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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                BS5 70638
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                           Lk 100
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   64,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                         620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1J, 1Y, 5Z, 6R, 9C, 9N           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                               e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16                                  A02) bis A10)
                Bora, Bora 4-Motion        N205)                                      EF0)
                (Schrägheck, Stufenheck,
                Kombi, Front-und           195/55R16 M+S
                Allradantrieb)             W205)

                                          205/50R16

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A01)K03)K04)K31)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                                               K04)K44)              EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             195/55R16                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           N205)

                                          195/55R16 M+S
                                          W205)

                                          205/50R16

                                          205/55R16

                                          225/45R16

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                                               K33)                  V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   185/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)K04)M00)T81)                  E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          195/45R16
                                          A01)A93)K04)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)

                                          215/40R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 185/50R16 M+S                       A02) bis A10)
                                        A01)K04)M00)T81)W195)

                                          195/45R16
                                          A01)A93)K04)N205)

                                          195/45R16 M+S
                                          A01)A93)K04)W205)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)

                                          215/40R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                                         M00)

                                          195/50R16 M+S

                                          205/45R16 M+S




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  185/50R16                          A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)       A01)K03)M00)                       E49)

                                          195/45R16

                                          205/40R16
                                          A01)K03)

                                          205/45R16
                                          A01)K03)

                                          215/40R16
                                          A01)K01)

                                          215/45R16
                                          A01)G0D)K01)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 185/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           M00)N195)T81)

                                         185/50R16 M+S
                                         M00)T81)

                                         185/55R16
                                         A01)G4V)K93)M00)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A01)G4V)K93)M00)

                                         195/45R16
                                         N205)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16
                                         A01)K04)K93)N205)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K04)K93)

                                         205/45R16
                                         N215)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16
                                         A01)K04)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    6 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI             185/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K93)M00)W195)

                                         195/45R16 M+S

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K04)K93)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16
                                         A01)K04)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R               195/50R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K04)K93)

                                         205/45R16 M+S

                                         215/45R16 M+S
                                         A01)K04)K25)K93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BS5 70638


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           185/50R16                         A02) bis A10)
                                        M00)T81)

                                         185/55R16
                                         A01)K93)M00)

                                         195/45R16

                                         195/50R16
                                         A01)K93)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         A01)K25)K93)

                                         225/45R16
                                         A01)K25)K93)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
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A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
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G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht
     mit der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
     Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K44) Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
         (Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite
         von 50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen,
     - die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach
         vorn zu formen (auf ABS-Steuerleitung achten),
     - die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab
         Unterkante bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder
         warm einzuformen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
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K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48359
Nr. :                      RA-000613-B0-015
Anlage-Nr. :               2a
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W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2014




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