Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TRBP8BP50B571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 05/11
TRBP8BP50D571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 09/09
TRBP8BP50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 04/08
TRBP8SA50B571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 05/11
TRBP8SA50D571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 09/09
TRBP8SA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 703 2025 04/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; 16; 1t; 1KM; AU; AUV; 1K; 2K; 1T; 2KN
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 11A; 24J; 51G Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
VB2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 162 205/55R16 91 12R nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. e1*2007/46*0623*01;
ab
e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/55R16 91 12R nur Golf 7; ab
AUV e1*2007/46*0627*.. e1*2007/46*0623*01;
ab
e1*2007/46*0627*01;
Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 Cabrio; Frontantrieb;
205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 685 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 Nur Golf 6; ab
e1*2007/46*0490*.. e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nur
Golf 5; nur bis
e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 Nur Golf 6; ab
e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 205/55R16 51G Nur Golf 5; nur bis
55 - 169 215/55R16 93 e1*2001/116*0242*24;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 12P Reifen mit
e1*2007/46*0491*.. Schneeketten; Nur
Golf Plus 6; Ab
e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 215/55R16 93 11A; 248 e1*2001/116*0304*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P Nur CrossGolf 6; Ab
215/55R16 93 11A; 12A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 12P; 51G Reifen mit
Schneeketten; Nicht
CrossGolf; Nur Golf
Plus; Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 12P Nur CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 12A; 22H; 22M bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 51G Nicht CrossGolf; Nur
215/55R16 93 Golf Plus; Nur bis
e1*2001/116*0304*13;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 51J Nur Jetta
195/60R16 89 51J (Stufenheck);
205/50R16 87 Frontantrieb;
77 - 155 205/50R16 87W 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 573; 71K;
215/55R16 93 721; 725; 73C; 74A;
225/45R16 89 74P; 76U
225/50R16 92 11A; 270; 57T
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/60R16 51G Beetle (Schrägheck);
215/55R16 93 Beetle Cabrio;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 JETTA (Limousine);
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P e1*2001/116*0328*15;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 GOLF 6 (Variant); ab
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P e1*2001/116*0328*15;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 GOLF (Variant); nur
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P bis
e1*2001/116*0328*14;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 125 205/55R16 51G nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 205/55R16 91W 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 725; 73C; 74A; 74P
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 130 205/55R16 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 725; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 94 12U; 5HI; 51J Reifen mit
e1*98/14*0023*.. 150 205/55R16 94 12U; 5HI; 51J; 52J Schneeketten; ab
e1*98/14*0023*12;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93 nicht Allradantrieb; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 5HA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 94 5HI; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 5HA 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
215/55R16 95 5HR
225/50R16 11A; 24J; 24M; 367;
53S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
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ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93 nicht Allradantrieb; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 5HA; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 94 5HI; 51J 12A; 51A; 573; 71K;
66 - 150 215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 5HA 721; 725; 73C; 74A;
74P
215/55R16 95 5HR
225/50R16 11A; 24J; 24M; 367;
53S
150 205/55R16 94 5HI; 51J; 52J
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 205/55R16 5HJ nur bis
e1*95/54*0023*.., 215/55R16 93 nicht Allradantrieb; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. VDX; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 nicht Allradantrieb; 12A; 51A; 71K; 721;
VDP; 11A; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M
225/50R16 92 nicht Allradantrieb;
VDN; 11A; 22B; 24J;
24M; 5GM
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 5HR; 54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HJ) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1345kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 72 VW Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 02.10.2013
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5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDX) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete
Maßnahmen wieder herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.