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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    1/7                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 54R9805
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse
Radausführung:                                         54R9805.27
Radgröße:                                                8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VOLKSWAGEN - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
3C, 1F, 5N, 16H                  Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16                               Jetta:                                ZP50704 120 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                                 Beetle:                               ZP50704 140 Nm
                                 Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
3D                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,    ZP50704 140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1F                             e1*2001/116*0349*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
85 bis 191      VW EOS                  225/35R19            225/35R19                A02) bis A10)E00b)
                                                                                      N235)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                                e1*2001/116*0307*..
3C                                e1*2007/46*0502*..
3c                                e1*2007/46*0547*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
75 bis 155      VW Passat                     225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)E00b)
                (Limousine, Kombi, kleinste                        K04)K21)K63)       E87)G0P)T88)
                Serienreifen in 16Zoll, außer
                Alltrack)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
81 bis 155      VW Tiguan               235/45R19            235/45R19                A02) bis A10)E00b)


                                             245/40R19             245/40R19          A02) bis A10)E00b)


                                             225/45R19             245/40R19          A02) bis A10)E00b)
                                                                                      V00)

                                             225/45R19             255/40R19          A01) bis A10)E00b)
                                                                   K04)K63)           V00)

                                             235/45R19             265/40R19          A01) bis A10)E00b)
                                                                   K04)K80)           V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3d                             e1*2007/46*0452*..
3D                             e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
165 bis 331     VW Phaeton               235/40R19            235/40R19           A02) bis A10)E00b)
                                                                                  EF1)T95)

                                          235/45R19            235/45R19          A02) bis A10)E00b)
                                          T99)                                    EF1)

                                          245/40R19            245/40R19          A02) bis A10)E00b)
                                          T98)                                    EF1)

                                          235/40R19            265/35R19          A02) bis A10)E00b)
                                          T95)                                    EF1)V00)

                                          235/40R19            275/35R19          A02) bis A10)E00b)
                                          T95)                                    EF1)V00)

                                          245/40R19            275/35R19          A02) bis A10)E00b)
                                          T98)                                    EF1)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
16                               e1*2007/46*0539*..
16H                              e1*2007/46*0584*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 147      VW Jetta, Jetta Hybrid    225/35R19            225/35R19          A01) bis A10)E00b)
                                          K01)K13)K22)         K02)K21)K28)K63)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.0x19,ET45          9.0x19,ET40
77 bis 147      VW Beetle               225/40R19            225/40R19            A01) bis A10)E00b)
                (Limousine)             K03)                 K04)K95)

                                          235/40R19            235/40R19          A01) bis A10)E00b)
                                          K03)                 K04)K26)K95)

                                          245/35R19            245/35R19          A01) bis A10)E00b)
                                          K03)                 K04)K26)K95)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.




RA-000708-B0-104-46~VW-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    5/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


E00b) Die Verwendung des Rades 54R9805 ist nur an Achse 1 zulässig. Die Kombination ist
      nur mit dem Radtyp 54R9905 (KBA 48244) an Achse 2 zulässig.
      Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
      Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp 54R9905 zu
      beachten.

E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
       serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
       ausgerüstet.

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
       Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
       Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
       Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G0P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
       205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000708-B0-104-46~VW-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    6/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K21)     An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
         Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
         zu biegen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)     An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)     An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K95)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu
         entfernen
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000708-B0-104-46~VW-5-112-57-ET45_54R9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48243
Nr. :                      RA-000708-B0-104
Anlage-Nr. :               46
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R9805


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 46 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 30.01.2013




RA-000708-B0-104-46~VW-5-112-57-ET45_54R9805.docx
						
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