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							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                          Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 26.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)      datum
OFRL6GP38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1                57,1    Kunststoff    625    1990      06/09
OFRL6MA38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1                57,1    Kunststoff    625    1990      06/09
OFRL6SA38571           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø57.1                57,1    Kunststoff    625    1990      06/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV2
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm für Typ : 1H; 1HX0; 1HX0F; 1HX1
                                               120 Nm für Typ : 1J; 1Y; 5Z; 6R; 9C; 9N
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..         40 - 55    185/55R15 82                                 nicht FOX Cross;
                                                    195/50R15 82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15 85                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/45R15 81                                 721; 73C; 74A; 74P
                                                    205/50R15 86      11A; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                  51G                        GOLF; Limousine;
             e1*96/79*0071*..,             205/60R15                  51G                        Allradantrieb;
             e1*98/14*0071*..              225/55R15-92               Allradantrieb; 11A; 22F;   Frontantrieb;
                                                                      24J; 24M; 367              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R15-92      Frontantrieb; 11A; 22F;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      24J; 24M; 367; 686         721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                 76Q
1J             e1*2001/116*0071*.., 50 - 110 195/65R15                51G                        BORA(Limousine);
                                                                                                 GOLF
               e1*96/79*0071*..,                    205/60R15         51G                        VARIANT; BORA
                                                                                                 VARIANT;
               e1*98/14*0071*..                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                 10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
9C           e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*97/27*0106*..,             205/60R15-91          11A; 21P; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0106*..                                  24M                      721; 73C; 74A; 74P;
                                              225/55R15-92       11A; 21B; 22B; 24C;      76Q; 4O3
                                                                 24D; 367; 686
9C             e1*2001/116*0106*.., 55 - 110 195/65R15-91        11A; 12M; 22I            Reifen mit
               e1*97/27*0106*..,                                                          Schneeketten;
               e1*98/14*0106*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76Q;
                                                                                          4O3

Verkaufsbezeichnung:     NEW BEETLE CABRIOLET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1Y           e1*2001/116*0205*.. 55 - 110 195/65R15 91           11A; 22B; 24J; 24M       Cabrio;
                                          205/60R15 91           11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/55R15 92       11A; 21B; 22B; 24C;      721; 73C; 74A; 74P;
                                                                 24D; 367; 686            76Q; 4BB

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..    51 - 77   185/55R15 82       12R; 5DK                 Nur CrossPolo;
                                              185/60R15 84       12R                      Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                 Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 22I       51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21N; 21P;      73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                 22I
6R             e1*2001/116*0510*.., 44 - 77   185/55R15 82       12Q; 5DK                 Nicht Cross Polo;
               e1*2007/46*0486*..             185/60R15 84       12Q                      Schrägheck;
                                              195/50R15 82       12A; 5DK                 Frontantrieb;
                                              195/55R15 85       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86       11A; 12A; 21P; 248       51A; 71C; 71K; 721;
                                              205/55R15 88       11A; 12A; 21N; 21P;      73C; 74A; 74P; 76Q
                                                                 248
                                    132       185/60R15 84       12Q; 52J
                                              M+S
                                              195/50R15 82  12A; 5DK; 52J
                                              M+S
                                              195/55R15 85H 12A; 52J
                                              M+S
                                              205/50R15 86  11A; 12A; 21P; 248;
                                                            52J
                                              205/55R15 88  11A; 12A; 21N; 21P;
                                                            248; 52J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 110 195/50R15                51G                      Limousine;
1HX0         F804                       215/45R15                56G; 631                 Frontantrieb;
                               66 - 128 185/55R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/50R15                11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                               128      215/45R15                56G; 63M                 721; 73C; 74A; 74P
1H           e1*96/79*0068*..  140      185/55R15                51G; 52J                 Limousine;
1HX1         G156                       205/50R15                11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                  66 - 85   185/55R15         51G; 52J                 Schrägheck;
                                               195/50R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15         11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/45R15         56G; 631                 721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 77     185/55R15 82                                nicht Polo-Fun; nicht
               e1*98/14*0174*..               195/50R15 82       11A; 24M                 Polo-Cross;
                                              205/45R15 81       11A; 24M; 5DV            Stufenheck;
                                     40 - 96 195/55R15 85        11A; 24M                 Schrägheck;
                                              205/50R15 86       11A; 24J; 24M            10B; 10S; 11B; 11G;
                                     96 - 110 185/55R15          51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*..   40 - 77   185/60R15         51G; 52J                 Polo-Fun; Polo-Cross;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 76Z; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 110 185/55R15           12M; 51G                 Reifen mit
               e1*98/14*0174*..                                                           Schneeketten; nicht
                                                                                          Polo-Fun; nicht Polo-
                                                                                          Cross; Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4O3) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0106*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 51 VW                                                     Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
      3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
      eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
      B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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