Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHA88KP35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2254 01/08
OHA88WP35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 725 2254 01/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 16; AUV; 1KP; 3BG; 13; 1t; 3BS; 3CC; AU; 1KM; 1F; 5N; 3B;
2KN; 1K; 3D; 2K; 3C; 3c; 1T
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN;
3B; 3BG; 3BS; 3c; 3C; 3CC; 3D; 5N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 225/40R18 92 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GM langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22Q; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
22Q; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
85 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
245/35R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24C; 24D
85 - 184 235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 26B; 26N; 27F e1*2007/46*0623*01;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; ab
26B; 26J; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
63 - 169 215/40R18 89 11A; 241; 246; 248; Schrägheck;
26B; 26N; 27F Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F Mehrlenkerhinterachse;
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74A; 74P
26B; 26J; 27F
135 - 169 225/35R18 87Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26N; 27F
235/35R18 86Y 11A; 241; 244; 246;
26B; 26J; 27F
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/40R18 89 11A; 241; 244; 246; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 26B; 26N; 27F e1*2007/46*0623*01;
225/35R18 87 11A; 241; 244; 246; ab
26B; 26N; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
225/40R18 88 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26B; 26N; 27F Frontantrieb;
235/35R18 86 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
247; 26B; 26J; 27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76O
235/40R18 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27F
245/35R18 88 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 215/40R18 89W 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22F; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 570 12A; 51A; 71K; 721;
59 - 173 215/40R18 89Y 11A; 21P; 22F; 22Q; 725; 73C; 74A; 74P
24C; 24D; 51J
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
245/35R18 92 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 570
255/35R18 90 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 68B
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 215/40R18 89 11A; 21B; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D; 51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 573; 71K;
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F; 721; 725; 73C; 74A;
68B 74P
55 - 169 215/40R18 89W 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 51J
55 - 184 225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22F;
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R18 87W 11A; 21T; 24C; 244; Cabrio; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27F; 10B; 11B; 11G; 11H;
5ET
77 - 155 215/40R18 89 11A; 21T; 24C; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
26B; 26N; 27F; 51J 725; 73C; 74A; 74P
225/35R18 87Y 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F;
5ET
225/40R18 92 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F
235/40R18 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F
245/35R18 88 11A; 24D; 27F; 57F;
570
255/35R18 90 11A; 24D; 27F; 57F;
68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J e1*2001/116*0304*14;
225/40R18 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 247; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 244; 247 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P
24C; 244; 247
245/35R18 88W 11A; 22F; 22L; 244;
247; 5FE; 57F; 570
245/35R18 92 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 570
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 68B
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M bis
225/40R18 88 11A; 21P; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5FE Frontantrieb;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 24J 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
5FE; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D;
5FE; 57F; 68B
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/40R18 89 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248 e1*2001/116*0304*21;
225/40R18 88 11A; 21P; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 248 721; 725; 73C; 74A;
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74P
24J; 248
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 244;
247; 5FE; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 244;
247; 5FE; 57F; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/40R18 88 11A; 21B; 22F; 24C; Nicht CrossGolf; Nur
24D; 5FE Golf Plus; Nur bis
245/35R18 88 11A; 22F; 24D; 57F; e1*2001/116*0304*13;
68T Frontantrieb;
55 - 125 215/40R18 89 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 573; 71K;
225/40R18 92 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
235/40R18 91 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/35R18 92 11A; 22F; 24D; 57F;
68T
255/35R18 90 11A; 22F; 24D; 57F;
68B
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 245/35R18 88 11A; 21B; 24C; 24D; Nur Jetta
262; 274 (Stufenheck);
77 - 155 215/40R18 89 11A; 21B; 24C; 244; Frontantrieb;
247; 260; 272 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87W 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
247; 261; 273 721; 725; 73C; 74A;
225/40R18 92 11A; 21B; 24C; 244; 74P
247; 261; 273
235/35R18 90 11A; 21B; 24C; 244;
247; 262; 273
235/40R18 91 11A; 21B; 24C; 244;
247; 262; 273
245/35R18 88W 11A; 21B; 24C; 24D;
262; 274
255/35R18 90 11A; 24D; 275; 57F;
68B
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
Beetle Cabrio;
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27B; 27H 725; 73C; 74A; 74P;
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246; 76O
247; 26B; 26N; 27B;
27H
255/40R18 95 11A; 244; 247; 27B;
27F; 57F; 68W
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 573; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0328*15;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
