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							Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 35 VW                                                          Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 19.07.2013
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TTD46KA38V571          PCD100 ET38                 ohne                       57,1                  555    1975     06/13
TTD46SA38V571          PCD100 ET38                 ohne                       57,1                  555    1975     06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    165/70R14         51G; 56G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    175/65R14 82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                    185/60R14         51G                       725; 73C; 74C
                                                    185/65R14 86
                                                    195/60R14 86
5Z             e1*2001/116*0301*..       40 - 55    165/70R14         12T; 51G; 56G             Reifen mit
                                                    175/65R14 82      12T                       Schneeketten;
                                                    185/60R14         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 77           175/80R14         12T; 51G                  GOLF;
                                                                                                BORA(Limousine);
               e1*96/79*0071*..,                    185/70R14-88      12A                       Limousine;
               e1*98/14*0071*..                     195/70R14-91      12A                       Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..         51 - 77    175/65R14 82      122; 5DK                  Nur CrossPolo;
                                                    175/70R14 84      12T                       Schrägheck;
                                                    185/60R14 82      12R; 5DK                  Frontantrieb;
                                                    185/65R14 86      12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14 86      12A                       51A; 71K; 721; 725;
                                                    195/65R14 89      12A                       73C; 74C; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 35 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*.., 44 - 77     175/65R14 82       12R; 5DK                 Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             175/70R14 84       12Q                      Schrägheck;
                                              185/60R14 82       12R; 5DK                 Frontantrieb;
                                              185/65R14 86       12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14 86       12R                      51A; 71K; 721; 725;
                                              195/65R14 89       12A                      73C; 74C; 76J

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 63     165/70R14          12M; 51G; 56G            Reifen mit
               e1*98/14*0174*..               175/65R14 82       12M; 51J                 Schneeketten; nicht
                                    40 - 77   185/60R14 82       12M                      Polo-Fun; nicht Polo-
                                                                                          Cross; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76J;
                                                                                          915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 63   165/70R14          51G; 56G                 nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..               175/65R14 82       51J                      Polo-Cross;
                                    40 - 77   185/60R14 82                                Stufenheck;
                                              185/65R14 86                                Schrägheck;
                                              195/60R14 86                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76J; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 35 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 35 VW                                                     Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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