Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AREG8KP40571 PCD112 ET40 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 735 2260 12/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3c; 1T; 16; 7N; 13; 3BS; 3CC; 1t; AU; 1F; 1KM; 2KN; 5N; 1K;
2K; 3D; 3C; 1KP
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3BS;
3c; 3C; 3CC; 3D; 5N
140 Nm für Typ : 7N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 103 225/40R18 92 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi;
5GM
2KN e1*2007/46*0217*.., nur bis
L320
WV2ZZZ2K?8?05280
0;
kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 225/40R18 92 11A; 22I; 24C; 24M; 5GM Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21P; 22M; 22P; 24M Cabrio;
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 22P; 24M Frontantrieb;
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22L; 22P; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/40R18 86 11A; 245; 248; 26P; 27H nur Golf 7; ab
215/40R18 89 11A; 245; 248; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
225/35R18 87 11A; 245; 248; 26B; 27F Schrägheck;
225/40R18 88 11A; 245; 248; 26B; 27F Frontantrieb;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27F 74P; 76O
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf 6; Ab
24M; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Schrägheck;
24D Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 22H; 22Q; 24J; Nur Golf R (6er);
24M; 51J Ab
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; e1*2001/116*0242*25;
24D Schrägheck;
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C; Allradantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf 5; Nur bis
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*24;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; 68T Allradantrieb;
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Frontantrieb;
55 - 184 225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
570 12A; 51A; 71C; 71K;
59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
51J 74P
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22Q;
24C; 24D
235/40R18 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 24C;
24D
245/35R18 92 11A; 22F; 22Q; 24D; 57F;
570
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21T; 241; 246; 248; Cabrio;
26B; 26N; 27F; 5ET Frontantrieb;
77 - 155 215/40R18 89 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R18 87Y 11A; 21T; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26N; 27F; 5ET 74P
225/40R18 92 11A; 21T; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27F
235/40R18 91 11A; 21T; 24C; 24M;
26B; 26N; 27F
245/35R18 88 11A; 244; 247; 27F; 57F;
570
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur
24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*13;
24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
24M 74A; 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 5FE;
57F; 68T
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
225/40R18 88 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; e1*2001/116*0304*21;
248; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
248 71K; 721; 725; 73C;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 248; 5FE; 74A; 74P
57F; 68T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb;
244; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71C;
244 71K; 721; 725; 73C;
235/40R18 91 11A; 21B; 22H; 22L; 24C; 74A; 74P
244
245/35R18 88W 11A; 22F; 22L; 244; 247;
5FE; 57F; 570
245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 244; 247;
57F; 570
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 22P; 24J; 24M; 5FE Nicht CrossGolf;
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; 68T Nur Golf Plus; Nur
55 - 125 215/40R18 89 11A; 22P; 24J; 24M bis
225/40R18 92 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/45R18 91 11A; 27I Nur Beetle
235/40R18 91 11A; 26P; 27I (Schrägheck);
235/45R18 94 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 24J; 248; 26P; 27I
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 103 245/35R18 88 11A; 21B; 24C; 244; 247; Nur Jetta
261; 273 (Stufenheck);
77 - 147 215/40R18 89 11A; 21P; 24J; 248; 271 Frontantrieb;
225/35R18 87W 11A; 21B; 24J; 248; 260; 10B; 11B; 11G; 11H;
271 12A; 51A; 573; 71C;
225/40R18 92 11A; 21B; 24J; 248; 260; 71K; 721; 725; 73C;
271 74A; 74P
235/35R18 90 11A; 21B; 241; 244; 246;
247; 260; 272
235/40R18 91 11A; 21B; 241; 244; 246;
247; 260; 272
245/35R18 88W 11A; 21B; 24C; 244; 247;
261; 273
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Seite: 5 von 18
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
e1*2007/46*0492*.. 24M; 51J ab
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24D Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
570 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; JETTA (Limousine);
24M Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F;
68T
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF 6 (Variant);
24M; 51J ab
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*15;
24C; 24D Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; GOLF (Variant); nur
24M; 5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 21N; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24C; 24D Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
68T 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 22Q; Nicht Passat
3C e1*2007/46*0547*.. 245; 248; 5FE Alltrack (Cross);
e1*2001/116*0307*..,
e1*2007/46*0502*..
77 - 155 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 22Q; ab
245; 248 e1*2001/116*0307*24;
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; Kombi; Limousine;
248 Allradantrieb;
77 - 220 235/40R18 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; 12A; 51A; 573; 71C;
248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4KS; 4LY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 22Q; Nicht Passat
3C e1*2007/46*0547*.. 245; 248; 5FE Alltrack (Cross);
e1*2001/116*0307*..,
e1*2007/46*0502*..
77 - 155 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 22Q; ab
245; 248 e1*2001/116*0307*24;
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 245; Kombi; Limousine;
248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4KS;
4LY
3c e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 225/40R18 91W Nur Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 225/45R18 51G (Cross);
e1*2007/46*0502*..
235/35R18 90W 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 22M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4KJ; 4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; nur bis
24M e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4BB
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; nur bis
24M e1*2001/116*0307*23;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21P; 22M; 22Q; 24J; Kombi; Limousine;
24M Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
75 - 220 235/40R18 95 11A; 21P; 22L; 22Q; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4BB
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/40R18 91 11A; 24M Limousine;
100 - 155 235/40R18 91W 11A; 24M Allradantrieb;
100 - 220 235/40R18 95 11A; 24M Frontantrieb;
245/40R18 93 11A; 21P; 22H; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 147 225/40R18 88 51J Coupe; Frontantrieb;
90 - 195 235/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/45R18 94 11A; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*..
235/50R18 97 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 215/40R18 89 11A; 24J; 24M; 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*..
1T e1*2001/116*0211*.., 66 - 110 215/40R18 89W 11A; 24J; 24M; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0357*..
66 - 125 225/40R18 92 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 225/40R18 VEX; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*..
225/40R18 92 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4MU
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 235/50R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*..
245/45R18 96 12A; 51A; 573; 71C;
255/45R18 99 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4LD;
4LT
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24D; 367; 5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*95/54*0023*.., 24D; 24J e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; Frontantrieb;
5HR 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 147 225/45R18 95 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*..
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*98/14*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49097
ANLAGE: 13 VW Radtyp: AREG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-12-WIRD
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VEX) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0080-12-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0080-12-WIRD
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 09.01.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.