Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREP8KA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
TREP8KA35M571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 03/10
TREP8KA35O571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 01/12
TREP8KA35T571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/10
TREP8KA35Y571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/09
TREP8KA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 04/09
TREP8SA35D571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 02/11
TREP8SA35M571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 03/10
TREP8SA35O571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 01/12
TREP8SA35T571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/10
TREP8SA35Y571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 06/09
TREP8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 720 2160 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3c; 1T; 16; 3BG; 13; 1t; 3CC; AU; 1KM; 1F; 3B; 5N; 2KN; 1K;
2K; 3C; 1KP
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B;
3BG; 3c; 3C; 3CC; 5N
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24C; 24M; Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG langer Radstand;
L320 205/55R16 94 11A; 22I; 24C; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
5HA 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
5GM 74P
225/50R16 96 11A; 22I; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/55R16 91 11A; 22B; 24C; 24D; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 205/55R16 94 11A; 22B; 24C; 24D kurzer Radstand;
215/55R16 93 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 184 205/55R16 11A; 21P; 22M; 24M; Cabrio; Frontantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; 76U
22P; 24J; 24M
235/50R16 95 11A; 21B; 22H; 22L;
22Q; 24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
215/50R16 90 11A; 241; 244; 246; Schrägheck;
26P; 27H Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 27F 74P; 76U
AU e1*2007/46*0623*.. 77 - 110 205/55R16 91 11A; 245; 248; 26P; nur Golf 7; ab
27H e1*2007/46*0623*01;
215/50R16 90 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck;
27H Allradantrieb;
215/55R16 93 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
225/50R16 92 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 27F 74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/55R16 91 11A; 22H; 22Q; 24C; Nur Golf 6; Ab
24D e1*2001/116*0242*25;
215/55R16 93 11A; 21P; 22F; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 155 205/50R16 91 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb;
248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
248; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
215/55R16 93 11A; 21T; 24C; 24M; 74P; 76U
26B; 26N; 27F
225/45R16 89 11A; 21T; 241; 246;
248; 26B; 26N; 27F;
685
225/50R16 92 11A; 21T; 24C; 244;
247; 26B; 26N; 27F;
57T
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 169 205/55R16 90 11A; 22P; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0242*24;
24D Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 205/55R16 91 11A; 22H; 22P; 24C; Nur Golf 6; Ab
e1*2007/46*0490*.. 24D e1*2001/116*0242*25;
215/55R16 93 11A; 21P; 22H; 22Q; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21P; 22F; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 57T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab
24J; 248 e1*2001/116*0304*21;
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 22L; Frontantrieb;
24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
24J; 248 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 205/55R16 90 11A; 22P; 24C; 24D Nicht CrossGolf; Nur
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 24C; Golf Plus; Nur bis
24D e1*2001/116*0304*13;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 24C; 244 e1*2001/116*0304*14;
215/55R16 93 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24C; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
24C; 244; 247 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur
24J; 24M bis
215/55R16 93 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0304*13;
24J; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 22F; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 24J 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 147 205/60R16 51G Nur Beetle
215/55R16 93 (Schrägheck);
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
245/50R16 97 11A; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
247; 26B; 26N; 27B; 74P; 76U
27H
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 195/55R16 87 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
270; 51J (Stufenheck);
195/60R16 89 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb;
270; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 21P; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
271 71K; 721; 725; 73C;
77 - 155 205/50R16 87W 11A; 21P; 24J; 248; 74A; 74P; 76U
271
205/55R16 91 11A; 21P; 24J; 248;
271
215/55R16 93 11A; 21B; 241; 244;
246; 247; 260; 272
225/45R16 89 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
225/50R16 92 11A; 21B; 24C; 244;
247; 260; 272; 57T
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 90 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 71K; 721; 725; 73C;
