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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R7705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            53R7705.03
Radgröße:                                                   7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
6R, 9C, 9N                       M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                           1HXO
ABE / EG-Genehmigung:          F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf GT, Vento GT,      205/40R17                            A01) bis A10)
              Golf GTI, Vento GTI,                                         K03a)K16)K18)
              Golf TDI

128             Vento VR6,            205/40R17
                Golf VR6

F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110   Golf , Vento,            205/40R17                                         A01) bis A10)
              Golf Variant                                                               K03)K16)K18)
 128          Vento VR6,
              Golf VR6

 140                   Golf syncro VR6 ,         205/40R17                               A01) bis A10)
                       Golf Variant syncro VR6                                           K03)

e1*96/79*0068*03E      980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6,                   205/40R17                               A02) bis A10)
              Golf Variant syncro VR6

G156/NT12E             980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        215/45R17                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       225/45R17
                                          A01) L21)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         V00)
 177                   Golf R32                  215/45R17 M+S                           A02) bis A10)

                                                 225/45R17
e1*96/79*0071*09       1030/1080                                                         5/100/57,0
e1*2001/116*0071*37E



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.. , e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   New Beetle               215/45R17                                 A02) bis A10)

                                                 225/45R17
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                         V00)
e1*2001/116*0106*23    1030/800(846)                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    3/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   195/40R17                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross T81)                              E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          205/40R17
                                          A01)K04)

                                          215/35R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 195/40R17                           A02) bis A10)
                                        N205)T81)

                                          195/40R17 M+S
                                          T81)W205)

                                          205/40R17
                                          A01)K04)

                                          215/35R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 195/45R17 M+S                       A02) bis A10)

                                          205/40R17 M+S

                                          215/40R17 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    4/8                                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        215/45R17                                       A02) bis A10)

                                               225/45R17
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                       V00)
e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)                                                    5/100/57,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                                   e1*2001/116*0301*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55             VW Fox                  195/40R17                                A02) bis A10)
                      (außer CROSS FOX)                                                E49)
                                              205/40R17
                                              A01)G0D)K03)

                                               215/35R17
                                               A01)K03)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                                   e1*2001/116*0510*..
6R                                   e1*2007/46*0486*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103            VW Polo                 195/40R17                                A02) bis A10)
                      (außer Cross)
                                              195/45R17
                                              A01)K93)

                                               205/40R17

                                               215/35R17

                                               215/40R17
                                               A01)K25)K93)




RA-000588-C0-104-10d~VW-5-100-57-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             VW Polo GTI             215/35R17                         A02) bis A10)
                (außer Cross)
                                        215/40R17
                                        A01)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       VW Polo Cross           195/40R17                         A02) bis A10)
                                        T81)

                                         195/45R17
                                         A01)K93)

                                         205/40R17

                                         215/35R17

                                         215/40R17
                                         A01)K25)K93)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000588-C0-104-10d~VW-5-100-57-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    7/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Benziner und Diesel) ist im rechten vorderen
     Radhaus der zum Ladeluftkühler führende Luftkanal zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.
     (Kontrolle ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). Entfällt bei Fz.-Ausf. mit
     Serienbereifung 225/45R17, bzw. 225/40R18.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-C0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.04.2013




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