Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239 Nr. : RA-000638-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 54R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 54R7705.23 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 2251 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Volkswagen AG Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6R Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50397 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 VW Polo 195/40R17 A02) bis A10)B29) (außer Cross) 195/45R17 A01)K93) 205/40R17 215/35R17 215/40R17 A01)K93) RA-000638-B0-104-27~VW-5-100-57-ET45_54R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239 Nr. : RA-000638-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 77 VW Polo Cross 195/40R17 A02) bis A10)B29) T81) 195/45R17 A01)K93) 205/40R17 215/35R17 215/40R17 A01)K93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000638-B0-104-27~VW-5-100-57-ET45_54R7705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239 Nr. : RA-000638-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 54R7705 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013 RA-000638-B0-104-27~VW-5-100-57-ET45_54R7705.docx