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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    1/3                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       54R7705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               54R7705.23
Radgröße:                                                      7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                               690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                  : Volkswagen AG Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
6R                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
                                    M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      VW Polo                 195/40R17                             A02) bis A10)B29)
                (außer Cross)
                                        195/45R17
                                        A01)K93)

                                         205/40R17

                                         215/35R17

                                         215/40R17
                                         A01)K93)



RA-000638-B0-104-27~VW-5-100-57-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    2/3                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       VW Polo Cross           195/40R17                         A02) bis A10)B29)
                                        T81)

                                         195/45R17
                                         A01)K93)

                                         205/40R17

                                         215/35R17

                                         215/40R17
                                         A01)K93)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000638-B0-104-27~VW-5-100-57-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-B0-104
Anlage-Nr. :               27
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

B29)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm.

K93)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
        - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
        - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
        - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

T81)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013




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