22L; 24C; 24D 74A; 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; Frontantrieb;
22L; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
22L; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M bis
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; e1*2001/116*0328*14;
22L; 24C; 24M Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/55R16 91 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M e1*2001/116*0328*15;
215/55R16 93 11A; 21B; 21N; 22H; Allradantrieb;
22L; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21B; 21J; 22F; 12A; 51A; 573; 71C;
22L; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.., 77 - 125 195/60R16 11A; 22P; 51G Nicht Passat Alltrack
e1*2007/46*0547*.. 77 - 147 205/55R16 11A; 22M; 22P; 245; (Cross); ab
3C e1*2001/116*0307*.., 248; 51G e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0502*.. 77 - 155 215/55R16 93 11A; 22M; 22Q; 245; Kombi; Limousine;
248 Allradantrieb;
225/50R16 92 11A; 22L; 22Q; 245; Frontantrieb;
248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R16 95 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
22Q; 241; 244; 246 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4KS;
4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 147 205/55R16 11A; 22M; 22P; 51G nur bis
215/55R16 93 11A; 22M; 22Q; 24J; e1*2001/116*0307*23;
24M Kombi; Limousine;
225/50R16 92 11A; 22L; 22Q; 24J; Allradantrieb;
24M Frontantrieb;
235/50R16 95 11A; 21P; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U; 4BB
Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC, CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3CC e1*2001/116*0468*.. 100 - 103 205/55R16 91 12R Limousine;
205/60R16 92 12A Allradantrieb;
215/55R16 93 12A Frontantrieb;
225/45R16 89W 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 57T 51A; 573; 71C; 71K;
235/50R16 95 11A; 12A; 21P; 22I; 721; 725; 73C; 74A;
245; 248 74P; 76U; 4CA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
13 e1*2001/116*0471*.. 90 - 155 205/55R16 51G; 52J Coupe; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/65R16 51G Allradantrieb;
e1*2007/46*0487*.. 225/60R16 98 11A; 24M Frontantrieb;
235/60R16 100 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 125 205/55R16 91W 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 205/55R16 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 215/55R16 93 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 11A; 24C; 24D 74P
1t DE*2007/46*0506*.., 75 - 125 205/55R16 11A; 24J; 51G; 52J nur CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*2007/46*0357*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U; 76Z
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B e1*95/54*0043*.., 81 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/50R16-92 11A; 22B; 24J; 367 Allradantrieb;
e1*98/14*0043*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
3B e1*95/54*0043*.., 66 - 142 205/55R16 91 Kombi; Limousine;
e1*98/14D0043*.., 225/50R16-92 11A; 22B; 24C; 24M; Frontantrieb;
e1*98/14*0043*.. 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0157*.. 11H; 12K; 51A; 573;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 4LF
3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 142 205/55R16 91 12M Reifen mit
e1*98/14*0157*.. Schneeketten;
10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 4LF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 110 205/55R16 93 nicht Allradantrieb; 11A; ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 21B; 22B; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5HA; 51J 12A; 51A; 573; 71C;
205/55R16 94 11A; 21B; 22B; 22L; 71K; 721; 725; 73C;
24C; 24M; 5HI; 51J 74A; 74P
66 - 150 195/60R16C 11A; 21P; 22L; 24J;
24M; 5HR; 51G; 56G
215/55R16 93 nicht Allradantrieb; 11A;
21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 5HA
215/55R16 95 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 5HR
225/50R16 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D; 53S
150 205/55R16 94 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24M; 5HI; 51J;
52J
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 215/55R16 VDO; 11A; 21B; 22B; nur bis
e1*95/54*0023*.., 24D; 24J e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; Frontantrieb;
24J; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 VDP; 11A; 21B; 21J; 12A; 51A; 71C; 71K;
22B; 22F; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A;
225/50R16 92 VDN; 11A; 21B; 21J; 74P
22B; 22F; 24C; 24D
225/55R16 95 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 24C; 24D; 5HR;
54A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260
kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in
den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.
VDO) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
VDP) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
27H x = 260 y = 310 8 HA
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 08.04.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 400 y = 310 25 HA
27H x = 400 y = 310 8 HA
26J x = 300 y = 300 25 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 27 VW Radtyp: TREP
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Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
27H x = 350 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.