Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AU, 16H, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1t, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 1T, 2K, 2KN, 3C, 5N M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 16 Jetta 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Beetle 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10) T92) K03)K04)K48)K49) 235/40R18 150 Sharan 235/40R18 e1*2001/116*0023*35 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 VW Touran 215/40R18 A02) bis A10) (Auführungen mit kleinsten A01)K03)K04)T89) E53) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 225/40R18 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 VW Touran 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03)K04)T89) E53) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 225/40R18 A01)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Cross Touran 215/40R18 M+S A02) bis A10) T89) 225/40R18 M+S RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 225/35R18 A01)K01)T87) 225/40R18 A01)K01)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 VW Golf 5, R32 215/40R18 M+S A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K01) Serienreifen in 17Zoll) 225/35R18 A01)K01)T87) 225/40R18 A01)K01)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10) A01)K03) 225/35R18 A01)K01)T87) 225/40R18 A01)K01)K63) RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/40R18 A02) bis A10) T86) 215/40R18 A01)K03)K64) 225/35R18 A01)K01)K64)T87) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/40R18 225/35R18 A01) bis A10) T86) K64) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 215/40R18 A02) bis A10) Caddy Life A01)B43)K01)K04)T89) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 225/40R18 Caddy) A01)B43)K01)K04)T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi 215/40R18 A02) bis A10) (Allradantrieb, nicht für A01)B43)K01)K04)T89) Ausführungen Cross Caddy) RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Golf Plus 205/40R18 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross A01)K01)K04)T86) Golf) 205/45R18 A01)K01)K04)M00)T86) 215/40R18 A01)K01)K04) 225/40R18 A01)K01)K04)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Cross Golf 205/40R18 A02) bis A10) T86) 205/45R18 M00)T86) 215/40R18 A01)K03) 225/40R18 A01)K01)K04)K63) Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 215/40R18 A01) bis A10) Golf 5 Variant, E46)K03) K64) Golf 6 Variant 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2001/116*0328*24 1100/1080 (1110) 5/112/57 RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 A01) bis A10) E46)K03) K64) 225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2007/46*0492*04 1030/1070(0) 5/112/57,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, kleinste A93)T86) E87) Serienreifen in 16Zoll, außer Alltrack) 205/45R18 A93a)G0P)M00)T86) 215/40R18 A01)A93a)K63)T89) 225/40R18 A01)K63) 235/35R18 A01)K03)K63) 235/40R18 A01)G0Y)K03)K21)K63) 245/35R18 A01)K03)K21)K63) RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 220 VW Passat 225/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, kleinste A01)K63)N235) E87) Serienreifen in 17Zoll, außer Alltrack) 235/35R18 A01)K03)K63)T90) 235/40R18 A01)K03)K21)K63) 245/35R18 A01)K03)K21)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 VW EOS 215/40R18 A02) bis A10) N225) 215/40R18 M+S 225/40R18 N235) 225/40R18 M+S 235/40R18 RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 VW Beetle 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine) M00)N215) 215/45R18 225/45R18 A01)K03) 235/40R18 A01)K03) 235/45R18 A01)K03) 245/40R18 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10) K03) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/45R18 A02) bis A10) A01)K13)K22)M00) 215/40R18 225/40R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63) 245/35R18 A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63) RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 110 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- E91) Hinterachse) 205/45R18 A01)K25)K97)M00) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 A01)K25)K97) 235/35R18 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- E90) Hinterachse) 205/45R18 A01)K25)K97)M00) 215/40R18 225/35R18 225/40R18 A01)K25)K97) 235/35R18 A01)K03) RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 225/50R18 A02) bis A10) 235/50R18 245/45R18 255/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R18 245/45R18 A02) bis A10) V00) 225/50R18 255/45R18 A02) bis A10) V00) 235/50R18 255/45R18 A02) bis A10) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite nur mit Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'ML': G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49282 Nr. : RA-000729-B0-015 Anlage-Nr. : 27a Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8018 T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.05.2013 RA-000729-B0-015-27a~VW-5-112-57-ET45.docx