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							Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 22 VW                                                           Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 09.09.2014
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Fahrzeughersteller                            : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                     last    umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                   (kg)    (mm)     datum
OSIP2BL38571          PCD100 ET38                  Ø60.1 Ø57.1               57,1   Kunststoff      615     2007    11/13
OSIP2BR38571          PCD100 ET38                  Ø60.1 Ø57.1               57,1   Kunststoff      615     2007    11/13
OSIP2HA38571          PCD100 ET38                  Ø60.1 Ø57.1               57,1   Kunststoff      615     2007    11/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW         Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*..         55         185/50R16 81       11A; 27H; 56G             nur Cross UP;
                                                    195/45R16 80                                 Frontantrieb;
                                                    205/40R16 79       11A; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R16 83       11A; 27H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 77E
AA             e13*2007/46*1167*..       44 - 60    185/50R16 81       11A; 245; 248; 27H;       nicht Cross UP; Van;
AAN            e13*2007/46*1182*..                                     56G                       Schrägheck 2-türig;
                                                    195/40R16 76       11A; 245; 248             Schrägheck 4-türig;
                                                    195/45R16 80       11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                                    205/40R16 79       11A; 245; 248; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/45R16 83       11A; 245; 248; 27H        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85              205/45R16-83                                 ab e1*96/79*0070*01;
               e1*98/14*0070*..                     215/40R16-82       11A; 22B; 33H; 364        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       24M; 33H; 364; 66D        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P
1E             e1*96/79*0070*..          55 - 85    205/45R16-83       11A; 22B                  nur e1*96/79*0070*00;
1EX0           G407                                 215/40R16-82       11A; 22B; 33H; 364        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/45R16-85       11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       24M; 33H; 364; 54A        721; 725; 73C; 74A;
                                                    225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24J;       74P
                                                                       24M; 33H; 364; 66D


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 22 VW                                                     Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 195/50R16-83              11A; 22B; 54A            nicht Kombi;
1HX0         F804                      205/45R16-83              11A; 22B                 Frontantrieb;
                                       215/40R16-82              11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16                 11A; 21B; 22B; 24M;      12A; 33H; 364; 51A;
                                                                 54A; 631                 71C; 71K; 721; 725;
                                              225/40R16          11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                 24M; 631; 66D
1H             e1*96/79*0068*..     66 - 85   205/45R16-83                                Pkw geschlossen;
1HX1           G156                           215/40R16-82       11A; 22B; 24M            Allradantrieb;
                                              225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 66D                 12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                 40 - 85   195/50R16-83       11A; 22B                 Schrägheck;
                                              205/45R16-83       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82       11A; 22B; 24M            12A; 33H; 364; 51A;
                                              215/45R16          11A; 21B; 22B; 24M;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                 54A; 631                 73C; 74A; 74P
                                              225/40R16          11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M; 631
1HX1           e1*92/53*0004*..     66        205/45R16-83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R16-82       11A; 22B; 24M            12A; 33H; 364; 51A;
                                              225/40R16-85       11A; 21B; 22B; 24J;      71C; 71K; 721; 725;
                                                                 24M; 66D                 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6E           e1*2001/116*0114*.., 77          195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0114*..                                  24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 915
6ES            e1*2001/116*0147*.., 92        195/40R16 76                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0147*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
6X             e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/40R16 76       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,                                 24M; 5CA                 12A; 51A; 71C; 71K;
               e1*98/14*0085*..               195/45R16 80       11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M; 54A                 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*98/14*0069*..  37 - 74        195/40R16 76       11A; 22B; 22L; 24M;      Polo GP (Facelift
                                                                 5CA                      Okt.1999); ab
                                    37 - 92   195/40R16          11A; 22B; 22L; 24M;      e1*98/14*0069*07;
                                                                 53S                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 22 VW                                                     Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 6
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0018-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 22 VW                                                     Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.09.2014
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 800kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49364
ANLAGE: 22 VW                                                     Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.09.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 6
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 22 VW                                                     Radtyp: OSIP
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 09.09.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    AA
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1167*..
       Handelsbez.:    UP!

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 195             y = 300                    VA
             26P                      x = 145             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 195       y = 300              8                VA
             26J                   x = 195       y = 300             22                VA
             27H                   x = 350       y = 250              8                HA
             27F                   x = 350       y = 250             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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