Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUS8BP35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 09/09
OMUS8BP35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/09
OMUS8BP35D571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 11/12
OMUS8BP35571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 700 2141 02/07
OMUS8BP35571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 02/07
OMUS8KA35B571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/09
OMUS8KA35D571 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 11/12
OMUS8KA35LB57 LK112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/09
1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; AUV; 3c; 7N; 3BG; 13; 1t; 3CC; 1KM; 1F; AU; 2KN; 3B;
5N; 1K; 2K; 3D; 3C; 1T; 16
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN;
3B; 3BG; 3c; 3C; 3CC; 3D; 5N
140 Nm für Typ : 7N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 215/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG langer Radstand;
L320 225/45R17 91 11A; 22I; 24C; 24M; Frontantrieb;
5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 56C; 71E;
235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Cabrio; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 56C; 71E;
24M 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; 74P; 76S
22P; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
85 - 184 205/50R17 11A; 21P; 22H; 22L;
22P; 24J; 24M; 51G;
52J; 65H
235/45R17 94 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 27F e1*2007/46*0623*01;
225/45R17 91 11A; 241; 244; 246; ab
26B; 26N; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
247; 26B; 26N; 27F Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
247; 26B; 26N; 27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27F
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 27F e1*2007/46*0623*01;
63 - 169 225/45R17 91 11A; 241; 246; 248; ab
26B; 26N; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
235/40R17 90 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26B; 26N; 27F Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F Mehrlenkerhinterachse;
245/40R17 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27F 12A; 51A; 56C; 71E;
135 - 169 215/45R17 87Y 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
27F 74P; 76S; BER
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D; 51J; 65H e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22F; 24C; 24D; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51J; 65H 12A; 51A; 56C; 573;
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F; 71E; 721; 725; 73C;
681; 687 74A; 74P; BE0
55 - 184 225/45R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D; 51J; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90 11A; 21P; 22F; 22Q; 71E; 721; 725; 73C;
24C; 24D 74A; 74P; 76S
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 173 205/50R17 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D; 51G; 65H Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71E;
225/45R17 91 11A; 21P; 22F; 22Q; 721; 725; 73C; 74A;
24C; 24D 74P; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22F; 22Q;
24C; 24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22Q;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22Q; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21T; 24C; 248; Cabrio; Frontantrieb;
26B; 26N; 27F; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24C; 24M; 12A; 51A; 56C; 71E;
26B; 26N; 27F; 56G 721; 725; 73C; 74A;
215/45R17 91 11A; 21T; 24C; 248; 74P; 76S
26B; 26N; 27F
225/45R17 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F
235/40R17 90 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F;
684
235/45R17 94 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F
245/40R17 91 11A; 244; 247; 27F;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22F; 24C; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22F; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 56C; 573;
225/45R17 90 11A; 21B; 22F; 24C; 71E; 721; 725; 73C;
24D 74A; 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22F; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22F; 24D; 57F;
681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248; 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 56C; 573;
24J; 248 71E; 721; 725; 73C;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L; 74A; 74P
24J; 248
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24J; 248
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5ET bis
215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L; 71E; 721; 725; 73C;
24C; 24D 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 52J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 56C; 573;
24C; 244; 51J 71E; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 74A; 74P; 76S
24C; 244
235/40R17 90 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 244; 247; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 22F; 22L;
24C; 244; 247
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 244;
247; 57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21B; 24C; 244; Nur Jetta
247; 260; 272; 56G (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 21B; 24J; 248; Frontantrieb;
260; 271 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 56C; 573;
247; 261; 273; 56G 71E; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 74A; 74P; 76S
247; 260; 272
235/40R17 90 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
245/40R17 91 11A; 21B; 24C; 244;
247; 261; 273
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P; Beetle (Schrägheck);
27I; 56G Beetle Cabrio;
215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26N; Frontantrieb;
26P; 27I; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26B; 12A; 51A; 56C; 71E;
26N; 27B 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I 74P; 76S
235/50R17 96 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27H
245/45R17 95 11A; 24M; 27B; 27H;
57F; 67R; 67T
255/45R17 98 11A; 244; 247; 27B;
27H; 57F; 67D
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D; 51J; e1*2001/116*0328*15;
56G
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24J; 24M; 5ET; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
215/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 56C; 71E;
22L; 24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74P
22L; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 56C; 71E;
225/45R17 90 11A; 21B; 21N; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 21N; 22H; GOLF (Variant); nur
22L; 24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 51J 12A; 51A; 56C; 71E;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D; 51J; e1*2001/116*0328*15;
56G
215/45R17 87W 11A; 21B; 21N; 22H; Allradantrieb;
