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10) Golf 5 Variant, K01)K04)K64) Golf 6 Variant e1*2001/116*0328*23 1100/1080 (1110) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K64) e1*2007/46*0492*02 1030/1070(0) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 5 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 Passat, 225/40R18 A01) bis A10) Passat Variant K03) K04)K21)K63) 235/40R18 K03) 245/35R18 K01)K28) 184 bis 220 Passat, 225/40R18 M+S A01) bis A10) Passat Variant K03) K04)K21)K63) 225/40R18 E82) K03) 235/40R18 K03) 245/35R18 K01)K28) e1*2001/116*0307*29 5/112/57,1 Typ: 3c ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 Passat, 225/40R18 A01) bis A10) Passat Variant K03) K04)K21)K63) 235/40R18 K03) 245/35R18 K01)K28) e1*2007/46*0547*01 5/112/57,1 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 Passat Variant 225/40R18 A01) bis A10) K03) K04)K21)K63) 235/40R18 K03) 245/35R18 K01)K28) e1*2007/46*0502*05 5/112/57 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 6 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 EOS 215/40R18 A02) bis A10) E82) 225/40R18 A01)E82)K03)K71) 215/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01)K03)K71) 235/40R18 A01)K03)K04)K71) 245/35R18 A01)K01)K04)K71) e1*2001/116*0349*16 1120 / 1000 (1060) 5/112/57,1 Typ: 5N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0450*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10) K01)K04) 245/45R18 K03) 255/45R18 K01)K04) e1*2001/116*0450*12 1190 / 1130 (1205) 5/112/57,1 Typ: 5N ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 155 Tiguan 235/50R18 A01) bis A10) K01)K04) 245/45R18 K03) 255/45R18 K01)K04) e1*2007/46*0487*03 1190 / 1170 (0) RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 7 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 3CC ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 Passat CC 215/45R18 M+S A02) bis A10) 225/40R18 M+S A01)K04) 235/40R18 A01)K04)K83)K84) 245/35R18 A01)K01)K02)K83)K84) 245/40R18 A01)G01)K01)K02)K82)K83)K84) e1*2001/116*0468*11 1130/1030(1115) 2WD| 1170/1100(1180) 4WD 5/112/57,1 Typ: 13 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 125 Scirocco 215/40R18 A02) bis A10) 215/45R18 225/40R18 235/40R18 245/35R18 A01)K03)K04)K15) 147 bis 195 Scirocco 215/40R18 M+S A02) bis A10) 215/45R18 M+S 225/40R18 235/40R18 245/35R18 A01)K03)K04)K15) e1*2001/116*0471*10 1080/770(0) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 8 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0401*.. 7N e1*2007/46*0434*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 147 VW Sharan 215/45R18 A02) bis A10)E26) (ab Modell 2010) A93)T93) 225/45R18 A93) 235/40R18 A93) 245/40R18 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 9 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Typ: 16 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Jetta 205/45R18 A01) bis A10) K04)K13)K22)M00) K01)K21)K28)K63) 215/40R18 K04)K13)K22) 225/35R18 K02) 225/40R18 K02)K13)K22)K25) 77 bis 147 Beetle 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine) K03) 215/50R18 K01)K04)K95)M00) 225/45R18 K01)K04) 235/40R18 K01)K04) 235/45R18 K01)K04)K95) 245/40R18 K01)K04)K95) 245/45R18 K01)K04)K26)K94)K95) e1*2007/46*0539*06 1060/960(980) 5/112/57,1 Typ: 16H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Jetta 205/45R18 A01) bis A10) K04)K13)K22)M00) K01)K21)K28)K63) 215/40R18 K04)K13)K22) 225/35R18 K02) 225/40R18 K02)K13)K22)K25) e1*2007/46*0584*00 920/930 (955) 5/112/57,1 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 10 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 11 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1440 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit (Sommer-)Reifen der Größe 205/55R16 oder 215/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 12 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K39) Die Radhauskante an Achse 2 ist ab Stoßfänger bis ca. 300 mm nach vorn bis ca. 45° schräg nach oben umzulegen. Die Kunststoffradhauswulst ist dabei hinter die Radhauskante einzuklemmen. Die ins Radhaus ragende Kunststofflasche (an Stoßfänger- Oberkante) ist auf Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K50) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von Radmitte bis ca. 200 mm hinter der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 13 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich vor der Stoßfängeroberkante ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 20 Grad hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 48361 Nr. : RA-000627-B0-015 Anlage-Nr. : 2a Seite : 14 / 14 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BS5 80835 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.03.2012 RA-000627-B0-015-02a~VW-5-112-57-ET35.docx