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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 43 VW                                                           Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 05.09.2014
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Fahrzeughersteller                            : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)      : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                          Zentrierring                                    (kg)    (mm)     datum
EBK2SA44O571          PCD100 ET44                  Ø60.1 Ø57.1                57,1   Kunststoff      575     1975    04/12
EBK2SA44571           PCD100 ET44                  Ø60.1 Ø57.1                57,1   Kunststoff      575     1975    03/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller              : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                             : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                       : AEZ Artikel-Nr. ZJV1
Anzugsmoment der Befestigungsteile            : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
1E           e1*96/79*0070*.., 55 - 85              185/55R15-81       nur bis 924 kg zul.        10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0070*..                                        Achslast; 51J              12A; 51A; 71K; 721;
1EX0           G407                                 195/50R15          51G                        73C; 74A; 74P
                                                    195/50R15-82

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                          Auflagen zu Reifen         Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81                    12G                        Frontantrieb;
1HX0         F804              40 - 85 195/50R15                       12G; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/50R15-82                    12G                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                  74A; 74P
1H             e1*96/79*0068*..          66         185/55R15-81                                  Pkw geschlossen;
1HX1           G156                                 195/50R15          51G                        Allradantrieb;
                                                    195/50R15-82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                      40 - 44    185/55R15-81       12G                        Steilheck;
                                         40 - 85    195/50R15          12G; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15-82       12G                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                  74A; 74P
1HX0F          F894                      40 - 85    195/50R15          51G                        Schrägheck;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74A; 74P
1HX0F          F894                      40 - 85    195/50R15          51G                        Steilheck;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 43 VW                                                     Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
1HX1         e1*92/53*0004*..  66     185/55R15-81                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/50R15                  51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                      195/50R15-82                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74     195/45R15-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*97/27*0085*..,                                                          12K; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0085*..                                                           73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
6N           e1*96/79*0069*.., 37 - 88        195/45R15-78                                nur bis
               e1*98/14*0069*..                                                           e1*98/14*0069*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
6N             e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15          51G                      Polo GP (Facelift
                                                                                          Okt.1999); ab
                                                                                          e1*98/14*0069*07;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 43 VW                                                     Radtyp: EBK_4
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 05.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
     auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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