Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     1/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  C18 706
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 CMS
Radausführung:                                         CMS 607/10
Artikel- oder Katalog-Nr:                            C18 706 45 91S
Radgröße:                                               7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        RKC 66,45 57,1
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Volkswagen AG Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,             Z95     120 Nm
3B, 3C                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     2/7                                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                            3B
ABE / EG-Genehmigung:           e1*95/54*0043*.. , e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 142   Passat, Passat Variant      205/50R16                                                        A02) bis A10)
              (incl. syncro/4-Motion)
                                          205/55R16

                                                                   215/55R16
                                                                   A01)G01)

                                                                   225/45R16
                                                                   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                   vorne                hinten
                                                                   205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                           V00N)
e1*98/14*0043*15E      Frontantrieb:min. 930/970 max. 1170/1080,                                           5/112/57,1
                       Allrad: 1190/1160



Typ:                         1T
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0211*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 125   Touran                  205/55R16                                                            A02) bis A10) E53)
                                      A93)

                                                                   205/55R16 M+S
                                                                   A93)
75 bis 125             Touran Cross                                205/55R16 M+S                           A02) bis A10)
                                                                   A93)

e1*2001/116*0211*22    1200/1160(1245)                                                                     5/112/57,1



Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 169   Golf 5                  205/55R16                                                            A02) bis A10)
                                      A93)E05a)                                                            E06)

                                                                   205/55R16 M+S
                                                                   A93)

                                                                   215/50R16
                                                                   A01)E50)K03)

                                                                   225/50R16
                                                                   A01)K03)K04)
e1*2001/116*0242*24E   1110/980(1020)                                                                      5/112/57,1




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     3/7                                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         1K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 155   Golf 6                  205/55R16                                              A02) bis A10)
                                      A93)E05a)                                              E06)

                                                           205/55R16 M+S
                                                           A93)

                                                           215/50R16
                                                           A01)K01)

                                                           225/50R16
                                                           A01)K01)K04)
e1*2001/116*0242*33   1100/880(940)                                                          5/112/57,1



Typ:                            2K
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0252*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 103   Caddy,                     205/55R16                                           A01) bis A10)
              Caddy Life,                A93)                                                K03)
              Caddy Maxi,
              Caddy Maxi Life,           225/50R16
              Caddy Life Allrad          B43)K04)
e1*2001/116*0252*27   1095/1200(1230) bzw.                                                   5/112/57,1
                      1030/1250(0) Gasantrieb 80kW
                      1200/1300(0) Maxi



Typ:                         2KN
ABE / EG-Genehmigung:        L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen                         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 103   Caddy,                                       205/55R16                         A01) bis A10)
              Caddy Allrad                                 A93)                              K03)

                                                           225/50R16
                                                           B43)K04)
L320NT23              1170/1300(0) – Gas 80kW: 1090/1250                                     5/112/57,1




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     4/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                          1KP
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   Golf Plus,               205/55R16                         A02) bis A10)
              Golf Plus Cross          A93)

                                            205/55R16 M+S
                                            A93)

                                            215/50R16
                                            A01)K03)K04)

                                            225/50R16
                                            A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0304*20   1130/990(1025)                                     5/112/57,1



Typ:                         1KM
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 147   Jetta,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Golf 5 Kombi,           A93) E05a)                         E06)
              Golf 6 Kombi
                                      205/55R16 M+S
                                      A93)

                                            215/50R16
                                            A01) E50)K03)K04)

                                            225/50R16
                                            A01)K03)K04)K63)
e1*2001/116*0328*17   1100/1080(1110)                                    5/112/57,1



Typ:                         3C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0307*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147   Passat,                 205/55R16                          A02) bis A10) E06)
              Passat Variant          A93)

                                            215/55R16

                                            225/50R16
                                            A01)K03)
e1*2001/116*0307*22   Lim.1150/1100(1165)                                5/112/57,1
                      Kom.1150/1170(1235)




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         1F
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 184   EOS                     205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                        E06)
                                        205/55R16
                                        E05a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
e1*2001/116*0349*12   1120/1000(1060)                                   5/112/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Min-
     destabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen-
     größe ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.

E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                14c
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc




RA-000519-A0-233-14c~VW-5-112-57-66_6-45-C18_706_45_91S.doc