22L; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 570
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 68B
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 725; 73C; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 68B
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 215/40R18 89 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF (Variant); nur
22L; 24C; 24D; 5FM bis
225/40R18 88 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 11A; 22F; 22L; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
381; 57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22F; 22L; 24D;
381; 57F; 68B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 245; 248; 5FE (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 245/35R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 22Q; 241; 244; 246; Kombi; Limousine;
5FE
77 - 155 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; Allradantrieb;
245; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
241; 244; 246 12A; 51A; 573; 71K;
245/35R18 92 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
22Q; 241; 244; 246 74P; 4KS; 4QY
77 - 220 235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q;
241; 244; 246
235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q;
241; 244; 246
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; nur bis
24J; 24M e1*2001/116*0307*23;
245/35R18 88W 11A; 21B; 22H; 22L; Kombi; Limousine;
22Q; 24C; 24D Allradantrieb;
75 - 147 225/40R18 92 11A; 21B; 22L; 22Q; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71K;
24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
245/35R18 92 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; 4GB
22Q; 24C; 24D
75 - 220 235/40R18 95 11A; 21B; 22L; 22Q;
24C; 24D
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R18 91W 11A; 22M Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 225/45R18 95 11A; 22M (Cross);
e1*2007/46*0547*.. 235/35R18 90W 11A; 22L; 248; 26P; 27I
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 91W 11A; 22L; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P; 4KJ; 4QY
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/40R18 91 11A; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
100 - 155 235/40R18 91W 11A; 21P; 22H; 22I; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 220 235/40R18 95 11A; 21P; 22H; 22I; 12A; 51A; 573; 71K;
24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
245/40R18 93 11A; 21B; 21N; 22B; 74P; 4CA
22H; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 225/40R18 88W 51J Coupe; Frontantrieb;
245/35R18 88W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 90 11A; 22I; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68B; 68L 725; 73C; 74A; 74P;
90 - 195 225/40R18 88Y 51J 76O
235/40R18 91 11A; 24M
245/35R18 88Y 11A; 24J; 24M
245/40R18 93 11A; 22I; 24J; 24M
255/35R18 90Y 11A; 22I; 24M; 57F;
68B; 68L
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. Frontantrieb;
235/50R18 97 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 22I; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 225/40R18 92 11A; 24C; 24D nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 235/40R18 91 11A; 24C; 24D; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 235/40R18 95 11A; 24C; 24D; 367 725; 73C; 74A; 74P
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/40R18 91 11A; 22I; 24C; 24M nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 245/40R18 93 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24D; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/40R18-88W 11A; 21B; 22B; 22F; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24M; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 367; 5FE 12A; 51A; 573; 71K;
74 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
367; 5FE 74P; 4QF
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 24J;
367
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
4RU
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 235/50R18 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 245/45R18 96 12A; 51A; 573; 71K;
255/45R18 103 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 4LD; 4LT
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/40R18 92 nicht Allradantrieb; 11A; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 21B; 24C; 5GM; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 573; 71K;
235/40R18 95 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D; 5HR 74P
255/35R18 94 nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 22F; 22L; 24D;
5HJ; 57F; 68B
265/35R18 93 nicht Allradantrieb; 11A;
22B; 22F; 22L; 24D;
5HA; 57F; 657; 689
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 235/40R18 91 VDM; 11A; 21B; 21J; nur bis
e1*95/54*0023*.., 21L; 22B; 22F; 24C; e1*98/14*0023*11;
24D
e1*98/14*0023*.. 235/40R18 95 11A; 21B; 21J; 21L; Frontantrieb;
22B; 22F; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HR
265/35R18 93 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
5HA; 57F; 657; 689 725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
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22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
275) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 33,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb
eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den
Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*98/14*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4RU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
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Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1345kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
657) Sofern Reifen der Größe 265/35 R 18 auf der Felge 8 1/2 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erford erlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
VDM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1230
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achslasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht
in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0266-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47080
ANLAGE: 30 VW Radtyp: OHA8
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.