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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    1/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     52R6605
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            52R6605.03
Radgröße:                                                   6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            660 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
1H, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP50308 120 Nm
9N                            M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Golf,                   195/45R16                            A02) bis A10)
              Vento                   A01)K37)

F804/NT17E      980/840                                                    5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    2/8                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Golf, Vento, Golf Variant   195/45R16                                 A02) bis A10)
                                          A01)K37)

e1*96/79*0068*03E      980/990                                                      5/100/57,0



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.. , e1*98/14*0071*.. , e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        195/55R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion         E74)
              (Limousine, Kombi)
                                          205/50R16

                                                 205/55R16

e1*2001/116*0071*37E   1020/1080(1130)                                              5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. , e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle                195/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 E61)
                                       205/50R16

                                                 205/55R16

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                5/100/57,0




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                                     e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77              VW Polo                   185/50R16                          A02) bis A10)
                       (außer Ausführungen Cross A01)K04)T81)                       E48)
                       Polo, Polo Fun)
                                                 195/45R16
                                                 A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    3/8                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                                   e1*2001/116*0174*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110            VW Polo                 185/50R16 M+S                      A02) bis A10)
                                              A01)K04)T81)

                                                195/45R16
                                                A93)N205)

                                                195/45R16 M+S
                                                A93)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                                    e1*2001/116*0174*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77             VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S                      A02) bis A10)

                                                195/50R16 M+S
                                                A93)



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   New Beetle Cabrio        195/55R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 E61)
                                                205/50R16

                                                205/55R16

e1*2001/116*0205*16   1040/939(974)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                                   e1*2001/116*0301*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55             VW Fox                  175/50R16                          A02) bis A10)
                      (außer CROSS FOX)                                          E49)
                                              175/55R16
                                              G0D)

                                                185/50R16

                                                195/45R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    4/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      VW Polo                 175/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           N185)

                                         175/55R16
                                         N185)T80)

                                         185/50R16

                                         185/55R16
                                         A01)G4V)K93)

                                         195/45R16

                                         195/50R16
                                         A01)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132             VW Polo GTI             185/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (außer Cross)           A01)K93)W195)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       VW Polo Cross           175/50R16                         A02) bis A10)
                                        N185)T81)

                                         175/55R16
                                         N185)T80)

                                         185/50R16
                                         T81)

                                         185/55R16
                                         A01)K93)

                                         195/45R16

                                         195/50R16
                                         A01)K93)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000502-B0-104-03c~VW-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E61) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 6,5 Zoll
     ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E74) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



RA-000502-B0-104-03c~VW-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen zur Freigängigkeit erforderlich:
     - Die Radhauskanten sind im Bereich ab Stoßfänger bis ca. 150 mm unterhalb der
        Seitenschutzleiste umzulegen.
     - Die Kunststoff-Kotflügel-Verbreiterung ist im gleichen Bereich entsprechend zu
        kürzen, so dass sie nicht über die umgelegte Radhauskante nach innen ragt (neu
        verkleben). Die radlaufseitige Kante des Stoßfängers ist im oberen Bereich um ca. 3-5
        mm zu kürzen.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




RA-000502-B0-104-03c~VW-5-100-57-ET35_52R6605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47854
Nr. :                      RA-000502-B0-104
Anlage-Nr. :               3c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 52R6605


T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 3c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 52R6605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.05.2013




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