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							Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                         Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 26.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                    last     umf.      Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                (kg)     (mm)      datum
EBK8SA40VO571 PCD112 ET40                          ohne                     57,1                  625    1975      10/11
EBK8SA40V571  PCD112 ET40                          ohne                     57,1                  625    1975      03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJV8 ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
2K           e1*2001/116*0252*.. 62 - 81            195/65R15 91    11A; 248; 5GG             kurzer Radstand;
2KN          e1*2007/46*0217*..,                    205/60R15 91    11A; 245; 248; 5GG        langer Radstand;
               L320                                 215/60R15 94    11A; 22H; 244; 245        Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74C; 75I; 76Q
2K             e1*2001/116*0252*..       51 - 80    195/65R15       51G                       Nicht Caddy Maxi;
2KN            e1*2007/46*0217*..,                  205/60R15 91    11A; 22I; 24J; 24M;       kurzer Radstand;
               L320                                                 5GG                       Frontantrieb;
                                                    205/60R15 95    11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/60R15 94    11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74C; 75I; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..          63 - 81    195/60R15 88    12R                       nur Golf 7; ab
AUV          e1*2007/46*0627*..                     195/65R15 91    12R                       e1*2007/46*0623*01;
                                                    205/60R15 91    12A                       ab
                                                                                              e1*2007/46*0627*01;
                                                    205/65R15 94    12A                       Kombilimousine;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              Verbundlenkerhinterach
                                                                                              se;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74C; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*..      63 - 110 195/60R15 88       12R                      nur Golf 7; ab
AUV          e1*2007/46*0627*..               195/65R15 91       12R                      e1*2007/46*0623*01;
                                              205/60R15 91       12A                      ab
                                                                                          e1*2007/46*0627*01;
                                              205/65R15 94       12A                      Kombilimousine;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   55 - 110 195/65R15          51G                      Nur Golf 5; nur bis
                                              205/60R15          51G                      e1*2001/116*0242*24;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91                                 Nur Golf 6; ab
               e1*2007/46*0490*..            205/60R15 91        11A; 24J; 24M            e1*2001/116*0242*25;
                                     77 - 103 185/70R15          51G                      Schrägheck;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76Q
1K             e1*2001/116*0242*..   77 - 103 195/60R15 88                                Cabrio; Frontantrieb;
                                              195/65R15 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88       11A; 21S; 245            12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R15 91       11A; 21S; 245            73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15              51G                      Nur CrossGolf; Nur
                                          205/60R15 91           11A; 22H; 22M            bis
                                                                                          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*..   55 - 110 195/65R15          51G                      Nicht CrossGolf; Nur
                                              205/60R15          51G                      Golf Plus; Nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0304*13;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q
1KP            e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91                                 Nur Golf Plus 6; Ab
               e1*2007/46*0491*..            205/60R15 91        11A; 24J; 248            e1*2001/116*0304*14;
                                              215/60R15 94       11A; 22M; 24J; 248       Frontantrieb;
                                              225/55R15 92       11A; 21P; 22M; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 248; 686                 12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.. 75 - 90      195/65R15          51G                      Nur CrossGolf 6; Ab
                                              205/60R15 91       11A; 22H; 22M            e1*2001/116*0304*21;
                                      77      185/70R15          51G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/60R15 88                                     Nur Jetta
                                         195/65R15 91                                     (Stufenheck);
                                         205/55R15 88                                     Frontantrieb;
                                         205/60R15 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/65R15 94                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                         215/60R15 94            11A; 21P; 245; 248;      721; 73C; 74C; 76Q
                                                                 270

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
1KM          e1*2001/116*0328*.., 59 - 90     195/65R15          51G                      GOLF 6 (Variant); ab
               e1*2007/46*0492*..             205/60R15          11A; 21P; 22M; 22P;      e1*2001/116*0328*15;
                                                                 51G                      Frontantrieb;
                                      77      185/70R15          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..    75 - 103 195/65R15         51G                      GOLF (Variant); nur
                                               205/60R15         11A; 21P; 22M; 22P;      bis
                                                                 51G                      e1*2001/116*0328*14;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q
1KM            e1*2001/116*0328*..    75 - 110 195/65R15         51G                      JETTA (Limousine);
                                               205/60R15         11A; 21P; 22M; 22P;      Frontantrieb;
                                                                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
1t           DE*2007/46*0506*.., 66 - 103      205/60R15 91      5GG                      nicht CrossTouran;
             e1*2007/46*0506*..   66 - 110     195/65R15         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
1T           e1*2001/116*0211*..,              205/60R15 95                               12A; 51A; 71K; 721;
               e1*2007/46*0357*..              215/60R15 94      11A; 24J; 24M            73C; 74C; 76Q
                                               225/55R15 92      11A; 24J; 24M
                                      77       185/70R15         51G
1t             DE*2007/46*0506*..,    75 - 103 195/65R15         51G; 52J                 nur CrossTouran;
               e1*2007/46*0506*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
1T             e1*2001/116*0211*..,                                                       12A; 51A; 71K; 721;
               e1*2007/46*0357*..                                                         73C; 74C; 76Q; 76Z




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           e1*95/54*0043*.., 66 - 142 195/65R15                51G                      Kombi; Limousine;
             e1*98/14D0043*..,          205/60R15-91                                      Frontantrieb;
               e1*98/14*0043*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15           12T; 51G; 52J            10B; 10S; 11G; 11H;
               e1*98/14*0157*..                                                           51A; 573; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74C; 76Q; 4LF
3BG            e1*2001/116*0157*.., 74 - 110 195/65R15           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0157*..              205/60R15 91                                 11H; 12K; 51A; 573;
                                                                                          71K; 721; 73C; 74C;
                                                                                          76Q; 4LF

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
4LF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/60R15
                    Hinterachse:                          225/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48433
ANLAGE: 6 VW                                                      Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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