Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 50R6755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 50R6755.47
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, 16, Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm, ZP50704 120 Nm
16H, AU Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50792 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ: 7M
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 Sharan, 205/55R16 A02)bis A10)
Sharan syncro
225/50R16
A01)K03)
150 Sharan, 205/55R16 M+S A02)bis A10)
Sharan syncro
225/50R16
A01)K03)
5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 205/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 215/50R16
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173 VW Golf 6 205/55R16 A02) bis A10)
EF0)
215/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Golf 6 Cabrio 195/55R16 A02) bis A10)
M00)N205)
205/50R16
205/55R16
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
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Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/55R16 A02) bis A10)
Caddy Life M00)N205)T91)
(Frontantrieb)
205/55R16
A01)B43)K03)K04)
215/50R16
A01)B43)K01)K04)
Typ: 1KP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 Golf Plus, 205/55R16 A02) bis A10)
Golf Plus Cross
215/50R16
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0242*19 1140/990(1035) 5/112/57,1
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 Jetta, 205/55R16 A01) bis A10)
Golf 5 Kombi, E06)K63)
Golf 6 Kombi 215/50R16
K03)
e1*2001/116*0328*17 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125 VW Cross Touran 195/55R16 M+S A02) bis A10)
A93)M00)W205)
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/55R16 A02) bis A10)
215/55R16
225/50R16
A01)K01)K04)
235/50R16
A01)K01)K04)K13)K21)K22)K63)
245/45R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- M00)N205) E91)
Hinterachse)
205/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 195/55R16 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- M00)N205) E90)
Hinterachse)
205/55R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'ML':
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47451
Nr. : RA-000716-A0-104
Anlage-Nr. : 29d
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 50R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 29d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.02.2013
RA-000716-A0-104-29d~VW-5-112-57-ET50_50R6755.docx