Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.09.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EGJ2SA41571 PCD100 ET41 ohne 57,1 540 1935 03/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 26 mm,
für Typ : 1EX0; 1H; 1HX1; 1E; 1HX0F; 1HX0
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Durchm. 26 mm, für
Typ : AAN; AA
Zubehör : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 55 175/55R15 77 124 Van; Schrägheck 2-
AAN e13*2007/46*1182*.. 175/60R15 81 12A türig; Schrägheck 4-
185/55R15 12A; 51G türig; Frontantrieb;
195/50R15 82 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76Q
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.., 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0070*.. Achslast; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
1EX0 G407 195/50R15 51G 725; 73C; 74C; 76R
195/50R15-82
1E e1*96/79*0070*.., 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0070*.. Achslast; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
1EX0 G407 195/50R15 51G 725; 73C; 74C; 76R
195/50R15-82
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 12G Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12G 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
1HX1 G156 195/50R15 51G Allradantrieb;
195/50R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76R
1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 12G Steilheck;
40 - 85 195/50R15 12G; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12G 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76R
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/50R15-82 725; 73C; 74C; 76R
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 25.09.2013
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.