Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-9018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 9Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 13, 1F, 3C, 3CC, 5N, AU Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 16 Jetta: 120 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Beetle: 140 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 7N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 3D Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 150 Nm M12x1,25, Schaftlänge 33 mm RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 77 bis 147 VW Beetle 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00B) (Limousine, Cabrio) K01) K02)K26)K95)M00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B) A93)K01) K02)K26)K95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 85 bis 191 VW EOS 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B) K03) K04)K63)K71) N235) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B) K03) K04)K28)K63)K71) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K28)K63)K71) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 75 bis 155 VW Passat 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) (Limousine, Kombi, kleinste A93)K03) K04)K21)K28)K63)M E87)T89) Serienreifen in 16Zoll, außer 00) Alltrack) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 103 bis 155 VW Passat Alltrack 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) A93) K04)K99)M00)T89) RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) A93)T89) K04)K83)K84)M00) N225) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B) K02)K83)K84) N235) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B) K03) K02)K83)K84) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 165 bis 331 VW Phaeton 235/45R18 235/45R18 A02) bis A10)E00B) T98) EF0)ER1) 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)E00B) K04)M00) EF0)ER1) 245/45R18 245/45R18 A02) bis A10)E00B) T100) EF0)ER1) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)E00B) K04) EF0)ER1) 235/45R18 265/40R18 A01) bis A10)E00B) T98) K04) EF0)ER1)V00) 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)E00B) K04) EF0)ER1)V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)E00B) T100) K04) EF0)ER1)V00) RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 188 bis 195 VW Scirocco 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B) (Ausführungen mit kleinsten K02)K15) Serienreifen 17Zoll) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B) K02)K15) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B) K02)K15)K86)K87) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B) K03) K02)K15)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 90 bis 155 VW Scirocco 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) (Ausführungen mit kleinsten K15)M00) N225) Serienreifen 16Zoll) 225/40R18 225/40R18 A01) bis A10)E00B) K02)K15) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B) K02)K15) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B) K02)K15)K86)K87) 245/35R18 245/35R18 A01) bis A10)E00B) K03) K02)K15)K86) RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0401*.. 7N e1*2007/46*0434*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 85 bis 147 VW Sharan 225/45R18 225/45R18 A01) bis A10)E00B) A93) K02)M00) 235/40R18 235/40R18 A01) bis A10)E00B) A93) K02) 245/40R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B) A93a) K02) 225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)E00B) A93)T92) K02) V00) 225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)E00B) A93) K02) V00) 225/45R18 255/40R18 A01) bis A10)E00B) A93) K02) V00) RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 81 bis 155 VW Tiguan 235/50R18 235/50R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K80)M00) 245/45R18 245/45R18 A01) bis A10)E00B) A93)K03) K02)K63)K85) 255/45R18 255/45R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K80) 225/50R18 245/45R18 A01) bis A10)E00B) A93)K03) K02)K63)K85) V00) 225/50R18 255/45R18 A01) bis A10)E00B) A93)K03) K02)K80) V00) 225/50R18 275/40R18 A01) bis A10)E00B) A93)K03) K02)K80) V00) 235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K80) V00) 235/50R18 265/45R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K80) V00) 245/45R18 275/40R18 A01) bis A10)E00B) A93)K03) K02)K80) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 63 bis 90 VW Golf 7 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) (Version mit Verbundlenker- K03)K25)K97) K04)K28)M00) E90) Hinterachse) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K28) E90) RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.0x18,ET35 9.0x18,ET30 63 bis 169 VW Golf 7 215/40R18 215/40R18 A01) bis A10)E00B) (Version mit Mehrlenker- K03)K25)K97) K04)K28)M00) E91) Hinterachse) 235/35R18 235/35R18 A01) bis A10)E00B) K01) K02)K28) E91) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10)E00B) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E00B) Die Verwendung des Rades XRT-9018 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-8018 (KBA 49282) an Achse 1 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-8018 zu beachten. E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1452 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu kürzen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 10 mm zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoff-Flaps ist ab der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von 20 mm nach unten zu kürzen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel 'ML': K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49283 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000730-A0-015 Anlage-Nr. : 43c Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-9018 K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Die Anlage Nr. 43c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-9018 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 25.07.2013 RA-000730-A0-015-43c~VW-5-112-57-ET30.docx