Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/10 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 91S Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: RKC 66,45 57,1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Z95 120 Nm 3B, 3C Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.. , e1*98/14*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 142 Passat, Passat Variant 205/50R16 A02) bis A10) (incl. syncro/4-Motion) 205/55R16 215/55R16 A01)G01) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) V00N) e1*98/14*0043*15E Frontantrieb:min. 930/970 max. 1170/1080, 5/112/57,1 Allrad: 1190/1160 Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 205/55R16 A02) bis A10) E53) A93) 205/55R16 M+S A93) 75 bis 125 Touran Cross 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) e1*2001/116*0211*22 1200/1160(1245) 5/112/57,1 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 205/55R16 A02) bis A10) A93)E05a) E06) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01)E50)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e1*2001/116*0242*24E 1110/980(1020) 5/112/57,1 RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 155 Golf 6 205/55R16 A02) bis A10) A93)E05a) E06) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01)K04) e1*2001/116*0242*33 1100/880(940) 5/112/57,1 Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10) Caddy Life, A93) K03) Caddy Maxi, Caddy Maxi Life, 225/50R16 Caddy Life Allrad B43)K04) e1*2001/116*0252*27 1095/1200(1230) bzw. 5/112/57,1 1030/1250(0) Gasantrieb 80kW 1200/1300(0) Maxi Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 205/55R16 A01) bis A10) Caddy Allrad A93) K03) 225/50R16 B43)K04) L320NT23 1170/1300(0) – Gas 80kW: 1090/1250 5/112/57,1 RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10) Golf Plus Cross A93) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04)K63) e1*2001/116*0304*20 1130/990(1025) 5/112/57,1 Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 205/55R16 A02) bis A10) Golf 5 Kombi, A93) E05a) E06) Golf 6 Kombi 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 A01) E50)K03)K04) 225/50R16 A01)K03)K04)K63) e1*2001/116*0328*17 1100/1080(1110) 5/112/57,1 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Passat, 205/55R16 A02) bis A10) E06) Passat Variant A93) 215/55R16 225/50R16 A01)K03) e1*2001/116*0307*22 Lim.1150/1100(1165) 5/112/57,1 Kom.1150/1170(1235) RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 184 EOS 205/55R16 M+S A02) bis A10) E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 225/50R16 e1*2001/116*0349*12 1120/1000(1060) 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Min- destabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr- zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 14c Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc