Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AYA78BA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 705 2037 12/09
AYA78HA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 705 2037 12/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; 16; 3c; 1t; 1KM; 1F; AUV; 2KN; 1K; 2K; 3C; 1T; AU
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN; 3c;
3C
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
2K e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 215/45R17 91 11A; 245; 248; 5GG kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E; VB2
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
85 - 184 205/50R17 51G; 52J 721; 73C; 74A; 74P;
235/45R17 31P; 51G 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 103 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 6; ab
51J e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 51J Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 51J Nur Golf 5; nur bis
55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0242*24;
55 - 169 205/50R17 89W 51J Allradantrieb;
55 - 184 225/45R17 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 11A; 24J; 24M; 51G e1*2007/46*0490*04;
215/45R17 91 ab
225/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21S; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 21S; 245 721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf R (6er); ab
51G e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 51J Cabrio; Schrägheck;
225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 63 - 169 205/45R17 88 e1*2007/46*0623*01;
63 - 221 205/50R17 89 ab
e1*2007/46*0490*05;
225/45R17 91 Kombilimousine;
135 - 221 215/45R17 87Y Schrägheck;
206 - 221 205/45R17 88Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 81 205/45R17 88 nur Golf 7; ab
1K e1*2007/46*0490*.. 205/50R17 89 e1*2007/46*0623*01;
215/45R17 87 ab
e1*2007/46*0490*05;
225/45R17 91 Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 215/45R17 87 nur Golf 7; ab
63 - 169 205/45R17 88 e1*2007/46*0627*01;
63 - 221 205/50R17 89 auch GOLF
SPORTSVAN;
225/45R17 91 Kombilimousine;
135 - 221 215/45R17 87Y Schrägheck;
206 - 221 205/45R17 88Y Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 81 205/45R17 88 nur Golf 7; ab
205/50R17 89 e1*2007/46*0627*01;
215/45R17 87 auch GOLF
SPORTSVAN;
225/45R17 91 Kombilimousine;
Schrägheck;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 51J e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 22M; 24J; 248; Frontantrieb;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 51J 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 248 71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf; Nur
215/45R17 87 5ET bis
215/45R17 91 e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 91 11A; 22H; 22M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 5ET; 51J Nicht CrossGolf; Nur
55 - 125 205/50R17 89 51J Golf Plus; Nur bis
215/45R17 91 51J e1*2001/116*0304*13;
225/45R17 90 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21;
215/45R17 91 Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 Beetle Cabrio;
225/50R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 57F; 67R; 67T 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
76S; 77E
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 Nur Jetta
215/45R17 91 (Stufenheck);
215/50R17 91 11A; 21P; 245; 248; Frontantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 12A; 51A; 573; 71C;
235/45R17 94 11A; 21P; 245; 248; 71K; 721; 73C; 74A;
270 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 103 215/45R17 87 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF (Variant); nur
51J bis
59 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P e1*2001/116*0328*14;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Frontantrieb;
51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21P; 22M; 22P; JETTA (Limousine);
51J Frontantrieb;
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 90 11A; 21P; 22M; 22P 77E
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab
51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Allradantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 573; 71C;
51J 71K; 721; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P 74P; 77E
1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 22P; GOLF 6 (Variant); ab
e1*2007/46*0492*.. 51J e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21P; 22M; 22P; Frontantrieb;
5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J 721; 73C; 74A; 74P;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 22P 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91 e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 220 205/50R17 51G Kombi; Limousine;
205/50R17 93 Allradantrieb;
225/45R17 91Y Frontantrieb;
235/45R17 94 11A; 22S; 31P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E; 4CA; 4LY
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 205/50R17 93 Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 215/45R17 91W (Cross);
e1*2007/46*0547*.. 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E; 4CA;
4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 nur bis
75 - 147 205/50R17 93 e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 Allradantrieb;
75 - 220 205/50R17 51G Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
235/45R17 94 11A; 22S; 31P 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 73C; 74A;
74P; 77E; 4BB; 4CA
Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 5FM nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 66 - 130 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
1T e1*2001/116*0211*.., 215/45R17 91 5GG 12A; 71C; 71K; 721;
e1*2007/46*0357*.. 215/45R17 91W 5GG 73C; 74A; 74P; 77E;
225/45R17 51G VF4
225/45R17 91 5GG
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24M; 5HI ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M; 367; 12A; 51A; 573; 71C;
5HA 71K; 721; 73C; 74A;
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M; 74P; 77E
367; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 5HI nur bis
e1*95/54*0023*.., 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M; e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71C; 71K;
5GG; 66B; 687 721; 73C; 74A; 74P;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22S) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
(1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0340-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47940
ANLAGE: 46 VW Radtyp: AYA7
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 10.09.2014
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VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF4) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Werden Reifen der Größe 215/45R17 verwendet ist der Reifenfülldruck um 0,4 bar gegenüber der
serienmäßigen Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/55R16 zu erhöhen.
Werden Reifen der Größe 225/40R18 verwendet ist der Reifenfülldruck um 0,3 bar gegenüber der
serienmäßigen Reifengröße 195/65R15 bzw. 205/55R16 zu erhöhen.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.