Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 112 A
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 700 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AU, AUV, 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1t, Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm, 120 Nm
1T, 2K, 2KN, 3B, 3C, 16H, 5N Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16 Jetta: 120 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Beetle: 140 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 Passat, Passat Variant 205/50R16 A02) bis A10)
(incl. syncro/4-Motion)
205/55R16
215/55R16
A01)G01)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*98/14*0043*15E 5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 195/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten E53)
Serienreifen in 15Zoll, außer 205/55R16
Cross) A01)A93)K04)
215/50R16
A01)K03)K04)
215/55R16
A01)G5R)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04) E53)
Serienreifen in 16Zoll, außer
Cross) 215/50R16
A01)K03)K04)
215/55R16
A01)G0X)K03)K04)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 195/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)W205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16 M+S
215/50R16 M+S
215/55R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K03)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 215/50R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
A93) EF0)
215/50R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Golf 6 Cabrio 195/55R16 A02) bis A10)
A93a)N205)
195/60R16
N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
215/50R16
A01)K01)
225/50R16
A01)K01)K04)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/55R16 A02) bis A10)
Caddy Life A01)A93)K03)K04)N205)T91)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 205/55R16
Caddy) A01)A93)K03)K04)
215/50R16
A01)B43)K01)K04)
225/50R16
A01)B43)K01)K04)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi 195/55R16 A02) bis A10)
(Allradantrieb, nicht für A01)A93)K03)K04)N205)T91)
Ausführungen Cross
Caddy) 205/55R16
A01)A93)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 195/55R16 A02) bis A10)
(außer Ausführung Cross A93)N205)
Golf)
195/55R16 M+S
A93)W205)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01)A93)K01)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)
215/55R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K63)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 195/55R16 A02) bis A10)
A93)N205)
195/55R16 M+S
A93)W205)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A01)K01)K04)
215/55R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K63)
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Golf 5 Variant, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf 6 Variant, A93) E05a) E06)
Jetta
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01) E50)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0328*24 1100/1080(1110) 5/112/57,1
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 Golf 6 Variant 205/55R16 A02) bis A10)
A93) E05a) E06)
205/55R16 M+S
A93)
215/50R16
A01) E50)K03)K04)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
e1*2007/46*0492*05 1030/1070(0) 5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, kleinste A93)G0P)N205) E87)
Serienreifen in 16Zoll, außer
Alltrack) 195/60R16 M+S
A93)G0P)W205)
205/55R16
A93)
215/50R16
A93)
215/55R16
A93a)G0P)
225/50R16
A01)A93a)K63)
235/50R16
A01)G0P)K03)K63)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 184 VW EOS 205/55R16 A02) bis A10)
N215) EF0)
205/55R16 M+S
215/55R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/60R16 A02) bis A10)
N205)
205/55R16
215/55R16
A01)K04)K13)K22)
225/50R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K28)K63)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Beetle 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) N215)
205/65R16
N215)
215/55R16
215/60R16
225/55R16
A01)K03)
225/60R16
A01)G2B)K03)
235/50R16
A01)K03)
235/55R16
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 162 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A93)N205) E91)
Hinterachse)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K25)K97)
225/50R16
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 90 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A93)N205) E90)
Hinterachse)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K25)K97)
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155 VW Tiguan 215/65R16 A02) bis A10)
225/60R16
225/65R16
235/60R16
245/55R16
245/60R16
255/55R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 VW Golf 7 Variant 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A93)N205) E90)
Hinterachse)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K25)K97)
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A93)N205) E91)
Hinterachse)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
215/55R16
A01)K25)K97)
225/50R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 13 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'ML':
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 30c
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 30c mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.10.2013
RA-000345-Z0-015-30c~VW-5-112-57-ET50.docx