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							Gutachten 366-0261-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49262
ANLAGE: 6 VW                                                           Radtyp: TTCK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 28.05.2013
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TTCK6BP43V571          PCD100 ET43                 ohne                       57,1                  625    1975     04/13
TTCK6SA43V571          PCD100 ET43                 ohne                       57,1                  625    1975     04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    195/55R15         51G                       721; 725; 73C; 74C
                                                    205/50R15 86

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                       GOLF; Limousine;
             e1*96/79*0071*..,             205/60R15                  51G                       Allradantrieb;
               e1*98/14*0071*..                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74C; 76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                12T; 51G                  BORA(Limousine);
                                                                                                GOLF
               e1*96/79*0071*..,                    205/60R15         12K; 51G                  VARIANT; BORA
                                                                                                VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                                 Allradantrieb;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                         10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91                                         12K; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0106*..                                                                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                76Q; 4O3




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49262
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: TTCK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.05.2013
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Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91                                    Cabrio;
                                          205/60R15 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76Q; 4BB

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77    185/55R15 82                                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..              195/50R15 82                                 Polo-Cross;
                                    40 - 96 195/55R15 85                                  Stufenheck;
                                    40 - 110 195/50R15 82        52J                      Schrägheck;
                                             195/55R15 85        52J                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                    96 - 110 185/55R15           51G; 52J                 11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 76Q; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49262
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: TTCK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.05.2013
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4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4O3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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