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							Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW                                                        Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 25.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung       (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                (kg)     (mm)      datum
EGJ2SA41571            PCD100 ET41                 ohne                     57,1                  540    1935      03/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 26 mm,
                                               für Typ : 1EX0; 1H; 1HX1; 1E; 1HX0F; 1HX0
Zubehör                                      : Serienschrauben
Befestigungsteile                            : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Durchm. 26 mm, für
                                               Typ : AAN; AA
Zubehör                                      : Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..         44 - 55    175/55R15 77    124                       Van; Schrägheck 2-
AAN          e13*2007/46*1182*..                    175/60R15 81    12A                       türig; Schrägheck 4-
                                                    185/55R15       12A; 51G                  türig; Frontantrieb;
                                                    195/50R15 82    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85              185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0070*..                                     Achslast; 51J             12A; 51A; 71K; 721;
1EX0           G407                                 195/50R15       51G                       725; 73C; 74C; 76R
                                                    195/50R15-82
1E             e1*96/79*0070*..,         55 - 85    185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0070*..                                     Achslast; 51J             12A; 51A; 71K; 721;
1EX0           G407                                 195/50R15       51G                       725; 73C; 74C; 76R
                                                    195/50R15-82

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                 12G                       Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                    12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                 12G                       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 76R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW                                                     Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66     185/55R15-81                                        Pkw geschlossen;
1HX1         G156                     195/50R15                  51G                      Allradantrieb;
                                      195/50R15-82                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76R
1HX0F          F894                 40 - 44   185/55R15-81       12G                      Steilheck;
                                    40 - 85   195/50R15          12G; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15-82       12G                      51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74C; 76R
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R15          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/50R15-82                                725; 73C; 74C; 76R

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0220-12-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49209
ANLAGE: 11 VW                                                     Radtyp: EGJ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.09.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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