22L; 24J; 24M; 5ET; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J
215/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22H; 12A; 51A; 56C; 573;
22L; 24J; 24M; 51J 71E; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22F; 74A; 74P
22L; 24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
235/45R17 93 11A; 21B; 21J; 22F;
22L; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22L; 22Q; 245; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 248; 65H (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 77 - 110 235/40R17 90 11A; 21P; 22L; 22Q; e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 241; 244; 246 Kombi; Limousine;
77 - 155 215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 245; Allradantrieb;
248 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
245; 248 12A; 51A; 56C; 573;
77 - 220 205/50R17 11A; 22L; 22Q; 245; 71E; 721; 725; 73C;
248; 51G; 65H 74A; 74P; 4KS; 4LY
205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 245;
248; 65H
225/45R17 91Y 11A; 21P; 22L; 22Q;
245; 248
235/40R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
241; 244; 246
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
241; 244; 246
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91W 11A; 22M (Cross);
e1*2007/46*0547*.. 225/50R17 94 11A; 22L; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
235/40R17 90W 11A; 22M; 27I 71E; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 22M; 27I 74A; 74P; 76S; 4KJ;
245/40R17 91W 11A; 22L; 248; 26P; 27I 4LY
245/45R17 95 11A; 22L; 248; 26P; 27I
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22L; 22Q; 24J; nur bis
24M; 65H e1*2001/116*0307*23;
235/40R17 90 11A; 21P; 22L; 22Q; Kombi; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22L; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 22Q; 24J; 12A; 51A; 56C; 573;
24M 71E; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21P; 22L; 22Q; 74A; 74P; BE0; 4BB
24J; 24M
235/45R17 93 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
75 - 184 235/40R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
75 - 220 205/50R17 11A; 22L; 22Q; 24J;
24M; 51G; 65H
235/45R17 94 11A; 21P; 22L; 22Q;
24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 220 235/45R17 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M; 51G Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21N; 21P; 22H; Frontantrieb;
22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4CA
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 215/45R17 87W 57E; 681; 684 Coupe; Frontantrieb;
215/45R17 87W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 155 235/40R17 90 684 12A; 51A; 56C; 71E;
90 - 195 225/45R17 91 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 90Y 684 74P; 76S
235/45R17 94
245/40R17 91 11A; 24M; 57F; 681;
687
245/45R17 95 11A; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/55R17 97 11A; 22I; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 225/60R17 99 11A; 22I; 22P; 24M; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 215/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91W 11A; 24C; 24D; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 225/45R17 11A; 24C; 24D; 51G 12A; 51A; 56C; 71E;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R17 91 11A; 24C; 24D; 5GG 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 24C; 24D; 5GA; 74P
684
235/40R17 90 11A; 24C; 24D; 5GA;
684
235/40R17 90W 11A; 24C; 24D; 5GA;
684
235/45R17 93 11A; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 24D; 5GG; 57F;
681; 687
245/40R17 91W 11A; 24D; 5GG; 57F;
681; 687
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 215/50R17 91 11A; 24J; 56G; 57E; nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 575 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 235/45R17 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 56C; 71E;
e1*2007/46*0357*.. 245/45R17 95 11A; 22I; 22M; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 22F; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24J 12A; 51A; 56C; 71E;
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D; 721; 725; 73C; 74A;
22F; 24C; 24M 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 92 215/45R17 87 11A; 22B; 24J Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/45R17-90 11A; 22B; 22D; 24C; Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 56C; 71E;
24C; 24M; 684 721; 725; 73C; 74A;
66 - 142 215/45R17 91 11A; 22B; 24J 74P
245/40R17-91 11A; 22B; 22D; 22F;
24D; 57F; 681; 687
110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 22D; 24C;
24M
235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22D;
24C; 24M; 684
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 225/45R17 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 12A; 51A; 56C; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4LF
Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3D e1*2001/116*0189*.., 177 235/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0189*.. 245/50R17 99 11A; 24J; 5JK 12A; 51A; 56C; 573;
255/50R17 101 11A; 24J 71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4LD;
4LT
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22L; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 24C; 24D; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 12A; 51A; 56C; 573;
21B; 22B; 22F; 22L; 71E; 721; 725; 73C;
24C; 24D; 5HA 74A; 74P
235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24D; 24J; nur bis
e1*95/54*0023*.., 5HI e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; Frontantrieb;
24D; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71E;
5GG; 687 721; 725; 73C; 74A;
74P
7N e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/45R17 94 Allradantrieb;
e1*2007/46*0434*.. 85 - 147 225/45R17 94W Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71E; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 75I; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*98/14*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben
kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0189*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
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67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 343-348
mm (Dicke 30mm bzw. 32mm bzw. 36mm bzw. 44mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BER) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
max. 312 mm (Dicke 24mm) an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0043-07-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46933
ANLAGE: 31 VW Radtyp: OMUS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 02.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 280 8 HA
26N x = 310 y = 300 7 VA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.