Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XRT-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: LK112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 3CC, 5N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 3D, 3d Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3d e1*2007/46*0452*.. 3D e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET35 165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)E00a) G3M)N245)T95)ER1) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)E00a) T98) ER1) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)E00a) K03)T100) K04) ER1) 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10)E00a) N245)T95) K04) G3M)V00)ER1) 235/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E00a) N245)T95) K04) G3M)V00)ER1) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10)E00a) T98) K04) V00)ER1) 245/40R19 285/35R19 A01) bis A10)E00a) T98) K04) V00)ER1) 255/40R19 285/35R19 A01) bis A10)E00a) K03)T100) K04) V00)ER1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET35 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)E00a) K03)K81)K82) K02)K83)K84) 255/30R19 255/30R19 A01) bis A10)E00a) K01)K81) K02)K83)K84) RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET35 9.5x19,ET35 81 bis 155 VW Tiguan 245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)E00a) A93)K03) K02) 255/40R19 255/40R19 A01) bis A10)E00a) K01) K02)K80) 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10)E00a) A93) K02) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)E00a) A93) K02)K80) V00) 235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)E00a) K03) K02)K80) V00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E00a) Die Verwendung des Rades XRT-8519 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (KBA 49285) an Achse 2 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp XRT-9519 zu beachten. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1460 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R18, 235/55R17, 235/60R16, 255/40R19, 255/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 49284 Nr. : RA-000726-B0-015 Anlage-Nr. : 37 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : XRT-8519 K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.04.2013 RA-000726-B0-015-37~VW-5-112-57-ET35.docx