Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 6
Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTD42GA35571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 555 1975 06/13
TTD42KA35571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 555 1975 06/13
TTD42SA35571 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 555 1975 06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AA e13*2007/46*1167*.. 44 - 60 165/65R14 79 12R nicht Cross UP; Van;
AAN e13*2007/46*1182*.. 165/70R14 81 12R; 56G Schrägheck 2-türig;
175/60R14 79 12Q Schrägheck 4-türig;
175/65R14 82 12Q Frontantrieb;
185/60R14 82 11A; 12A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 11A; 12A; 245; 248 51A; 71K; 721; 725;
195/60R14 86 11A; 12A; 245; 248 73C; 74A; 74P; 76J;
77E
Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 185/60R14 51G 12K; 51A; 71K; 721;
9KVF H337 195/60R14 86 11A; 21B; 367 725; 73C; 74A; 74P
9U H498 40 - 55 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.., 55 - 85 175/65R14 51G ab e1*96/79*0070*01;
e1*98/14*0070*.. 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 66 175/65R14-82 51J nur e1*96/79*0070*00;
1EX0 G407 55 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 22B; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 76J
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 175/65R14-82 Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/65R14-85 51J 725; 73C; 74A; 74P;
195/60R14-85 11A; 22B; 24M 76J
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/60R14 11A; 22B; 51G nicht Kombi;
1HX0 F804 185/65R14-85 11A; 22B; 54A Frontantrieb;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
1H e1*96/79*0068*.. 66 - 85 175/65R14 51G nicht Kombi;
1HX1 e1*92/53*0004*.., 185/60R14 51G Allradantrieb;
G156 185/65R14-85 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
1HX0F F894 40 - 44 175/65R14-82 Steilheck;
185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 22B; 24M 12K; 51A; 71K; 721;
40 - 85 175/65R14 51G; 52J 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 76J
47 - 55 185/60R14 51G
47 - 85 195/60R14 11A; 22B; 24M; 51G
66 - 85 185/60R14 51G; 52J
1HX0F F894 40 - 85 175/70R14 11A; 22B; 51G; 52J Schrägheck;
185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14-85 11A; 22B; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R14-85 11A; 22B; 24J 76J
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 175/60R14 11A; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*.. 185/55R14 80 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 725; 73C; 74A; 74P;
915
6ES e1*2001/116*0147*.., 92 185/55R14 80 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0147*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 185/50R14 77 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*.., 185/55R14-78 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0085*.. 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 175/65R14 12T; 51G Kombi;
e9*98/14*0008*.. 185/60R14-82 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-86 12A 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 175/65R14 12T; 51G Limousine;
e9*98/14*0008*.., 185/60R14-82 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
H249 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 55 175/60R14-79 11A; 22B; 22L; 24M; Polo GP (Facelift
51J Okt.1999); ab
37 - 74 185/50R14 77 11A; 22B; 22L; 24M; e1*98/14*0069*07;
5CV 10B; 11B; 11G; 11H;
37 - 92 185/55R14-79 11A; 22B; 22L; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76J
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 55 175/60R14-78 11A; 22B; 24J; 24M nur bis
e1*98/14*0069*.., 185/50R14 77 11A; 22B; 24C; 24D e1*98/14*0069*06;
G774 195/45R14-76 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 54A 12A; 51A; 71K; 721;
33 - 88 185/55R14-78 11A; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49290
ANLAGE: 24 VW Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.