Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OSI9K8BL35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 673 2105 08/13
OSI9K8HA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 673 2105 08/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb;
22Q; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 56C; 71C;
22Q; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; 74A; 74P
22Q; 24D; 24J
85 - 184 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L;
22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 215/35R19 85 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 241; 244; 246; ab
26B; 26N; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
235/35R19 87 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
247; 26B; 26J; 27F Frontantrieb;
245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
247; 26B; 26J; 27F se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 248; 26B; nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. 26N; 27F; 5EG e1*2007/46*0623*01;
225/35R19 88 11A; 241; 246; 248; ab
26B; 26N; 27F e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
235/35R19 87Y 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26B; 26J; 27F Allradantrieb;
245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb;
26B; 26J; 27F Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 24C; 244; Cabrio; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87W 11A; 21T; 24C; 244; 12A; 51A; 56C; 71C;
247; 26B; 26J; 27F; 71K; 721; 725; 73C;
5ET
77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 24C; 244; 74A; 74P
247; 26B; 26N; 27F
235/35R19 91 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26J; 27F;
5ET
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; Nur Golf 5; nur bis
24D e1*2001/116*0242*24;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5ET 12A; 51A; 56C; 573;
55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 24C; 71C; 71K; 721; 725;
24D 73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.. 103 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
24C; 24D e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22Q; Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D; 5ET e1*2001/116*0242*25;
59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb;
59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 5FE 12A; 51A; 56C; 71C;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; 71K; 721; 725; 73C;
24C; 24D 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22Q; Nur Golf R (6er); ab
24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M; 5FE bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24C; 244; 247; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 56C; 573;
24C; 244; 247 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 22F; 24C; Nicht CrossGolf; Nur
24M; 5FE Golf Plus; Nur bis
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13;
24D; 5ET Frontantrieb;
55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5FE 12A; 51A; 56C; 573;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 71C; 71K; 721; 725;
24D 73C; 74A; 74P
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248; 5FE e1*2001/116*0304*21;
235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 248; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 56C; 573;
24J; 248 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21B; 24C; 244; Nur Jetta
247; 260; 272 (Stufenheck);
77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21B; 24C; 244; Frontantrieb;
247; 260; 272 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 56C; 573;
247; 261; 273 71C; 71K; 721; 725;
245/30R19 89 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74A; 74P
247; 262; 273
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 225/40R19 93 11A; 245; 248; 26P; 27I Beetle (Schrägheck);
Beetle Cabrio;
235/35R19 91 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 56C; 71C;
26N; 27B 71K; 721; 725; 73C;
245/35R19 93 11A; 24J; 24M; 26B; 74A; 74P
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; JETTA (Limousine);
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF (Variant); nur
22L; 24C; 24D bis
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22F; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Frontantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 21J; 22F; GOLF 6 (Variant); ab
22L; 24C; 24D e1*2001/116*0328*15;
235/35R19 91 11A; 21B; 21J; 22F; Allradantrieb;
22L; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 22M; 22Q; 245; 248; (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 5FE e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Kombi; Limousine;
22M; 22Q; 245; 248; Allradantrieb;
5FE Frontantrieb;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
241; 244; 246 12A; 51A; 56C; 573;
77 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 71C; 71K; 721; 725;
241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 4KS;
4LY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; 21P; nur bis
22M; 22Q; 24J; 24M; e1*2001/116*0307*23;
5FE Kombi; Limousine;
75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; 21P; Allradantrieb;
22M; 22Q; 24J; 24M; Frontantrieb;
5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 56C; 573;
24J; 24M 71C; 71K; 721; 725;
75 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 73C; 74A; 74P; 4BB
24J; 24M
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 225/40R19 93 11A; 22M; 26P Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 235/35R19 91W 11A; 22M; 26P; 27I (Cross);
e1*2007/46*0547*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4KJ;
4LY
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 118 235/35R19 91 11A; 21P; 22H; 22I; Limousine;
24J; 24M Allradantrieb;
100 - 155 235/35R19 91W 11A; 21P; 22H; 22I; Frontantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
100 - 220 235/35R19 91Y 11A; 21P; 22H; 22I; 12A; 51A; 56C; 573;
24J; 24M 71C; 71K; 721; 725;
245/35R19 89Y 11A; 21N; 21P; 22H; 73C; 74A; 74P; 4CA
22I; 24J; 24M; 5FM
Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W Coupe; Frontantrieb;
90 - 155 225/35R19 88W 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 22I; 24M 12A; 32I; 51A; 56C;
90 - 195 225/35R19 88Y 51J 71C; 71K; 721; 725;
235/35R19 91 73C; 74A; 74P
245/35R19 89Y 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92 11A; 22I; 24M; 51J Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 245/40R19 94 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
245/45R19 98 11A; 22I; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 235/35R19 91 11A; 24J; 24M nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 245/35R19 93 11A; 22I; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 24M 12A; 51A; 56C; 71C;
e1*2007/46*0357*.. 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 235/35R19 91 11A; 21Q; 24C; 24D; nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 367; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 235/35R19 91W 11A; 21Q; 24C; 24D; 12A; 51A; 56C; 71C;
e1*2007/46*0357*.. 367; 5GG 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24M; 367; 5FE Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 81 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M; 367; 53S 12A; 51A; 56C; 71C;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 71K; 721; 725; 73C;
24C; 24M; 5FE 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24M; 367; 5FE Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24M; 367; 53S 12A; 32I; 51A; 56C;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 71C; 71K; 721; 725;
24C; 24M; 367; 5FE 73C; 74A; 74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22D; Kombi; Frontantrieb;
e1*98/14D0043*.., 24C; 24M; 367; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0043*.. 66 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 56C; 71C;
24C; 24M; 367; 53S 71K; 721; 725; 73C;
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22B; 22D; 74A; 74P
24C; 24M; 367; 5FE
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 125 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 367; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0157*.. 5FE 12A; 51A; 56C; 573;
74 - 142 225/35R19 11A; 21B; 22F; 367; 71C; 71K; 721; 725;
53S 73C; 74A; 74P; 4LF
225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 367;
5FE
3BS e1*2001/116*0173*.., 202 235/35R19 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0173*.. 12A; 51A; 56C; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 4MU
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
"Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
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4MU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0502*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27H x = 260 y = 310 8 HA
27F x = 260 y = 310 36 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0547*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 400 y = 310 8 HA
27F x = 400 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0021-13-WIRD
zur Erteilung der ABE 49363
ANLAGE: 22 VW Radtyp: OSI9K
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 04.10.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0307*..
Handelsbez.: PASSAT
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Nur Passat Alltrack (Cross)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 300 7 VA
27H x = 300 y = 280 8 HA
27F x = 300 y = 280 13 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.